Zitat:
Zitat von FloRida82
(Beitrag 1771686)
Ja...wer, wem, was im Nahen Osten gehört ist natürlich glasklar und stand noch nie zur Debatte. Ein regelrechtes Idyll. ......
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Ja, es ist glasklar. Der Gazastreifen ist ein durch Israel besetztes Gebiet, das vom palästinensischen Volk, anerkannt von der UNO, bewohnt ist. Donald Trump hat mit Netanjahu ein vom Interationalen Strafgerichtshof per Haftbefehl gesuchten Kriegsverbrecher empfangen und er beteiligt sich mit seinen Vorschlägen am Genozid des palästinensischen Volkes.
Zitat:
Die Konvention definiert Völkermord in Artikel II als „eine der folgenden Handlungen, begangen in der Absicht, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören:
a) das Töten eines Angehörigen der Gruppe
b) das Zufügen von schweren körperlichen oder seelischen Schäden bei Angehörigen der Gruppe
c) die absichtliche Unterwerfung unter Lebensbedingungen, die auf die völlige oder teilweise physische Zerstörung der Gruppe abzielen
d) die Anordnung von Maßnahmen zur Geburtenverhinderung
e) die zwangsweise Überführung von Kindern der Gruppe in eine andere Gruppe“
In § 6 des deutschen Völkerstrafgesetzbuches wie auch im schweizerischen Strafgesetzbuch (Art. 264) und im österreichischen Strafgesetzbuch (§ 321) ist die Tat entsprechend der Konvention definiert.
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Von Anfang an war klar, dass Netanjahu mit einem Waffenstillstand im Gazakrieg auf die Machtübergabe an Trump wartet, um dann seine Vertreibungspläne der Palästinenser aus dem Gazastreifen und dem Westjordanland auf dem Weg zu einem Grossisrael (vom Fluss bis zum Meer) mit der aktiven und offenen Unterstützung von Trump besser und mit Einverständnis der USA-Regierung realisieren zu können. Der Plan bringt keine Ruhe in den Nahen Osten, sondern wird das Gegenteil bewirken.
Sollte eine DE Regierung diese Idee unterstützen, macht sie sich nach der obigen Konvention mitschuldig.
Für die Transatlantiker in DE kommen harte Zeiten...
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