Zitat:
Zitat von Mo77
(Beitrag 1721224)
Natürlich ist der Kapitalismus und die soziale Marktwirtschaft vom GG anerkannt.
Praktizieren wir doch jetzt auch schon ein paar Tage??
Ist es die einzige Wirtschaftsform die GG konform wäre? Nein!
In der Realität wurde aber Artikel 15 vermutlich nicht oft angewendet.
Kennt einer einen konkreten Fall??
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Auch wenn die vorherschende Tendenz entsprechend dem neoliberalen Credo in den vergangenen drei Jahrzehnten die grassierende Privatisierung von Staatseigentum war, gab es 1 bekannte Verstaatlichung, nämlich die Hypo Realestate zur Rettung dieser insolventen Bank mit Steuermitteln :) sowie die Staatsbeteiligung bei Uniper mit Steuermitteln zur Insolvenzvermeidungen. Betriebe mit schwarzen Zahlen hat der Staat in der Vergangenheit verkauft, Betriebe mit roten Zahlen gekauft. Es bedurfte jeweils nicht des Art. 15 für die Verstaatlichung, weil die Eigentümer damit einverstanden waren, dass der Staat einen Regenschirm aus Steuermitteln aufspannt. Zu dieser Politik gäbe es mehrere ökonomische Alternativen schon innerhalb eines kapitalistischen Wirtschaftssystems.
Aber Du meinst sicher eher so etwas wie das hier, wo der Art. 15 und 14 zur Anwendung kommen müssen: Expertenkommission legt Abschlussbericht vor. "Deutsche Wohnen" darf vergesellschaftet werden. Obwohl 59 % der Berliner Wähler für eine Vergesellschaftung von Wohnungunternehmen mit Bestand über 3000 votiert haben und das Vorhaben verfassungskonform ist (nach der Juristenstudie), lässt sich die Politik mit der Umsetzung viiiiiel Zeit. Auch in diesem Fall würde die Vergesellschaftung nichts Generelles am kap. Wirtschaftssystem ändern, nur an den Berliner Miethöhen. Ich würde allerdings Wetten eingehen, dass die betroffenen Wohnungsunternehmen nicht gegen deren Willen vergesellschaftet werden, sondern lieber einen Kompromiss mit der Stadt schliessen werden, wo sie am Ende gut verdienen werden, wenn überhaupt etwas in der Richtung passiert.
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