![]() |
Zitat:
Ob das Strafausmaß gerecht ist entscheiden zum Glück nicht wir, außerdem bleibt ihr ja noch der gang vor das CAS, was sie ja jetzt auch macht. Bestätigt der das Urteil ist das so hin zu nehmen, ansonsten könnten wir ja auf das von Arne gern zitierte Rechtssystem gleich verzichten. Das hier im Forum zwei Maß für Doper gibt ist mir auch schon öfters aufgefallen. |
Zitat:
|
Ich zitier das Papier mal:
Quelle: http://athleten.gemeinsam-gegen-dopi...ingsubstanzen/ Wenn man etwas rückwärts sucht, wird man festellen, dass dieses Papier nahezu unverändert schon mehrere Jahre existiert, einem im Rahmen der regelmäßigen Informationen also irgendwann einmal über den Weg gelaufen sein MUSS! _____________ Dopingfallen lauern mitunter da, wo man sie nie vermuten würde: in einem Stück Kuchen zum Beispiel oder in einer Tasse Tee. Immer wieder kommt es vor, dass Athletinnen und Athleten positiv auf Doping getestet werden, obwohl sie ihre Unschuld beteuern. Und manchmal stellt sich tatsächlich heraus, dass sie völlig ahnungslos in eine Dopingfalle getappt sind. .... Ein weiteres Risiko bergen manche asiatischen Tees: Sie können Beimengungen von Ephedrin enthalten, einer verbotenen Dopingsubstanz aus der Gruppe der Stimulanzien. Informiertsein ist Pflicht Wer positiv auf Doping getestet wird, dürfte es in aller Regel schwer haben, seine Unschuld zu beweisen. Abgesehen davon sind Athletinnen und Athleten verpflichtet, sich jederzeit selbst um aktuelle Informationen über verbotene Substanzen und deren Vorkommen zu bemühen. Denn prinzipiell gilt: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. |
Zitat:
Außerdem urteilt ein Sportgericht stets auf der Grundlage des Regelwerks. Es steht uns frei, über den Sinn und Unsinn bestimmter Teile dieses Regelwerks zu diskutieren. Auch das bedeutet keinen Verzicht auf das Rechtssystem. Grüße, Arne |
Zitat:
Also auch nachgewiesen in Tee, der nicht in ihrem Haus gefunden wurde, sondern der unabhängig beschafft wurde? |
Zitat:
:Blumen: |
Also ich habe dazu nichts gefunden, darum frage ich ja.
|
http://www.stern.de/sport/sportwelt/...e-2124471.html
"Unabhängig nachbestellte Vergleichsproben hatten ebenfalls ein positives Ergebnis des Mittels ergeben und die Aussage Sachenbacher-Stehles bestätigt." Sowie weitere Quellen. Die Süddeutsche, in Dopingbelangen normalerweise nicht zimperlich, schreibt "Eine Berufung vor dem Sport-Gerichtshof dürfte Chancen haben". "Die Strenge der IBU wirkt ein bisschen konstruiert im Sachenbacher-Fall. Nachzulesen in der 17-seitigen Urteilsbegründung: Demnach konnte Evi Sachenbacher-Stehle den Anti-Doping-Ausschuss der IBU zwar davon überzeugen, dass das Methylhexanamin in ihrem Körper von einem Teekonzentrat aus der Schisandra-Pflanze stamme. "Jedoch hat die Athletin dem Ausschuss nicht ausreichende Informationen gegeben, um vollends überzeugt davon zu sein, dass sie das Produkt nicht mit der indirekten Absicht nahm, ihre sportliche Leistung zu verbessern." Für die IBU ist das Präparat, das Evi Sachenbacher-Stehle vorstellte, offensichtlich synthetisch genug, um als Dopingmittel durchzugehen. Eine Berufung vor dem Cas gegen diesen Schluss dürfte belastbare Chancen haben." |
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 02:41 Uhr. |
Powered by vBulletin Version 3.6.1 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.