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Weshalb schreibt die FAZ nicht: "Probleme mit straffälligen / -verdächtigen jungen Arabern." Ps: Ich glaube. meine Nichte und ihr marrokanischer Mann lesen solchen Mist einfach nicht, ist auch besser so. |
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Der wird, vorgeblich damit er sich nicht der Befragung wegen dubioser Vorwürfe entziehen kann, unter Aufwendung von Millionen an britischen Steuergeldern davon abgehalten, nach Ecuador auszureisen. Anderswo sieht man trotz schlimmeren vorgeworfenen Taten keine Haftgründe. Ich mag das gar nicht großartig werten, es kommt ja tatsächlich immer auf den Einzelfall an, aber es haut mich um, wie unterschiedlich staatliche Reaktionen auf ähnliche Vorwürfe ausfallen können. |
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Der Sinn und Zweck der U-Haft ist die Sicherung des Strafverfahrens. U-Haft ist keine vorgezogene Strafe oder gar ein Denkzettel. Neben den Voraussetzungen für eine U-Haft (Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr, Wiederholungsgefahr etc.) muss diese auch noch verhältnismäßig sein. Hier für wird die Tat selbst betrachtet, die Gegenstand des Haftbefehls ist. Die Anordnung der Untersuchungshaft darf zur Schwere der Tat und zu Art und Umfang der dem Beschuldigten drohenden Rechtsfolgen nicht außer Verhältnis stehen. Im Leipziger Fall wäre es wohl so, dass die U-Haft unverhältnismäßig ist. In der Praxis wird die U-Haft meist bei einer zu erwartenden Freiheitsstrafe ab ca. Jahr angeordnet, da dann aufgrund der hohen Straferwartung Fluchtgefahr besteht. (Aufnahmen bestätigen die Regel. Wiederholungsgefahr ist in§ 112 a StPO geregelt. Voraussetzung Strafe mehr als 1 Jahr). (OLG Naueburg, Beschluss vom 21.07.2010 (Az: 1 Ws 398/10); Sinn und Zweck der U-Haft: (BVerfGE 35, 185, 190 [BVerfG 30.05.1973 – 2 BvL 4/73]) |
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Er ist eine Aufforderung die an eine Bedingung geknüpft ist. Wenn [Bedingung] dann [Aufforderung]. Du regst dich auf, dass behauptet würde, die Bedingung sei wahr. Das ist doch trivialerweise nicht der Fall. Insofern auch kein Mist. Das will ich hiermit festgestellt wissen. Es wird übrigens nicht behauptet, man hätte Probleme mit jungen Arabern, zumindest nicht in diesem Satz. Und schon gar nicht mit allen jungen Arabern oder generell mit jungen Arabern. Also muss doch nicht zwingend geschrieben werden: ..mit straffälligen... das lenkt doch nur von der Aussage ab, der, dass man die Probleme ansprechen soll ohne Weglassung! Dann regst du dich noch darüber auf, dass nun Araber, mit Neonazis in Verbindung gebracht werden (können)? Das kann ich verstehen, ist nicht schön. Ich denke aber nicht dass das beabsichtigt war. Die Neonazis bilden halt ein anschauliches Beispiel. (Mir sind Araber zig mal lieber, als solche A-Löcher.) Wenn es beabsichtigt war, dann kann ich das nicht gutheißen. Edit: vorhin kam ein Bericht über integrierte Araber in Köln, die sich jetzt Anfeindungen ausgesetzt sehen. Das ist leider sehr bedauerlich. |
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