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Dabei stelle ich die Interessenlagen des betroffenen Sportlers in den Vordergrund: (1) Ausräumung des Dopingverdachts und Entzug des Nährbodens für weitere Spekulationen und (2) Abwehr einer Gesundheitsgefahr durch Aufarbeitung einer nicht einwandfrei diagnostizierte Blutanomalie in Verbindung mit Leistungssport. Dafür würde ich mich ohne jedes Zögern auch einmal für 2 Wochen "auf Station" verwöhnen lassen. Und das spätestens nach der allerersten Gefahr einer "Schutzsperre" (die ja unabhängig von einem Dopingverdacht auch noch das sportliche Fortkommen behindert...). So wäre dann eigentlich bereits seit 2004 Zeit für die diagnostische Aufarbeitung und entsprechend unvoreingenommene und unbelastete Diskurse der Experten gewesen - Daher habe ich zugegeben eine etwas voreingenommene Sicht auf die Dinge und komme so nicht umhin, für mein persönliches Bild die aktuellen Ereignisse in der Schublade "Litigation" einzuordnen.... |
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Sörgels Äußerung war dagegen schon im Juli 2009. Aber Du hast natürlich trotzdem Recht, dass diese Familienuntersuchung ziemlich wertlos ist, wenn kriminelle Energie nicht auszuschließen ist. |
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Mich erinnert sein Verhalten an Gregor Gysi, der genau dann den Schwanz eingezogen hat, als er sein Gerede in der Praxis umsetzen sollte. |
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Der Körper reagiert auf einen solchen Schub mit einer gesteigerten Blutneubildung, bis die ursprüngliche Blut- oder Hämoglobinmenge wieder erreicht ist. Dem entsprechend finden die Dopingfahnder eine erhöhte Blutbildung, jedoch keine erhöhte Hämoglobinkonzentration. Dieses Muster aus erhöhter Blutbildung und normaler Hämoglobinkonzentration findet man bei Pechstein über rund 10 Jahre hinweg, sowohl bei Trainings- als auch bei Wettkampfkontrollen. Die Hämoglobinkonzentration ist weit weg von den erlaubten Grenzwerten; der Hämatokritwert ist bei den meisten Proben sogar unterdurchschnittlich. Würde sie dopen, müsste sie permanent blutverdünnende Maßnahmen ergriffen haben (Training und Wettkampf). Deshalb schließen die meisten Experten Epo- oder Blutdoping aus, denn die Messwerte passen einfach nicht dazu. Bei einer Untersuchung, bei der sie wochenlang in einer Klinik quasi eingesperrt wäre, fehlte der körperliche oder mentale Stress, der bei Ihr vermutlich die schubweise auftretende Blutneubildung stimuliert. Man müsste sie deshalb im normalen Trainings- und Wettkampfbetrieb permanent überwachen. Grüße, Arne |
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Bei einem Anscheinsbeweis braucht der Ankläger äußerst überzeugende Indizien, und er muss sich auf gewisse typische Gegebenheiten beziehen können. Dann gilt für den Ankläger eine erleichterte Beweisführung, er muss also nicht alle Details belegen können. Beispiel: Ein Athlet hat einen Hämatokritwert von 60 und sein Urin ist positiv auf Epo-Tests. Beides zusammen ist so überzeugend, dass man ihn für schuldig halten kann, obwohl niemand ihm beim Spritzen des Medikaments gesehen hat. Der Anschein des Dopings ist überzeugend genug. Der Anscheinsbeweis ist also eine Beweiserleichterung für den Ankläger.Der Beklagte muss, um diesen Beweis zu erschüttern, keineswegs seine Unschuld beweisen. Sondern es genügt, wenn er belegen kann, dass sein Fall eben nicht typisch ist. Diese Strategie verfolgt Claudia Pechstein mit der Kugelzellenanämie. An den Anscheinsbeweis sind strenge Maßstäbe zu stellen, denn er kehrt die Beweislast um. Eine positive Dopingprobe war bisher ein ausreichend starkes Indiz, um ihn zu rechtfertigen. Mit einer positiven Probe konnte die Beweislast auf den Sportler übertragen werden. Bei Claudia Pechstein gab es nie eine positive Probe. Und nach der Meinung fast aller Experten, sind die vorliegenden Indizien nicht stark genug, um an die Stelle einer positiven Probe zu treten. Sie sind ein vages Indiz, wie selbst Prof. Franke einräumt. Also dürfte man auch die Beweislast nicht hopplahopp auf die Sportlerin abwälzen. Dafür reichen die vorliegenden Indizien nicht aus. Es gibt sehr überzeugende Hinweise darauf, dass Pechstein ein atypischer Fall ist. Damit geht die Beweislast zurück an den Ankläger. Deshalb finde ich es unverschämt, wenn man der Athletin nun über die Medien vorschlägt, sie können werweißwielang in Quarantäne gehen, um ihre Unschuld zu beweisen (was den Verband aber vermutlich ohnehin nicht interessieren würde). Der Verband macht es sich da zu leicht, und wälzt die Beweislast zu unrecht auf die Sportlerin ab. Grüße, Arne |
Interessant finde ich, dass mit R. Bartko ein absoluter Eisschnelllauf-Experte neuer (seit Ende 14) Sportdirektor der Deutschen Eisschnelllauf-Gemeinschaft geworden ist...:)
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Heute reichte es für Platz 5. Ueber 5000m soll dann ja mehr gehen. Und die Ard überträgt live! Das finde ich allerdings interessant.Soll das jetzt Wiedergutmachung wegen der Dopingsperre werden? Naja, so langsam scheint die Zeit zu nagen. So richtig viel Speed war da nicht mehr. Muss es die Distanz richten. Die letzten zwei Runden heute war sie wieder mal auf dem Weg nach vorne.
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