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Hafu 14.02.2018 21:50

Zitat:

Zitat von drullse (Beitrag 1361802)
Wenn ich das richtig verstehe, gilt das Verbot ja für alle Windschattenrennen oder? Somit sind auch alle Hobbyathleten bestraft, die in solchen Rennen starten und bisher kurze Aufsätze nutzen.

Wenn du als deutscher Athlet z.B. bei der Sprint-EM starten willst, gilt (egal wo diese gerade stattfindet) das ITU-Reglement und nicht die DTU-Sportordnung, also dürfen in diesem Fall die Aufsätze weiter benutzt werden. Nur darf man das Fahren mit Aufsatz bei Ligawettkämpfen in Deutschland nicht mehr vorher üben.

Thorsten 14.02.2018 22:23

In den letzten Jahren wurden die DTU-Regeln verstärkt an die ITU-Regeln angepasst. Von daher verstehe ich so eine Abweichung nicht wirklich. Mit manchen Regeln der ITU muss man sich sicherlich arrangieren, aber dafür wäre es zumindest einheitlich. Beim Fußball gibt es doch auch keine gravierenden Abweichungen zwischen DFB , UEFA und FIFA.

NBer 15.02.2018 03:30

Zitat:

Zitat von Hafu (Beitrag 1361795)
.......Moderne Triathlonrennen werden nicht mehr aus großen Hauptfeldern heraus entschieden, sondern aus kleinen Ausreißergruppen heraus. Ein Verbot der Triathlonaufsätze führt letztlich dazu, dass die Leute bestraft werden, die bestrebt sind das Rennen farbig zu gestalten und auch mal ausreißen oder von einer Gruppe zur Nächsten springen wollen.....

ich glaube du siehst das zu schwarz. bisherige ausreißer sind mit aufsatz ausgerissen, obwohl auch die hinteren aufsätze hatten. jetzt haben halt beide keinen aufsätze. wieso sollte die ausreißer nicht auch ohne aufsätze wegkommen? vorher war materialgleichheit, jetzt ist materialgleichheit. mit aufsatz wurde meinetwegen mit 43 zu 41km/h weggefahren, ohne aufsatz eben 41 zu 39 km/h. im prinzip sogar besser für die ausreißer, weil sie länger unterwegs sind und mehr zeit rausfahren können.
ich glaube nach wie vor entscheiden die beine über erfolg oder misserfolg eines ausreißversuchs, nicht aufsatz oder nicht. wenn es nämlich danach gehen würde, gäbe es im radsport keine ausreißversuche, kein lückenzufahren usw.
die windschattentriathleten müssen halt lernen auch ohne aufsatz nur am rennlenker möglichst aerodynamisch zu fahren.

Stefan 15.02.2018 06:45

Zitat:

Zitat von NBer (Beitrag 1361837)
.........

HaFu hat es doch oben geschrieben: Mit Aufsatz ist es sicherer. Die Ellbogentechnik ist einfach riskanter.

Ich sehe hier keinen Grund, warum die nationale Regelung von der internationalen Regelung abweichen sollte.

Hafu 15.02.2018 07:02

Zitat:

Zitat von NBer (Beitrag 1361837)
...

Also begrüßt du den nationalen Alleingang der DTU und auch die merkwürdige Informationspolitik des Verbandes, dass in der offiziellen Pressemeldung auf dtu-info.de das neu eingeführte Verbot der Clip-ons im Ggs. zu den viel banaleren Änderungen, wie z.b. der Neoprenpflicht beim Schwimmen in Jugendklassen unter 15,9°, mit keiner Silbe erwähnt wird?

deralexxx 15.02.2018 10:20

Nicht unerwähnt sollte die Erlaubnis von Scheibenbremsen sein.

"23.13 Scheibenbremsen sind erlaubt. "

NBer 15.02.2018 10:22

Zitat:

Zitat von Stefan (Beitrag 1361839)
HaFu hat es doch oben geschrieben: Mit Aufsatz ist es sicherer. Die Ellbogentechnik ist einfach riskanter.

Ich sehe hier keinen Grund, warum die nationale Regelung von der internationalen Regelung abweichen sollte.

also um mich nicht falsch zu verstehen, meinetwegen hätten sie es auch lassen können. aber ich sehe nun eben auch kein riesenproblem darin. und riskanter ist die ellenbogentechnik nur, wenn man sie anwendet. und im gegensatz zu Hafu bleibe ich dabei....99% der wettkampfzeit und auf alle teilnehemr gerechnet, wurde und wird der clip nicht benutzt. ein großteil der athleten hat den clip ja gar nicht dran. das würden sie nicht machen wenn er essentiell wichtig wäre.

Zitat:

Zitat von Hafu (Beitrag 1361841)
Also begrüßt du den nationalen Alleingang der DTU und auch die merkwürdige Informationspolitik des Verbandes, dass in der offiziellen Pressemeldung auf dtu-info.de das neu eingeführte Verbot der Clip-ons im Ggs. zu den viel banaleren Änderungen, wie z.b. der Neoprenpflicht beim Schwimmen in Jugendklassen unter 15,9°, mit keiner Silbe erwähnt wird?

was heißt denn begrüßen? mir ist es egal. die interessierten lesen sich sowieso die komplette SpO durch und suchen sich das sie persönlich betreffende raus (und die war ja im artikel verlinkt).
sie hätten natürlich alle änderungen aufführen können (weiss nicht, was da sonst noch so geändert wurde). allerdings muss man sich auch vergegenwärtigen, dass diese spezielle regelung vll 0,1% aller triathleten in deutschland betrifft und deren umsetzung in der regel 3 handgriffe erfordert. es ist jetzt nicht das wichtigste der welt.
athleten die es betrifft und mit denen ich die letzten beiden tage sprechen konnte haben nur die schultern gezuckt, denen war es auch egal.

Hafu 15.02.2018 11:02

Zitat:

Zitat von NBer (Beitrag 1361881)
...
sie hätten natürlich alle änderungen aufführen können (weiss nicht, was da sonst noch so geändert wurde)...

Alle anderen (großteils -abgesehen von den jetzt erlaubten Scheibenbremsen- nur marginalen) Änderungen wurden in der DTU-Pressemeldung explizit thematisiert.

Darüberhinaus entspricht die Änderung bei den Scheibenbremsen einer Angleichung an das internationale Reglement der ITU, die ja kürzlich ebenfalls Scheibenbremsen erlaubt hat, passt also sinnvoll zur Änderungspolitik der jüngsten Vergangenheit, während die Geschichte mit den Lenkeraufsätzen diametral dagegen spricht.


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