Nordexpress |
13.03.2014 11:41 |
Zitat:
Zitat von FAZ online
Wenn das Gericht sie allerdings wegen formaler Mängel für knapp gescheitert halten sollte...
(...)
Es gebe bisher keine Urteile, wie mit einer solchen fehlgeschlagenen Selbstanzeige umzugehen sei.
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Sach mal, denk ich zu digital?
Was soll das heißen "knapp gescheitert"?
Was soll das hießen, es gee noch keine Urteile für gescheiterte Selbstanzeigen?
Selbstanzeige wirksam = Straffreiheit
Selbstanzeige unwirksam = Bestrafung
Ist doch wohl wurscht, wie knapp. Der Umgang ist ja wohl ziemlich klar dann.:confused:
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