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KernelPanic 10.01.2016 19:11

Zitat:

Zitat von noam (Beitrag 1195148)
Also ich habe noch nicht erlebt, dass jemand wegen Wiederholungsgefahr in U-Haft geht, dann schon eher wegen schwere der Tat oder halt Fluchtgefahr.

Du bist Polizist, oder? Was denkt ihr denn, wenn sowas passiert?

noam 10.01.2016 19:14

Zitat:

Zitat von KernelPanic (Beitrag 1195149)
Du bist Polizist, oder? Was denkt ihr denn, wenn sowas passiert?

Man gewöhnt sich ab sich darüber aufzuregen, da man dann nur noch frustriert ist. Entsprechend sinkt allerdings bei vielen die Motivation

KernelPanic 10.01.2016 19:21

Zitat:

Zitat von noam (Beitrag 1195151)
Man gewöhnt sich ab sich darüber aufzuregen, da man dann nur noch frustriert ist. Entsprechend sinkt allerdings bei vielen die Motivation

Das kann ich mir vorstellen. Scheißsituation. Ich wüsste nicht, ob ich beim nächsten Mal die notwendige professionelle Distanz hätte oder ob mir dann einfach mal die Hand ausrutschen würde.

qbz 10.01.2016 19:22

Zitat:

Zitat von Eber (Beitrag 1195143)
Ihm folgt der Satz:
"Probleme mit Neonazis ebenso. "
Das ist völlig in Ordnung, man muss einfach die Wahrheit sagen und nichts weglassen, sonst geht der Schuss nach hinten los. Man erreicht das Gegenteil.

Es handelt sich doch nicht um die Wahrheit!, sondern um eine diskriminierende Verallgemeinerung von einigen strafverdächtigen bzw. straffälligen Menschen arabischer Herkunft auf Probleme mit "jungen Arabern" und die Diskriminierung wird durch den Vergleich "junger Arabern" mit "Neonazis" noch gesteigert.

Weshalb schreibt die FAZ nicht: "Probleme mit straffälligen / -verdächtigen jungen Arabern."

Ps: Ich glaube. meine Nichte und ihr marrokanischer Mann lesen solchen Mist einfach nicht, ist auch besser so.

schnodo 10.01.2016 19:25

Zitat:

Zitat von noam (Beitrag 1195145)
Um jemanden Wegzusperren, müssen halt Haftgründe vorliegen.

Es ist zwar ziemlich off-topic, deswegen entschuldige ich mich schon vorab, aber ich muss gerade im Zusammenhang mit Sexualdelikten an Julian Assange denken.

Der wird, vorgeblich damit er sich nicht der Befragung wegen dubioser Vorwürfe entziehen kann, unter Aufwendung von Millionen an britischen Steuergeldern davon abgehalten, nach Ecuador auszureisen. Anderswo sieht man trotz schlimmeren vorgeworfenen Taten keine Haftgründe.

Ich mag das gar nicht großartig werten, es kommt ja tatsächlich immer auf den Einzelfall an, aber es haut mich um, wie unterschiedlich staatliche Reaktionen auf ähnliche Vorwürfe ausfallen können.

Vicky 10.01.2016 19:32

Zitat:

Zitat von KernelPanic (Beitrag 1195142)
Das gleiche Spielchen in Leipzig.
Es widerspricht meinem Rechtsempfinden, dass die Typen auf freiem Fuss sind. Kann mir ein Jurist mal die Hintergründe auseinandersetzen?

Die U-Haft ist geregelt in § 112 ff. StPO.
Der Sinn und Zweck der U-Haft ist die Sicherung des Strafverfahrens. U-Haft ist keine vorgezogene Strafe oder gar ein Denkzettel.

Neben den Voraussetzungen für eine U-Haft (Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr, Wiederholungsgefahr etc.) muss diese auch noch verhältnismäßig sein.
Hier für wird die Tat selbst betrachtet, die Gegenstand des Haftbefehls ist. Die Anordnung der Untersuchungshaft darf zur Schwere der Tat und zu Art und Umfang der dem Beschuldigten drohenden Rechtsfolgen nicht außer Verhältnis stehen.
Im Leipziger Fall wäre es wohl so, dass die U-Haft unverhältnismäßig ist.

In der Praxis wird die U-Haft meist bei einer zu erwartenden Freiheitsstrafe ab ca. Jahr angeordnet, da dann aufgrund der hohen Straferwartung Fluchtgefahr besteht. (Aufnahmen bestätigen die Regel. Wiederholungsgefahr ist in§ 112 a StPO geregelt. Voraussetzung Strafe mehr als 1 Jahr).

(OLG Naueburg, Beschluss vom 21.07.2010 (Az: 1 Ws 398/10);
Sinn und Zweck der U-Haft: (BVerfGE 35, 185, 190 [BVerfG 30.05.1973 – 2 BvL 4/73])

KernelPanic 10.01.2016 19:39

Zitat:

Zitat von Vicky (Beitrag 1195161)
[...]

Danke für die Ausführungen. Ich wusste nicht, dass die genannten Gründe zusätzlich zur Verhältnismässigkeit zutreffen müssen. Das bedeutet, wenn ich es richtig verstehe, dass die Burschen trotz zu erwartender Nachfolgetaten bis zum Prozess frei bleiben werden, solange sie mit diesen Nachfolgetaten unter der genannten 1-Jahres-Schwelle bleiben? :confused:

Eber 10.01.2016 19:50

Zitat:

Zitat von qbz (Beitrag 1195154)
Es handelt sich doch nicht um die Wahrheit!, sondern um eine diskriminierende Verallgemeinerung von einigen strafverdächtigen bzw. straffälligen Menschen arabischer Herkunft auf Probleme mit "jungen Arabern" und die Diskriminierung wird durch den Vergleich "junger Arabern" mit "Neonazis" noch gesteigert.

Weshalb schreibt die FAZ nicht: "Probleme mit straffälligen / -verdächtigen jungen Arabern."

Ps: Ich glaube. meine Nichte mit marrokanischem Mann lesen solchen Mist einfach nicht, ist auch besser so.

Der Satz erhebt doch gar nicht diesen Anspruch. Was stört dich daran ?
Er ist eine Aufforderung die an eine Bedingung geknüpft ist.
Wenn [Bedingung] dann [Aufforderung].
Du regst dich auf, dass behauptet würde, die Bedingung sei wahr.
Das ist doch trivialerweise nicht der Fall.
Insofern auch kein Mist. Das will ich hiermit festgestellt wissen.

Es wird übrigens nicht behauptet, man hätte Probleme mit jungen Arabern, zumindest nicht in diesem Satz.
Und schon gar nicht mit allen jungen Arabern oder generell mit jungen Arabern. Also muss doch nicht zwingend geschrieben werden: ..mit straffälligen... das lenkt doch nur von der Aussage ab, der, dass man die Probleme ansprechen soll ohne Weglassung!

Dann regst du dich noch darüber auf, dass nun Araber, mit Neonazis in Verbindung gebracht werden (können)?
Das kann ich verstehen, ist nicht schön. Ich denke aber nicht dass das beabsichtigt war. Die Neonazis bilden halt ein anschauliches Beispiel.
(Mir sind Araber zig mal lieber, als solche A-Löcher.)
Wenn es beabsichtigt war, dann kann ich das nicht gutheißen.

Edit: vorhin kam ein Bericht über integrierte Araber in Köln, die sich jetzt Anfeindungen ausgesetzt sehen. Das ist leider sehr bedauerlich.


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