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captain hook 13.03.2014 10:44

Zitat:

Zitat von alex1 (Beitrag 1023785)
Dann zeigst Du es dem Staat aber so richtig, die Rache des kleinen Mannes :Nee:

Naja, ein Bundespräsident der klüngelt was das Zeug hält, Bundesminister die bei Ihrer Doktorarbeit abschreiben, MultiMegaMillionäre die zu geizig sind Steuern zu zahlen, Subventionsschieberei allen Ortens, Monsterabfindungen an verkackende Manager...

Jaja, die oberen 10.000 sind schon echt die Leistungsträger unseres Landes. Aber wehe der "kleine Mann" deutet auch nur an mal ähnliches zu erwägen. Dann erntet er Spott.

Schon klar...

Eigentlich ein Wunder, dass "die kleinen Männer (und Frauen)" das bisher so "hingenommen" haben. Diese doch eher phlegmatische Grundstimmung ist für einige ein Riesenglück!

keko 13.03.2014 10:46

Zitat:

Zitat von alex1 (Beitrag 1023790)
Okay, großer Mann, ich bitte um Entschuldigung. :Blumen:
Und was folgt dann?
Schlägst Du auch Leute zusammen, weil Du mit dem zu soften Urteil für Gewalttäter nicht einverstanden bist?
Überfällst Du auch Supermärkte, weil Dir die Strafen zu gering sind?
Was ist denn das für eine Logik?:Nee:

Weder bin ich klein, noch groß. Ich bin genauso ein Mensch wie UH. Und die "Logik", die du hier ansprichst, habe ich von der gesprochen?
Ich habe lediglich gesagt, dass ich, wenn er einen Promibounus bekommt, mein Steuerverhalten anpassen werde.

oko_wolf 13.03.2014 10:48

Zitat:

Zitat von keko (Beitrag 1023787)
.... Gerade diese Denke ist es ja, die mich nervt.

zu Recht

Viele Grüße
Wolf "der seine Steuererklärung noch nicht gemacht hat" Dieter

silbermond 13.03.2014 10:49

Zitat:

Zitat von Pascal (Beitrag 1023788)
Wenn schon die Staatsanwaltschaft sich nicht vom Strafmaß rantraut...:(

Moin Moin!

Der Richter muss diesem nicht folgen, weder nach oben noch nach unten.

Heinrich

Pascal 13.03.2014 10:54

Zitat:

Zitat von silbermond (Beitrag 1023801)
Moin Moin!

Der Richter muss diesem nicht folgen, weder nach oben noch nach unten.

Heinrich

stimmt schon formal, muss nicht. Aber heute Nachmittag werden wir sehen, dass hier auch nicht anders als erwartbar gehandelt wurde, also das Urteil des Gerichts unter der Forderung der Staatsanwaltschaft lag. ;)

Rhing 13.03.2014 11:11

Zitat:

Zitat von FinP (Beitrag 1023587)
Und genau das ist das Problem - man muss zwei Sachen trennen - Strafsache und korrekte Veranlagung.
Die korrekte Veranlagung hätte auch NACH der Streiterei um die Wirksamkeit der Selbstanzeige erfolgen können. Das hat die Staatsanwaltschaft aber versäumt und sich mit einem Kleckerbetrag zufriedengegeben.

Klar, aber zur wirksamen Selbstanzeigen gehört ja die Vollständigkeit. Daher muß m.E. schon im Strafverfahren zumindest ca. Geklärt sein.

DasOe 13.03.2014 11:15

ein paar Aussagen aus dem Plädoyer des Verteidigers von Herrn Hoeness

Zitat:

Zitat von FAZ-online
Verteidiger Hanns W. Feigen argumentiert: Die Selbstanzeige war rechtzeitig, vollständig und wirksam. Er fordertEinstellung des Verfahrens, also Straffreiheit. Natürlich muss Hoeneß trotzdem seine Steuern nachzahlen -- plus 6 Prozent Säumniszinsen pro Jahr und einem Zuschlag von 5 Prozent.

Zitat:

Zitat von FAZ-online
Feigen räumt aber „gewisse Probleme“ in der ersten Selbstanzeige vom Januar 2013 durch den damaligen Steuerberater ein. Wenn das Gericht sie allerdings wegen formaler Mängel für knapp gescheitert halten sollte, so Feigen, solle das Verfahren ebenfalls eingestellt werden – dann eben nicht nach den Regeln der Abgabenordnung über Steuerhinterziehung, sondern nach den allgemeinen Regeln der Strafprozessordnung. In diesem Fall käme eine sogenannte Geldauflage hinzu (also eine Zahlung an die Staatskasse oder an gemeinnützige Organisationen). Oder aber eine Bewährungsstrafe.

Einen konkreten Freispruch hat die Verteidigung nicht gefordert. Nachtigall ick hör Dir trapsen ...

FinP 13.03.2014 11:21

Zitat:

Zitat von DasOe (Beitrag 1023819)
Einen konkreten Freispruch hat die Verteidigung nicht gefordert. Nachtigall ick hör Dir trapsen ...

Freispruch stand auch nie wirklich als Möglichkeit zur Debatte. Am einen Ende steht nur Einstellung oder Verurteilung im Raum.

Gegen eine Einstellung spricht, dass Plädoyers gehalten wurden. Das ist eigentlich nur vor einem Urteil üblich.


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