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Hier noch die mittlerweile wieder aufgefundene oben indirekt zitierte Originalstelle.
Das Ganze nennt sich, wie fast alle Texte der DGHO-Connection auf CP's Webseite "Gutachten" ist aber in dem zitierten Bereich schlicht und einfach ein in Ausschnitten abgedrucktes Interview: Zitat:
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C.P., als Berlinerin von den Eisbären, stand damals auf dem Eis in Konkurrenz zu den Erfurtern, die mit Gunda Nieman-Stirnemann ihren grossen Star hatten und die auch zur Eisschnelläuferin des Jahrhunderts gewählt wurde. Beide hatten eigene Trainer. Ihre Erfolge begründet der Wikieintrag so: "Die Fachwelt gab der jungen Gunda Kleemann anfangs kaum eine Chance. Ihr charakteristischer, breiter Laufstil wurde als unästhetisch und ineffektiv empfunden. Mit unbändigem Ehrgeiz und eiserner Disziplin – oft absolvierte sie Trainingseinheiten der Männer – strafte sie alle Kritiker Lügen und lief in die Herzen der Eislauffans. Besonders in den eislaufbegeisterten Niederlanden wurde sie regelmäßig mit frenetischem Jubel empfangen." |
Hier nennt Franke die Namen der beiden anderen Eisschnellläuferinnen mit ähnlich merkwürdigen Blutwerten:
http://www.deutschlandfunk.de/fall-p...icle_id=310378 Heike Hartmann und Bente Kraus. |
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"...Ein System, wie wir es bisher nicht gesehen haben“, sagte Sörgel und forderte Pechstein auf, ihr Blutbild in einer zweiwöchigen Quarantäne beobachten zu lassen. “Frau Pechstein muss von Kopf bis Fuß von klinischen Chemikern, Genetikern und Hämatologen untersucht werden - als Minimalprogramm. Am besten wären zwei Wochen Quarantäne, um diese Entwicklung ihres Blutbildes unter Aufsicht zu beobachten“, ergänzte Sörgel." Es wäre durchaus interessant, zu erfahren, warum es bereits zu diesem Zeitpunkt zu diesem m.E. äußerst sinnvollen Vorgehen schlussendlich nicht gekommen ist - wir hätten uns viele Zweifel und Diskussionen erspart. Aus Sicht der "Betroffenen" hätte ich darüber hinaus ein besonderes und dringendes Interesse unterstellt - allein schon aus dem Grund einer Abwehr von möglichen Gesundheitsgefahren (Wie folgenreich wären Belastungen im Leistungssport in Verbindung mit ungeklärten Anonmalien im Blutbild...) |
Claudia Pechstein hat sich 2009 intensiv darum bemüht, eine sechswöchige Langzeitstudie an ihr selbst, gleitet von der NADA, auf die Beine zu stellen. Dafür hat sie einen ihrer schärfsten Kritiker, Prof. Werner Franke, um die Ausarbeitung eines Konzeptes gebeten. Dieser hatte seine Mithilfe auch zugesagt. Insgesamt waren 5 Experten eingeladen. Quelle
Prof. Franke ist dann wieder abgesprungen, bevor die Langzeitstudie beginnen konnte. Er erklärte, er wolle „mit der Sache nichts mehr zu tun haben“. Quelle Die Studie kam leider nicht zustande. |
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M.E. gab / gibt es eine medizinische Indikation, die über den Dopingvorwurf hinausreicht (!) und die man mit einer Überwachung der Blutwerte unter klinischen Bedingungen und z.B. mit einfacher Bestimmung der zur Disposition stehenden Parameter in kürzeren Abständen hätte erfassen könnte. Dabei hätte es m.E. (dies sage ich als medizinischer Laie !)ausgereicht, die eigenständige Veränderung dieser Parameter in Ansätzen (!) zu erkennen und damit zunächst Dopingvorwürfe ohne weiteren Zweifel zu entkräften. Die weitere Anamnese und Interpretation wäre danach in Abwesenheit von sportrechtlich relevanten Tatbeständen medizinisches Tagesgeschäft und auch ein teures klinisches Umfeld (zur Vermeidung weiterer Manipulationsvorwürfe...) wäre dann verzichtbar. Insoweit verstehe ich weder die in den Raum gestellten 6 Wochen (erstaunlicherweise ist hier von klinischem Umfeld keine Rede...), noch den Expertenstreit oder die Kostendiskussion (Diagnose und Behandlung einer Erkrankung mit erheblicher Auswirkung auf das Blutbild sollte doch eigentlich sogar die Krankenkasse zahlen ?) Erfahrungsgemäß kommen die fraglichen Details im Laufe der Zeit an die Oberfläche... |
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Mit einer klinischen Langzeitstudie mit z.b. täglichen ambulanten Bluttests lässt sich so ein Verdacht nicht ausräumen, sondern man bräuchte eine echte Quarantäne mit lückenloser Überwachung (ähnlich wie bei bestimmten meldepflichtigen Infektionserkrankungen nach dem Bundesseuchengesetz). Ich bezweifle, dass so etwas juristisch und praktisch ohne weiteres machbar ist, da eine solche Quarantäne faktisch Freiheitsberaubung ist, die unser Rechtssystem zur Aufklärung eines Dopingvergehens (aktuell) nicht vorsieht. |
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