sbechtel |
27.02.2014 11:31 |
Zitat:
Zitat von Megalodon
(Beitrag 1018637)
Was hälst Du mir jetzt entgegen? Dass ich zum Glauben in die Kirche gehen soll ???
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Es ging doch gar nicht um dich :confused: Loretta kritisierte, dass die Gerichte den Sportlern recht sind, wenn es um ihren Vorteil geht, aber ansonsten die Sportgerichte ausreichen würden. Darauf habe ich mich bezogen, mit dem Hinweis, dass es für die eine Richtung Straftatbestände gibt, für die andere Richtung idR. nicht. Ich sehe da keinen Zusammenhang mit dir :Huhu:
Zitat:
Zitat von Pippo
(Beitrag 1018631)
Genau. Entschuldigungsgründe sind aber Ausnahmefälle. Habe ich was anderes gesagt?
Hatte Ulle keine Handlungsalternativen? Hatte Lance welche?
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Beide hatten Handlungsalternativen, klar, schrieb ich ja auch, nur in den aller wenigsten Fällen fehlen Handlungsalternativen gänzlich, die Abwegung ist dann zu treffen, wie vielfältig und präsent diese Handlungsalternativen dem Täter sind. Ob einem Jan Ullrich seine Alternativen und die Kenntnis seines unrechten Handels weniger präsent waren als es bei Armstrong der Fall war, kann ich nicht beurteilen. Ich will es aber nicht ausschließen.
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