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Ich hab mir das Video noch paarmal angesehn..... das Moped ist so weit am Bordstein, das er den Radfahrer schon nicjt frontal erwischt, sondern seitlich, so das es ihn auf die andere Fahrbahn schleudert.
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Ich glaube es streitet sich ja auch niemand darüber daß der Fahrer einen Kolossalen Fehler gemacht hat. Trotzdem ist die Stadt & der Veranstalter erst einmal in der Pflicht Bedingungen herzustellen die dafür Sorgen daß solche Fehler erst gar nicht passieren können. Hier waren Bedingungen gegeben die einen solchen Fehler provoziert haben. auch wenn ich jedem zugebe daß zu diesem Zeitpunkt noch viel freie Strecke war und ich den Fehler nicht verstehen kann in dieser Situation. |
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Sehr sehr tragisch alles...
Der Motorradfahrer muss wohl einfach sehr unglücklich auf den Boden gestürzt sein, dass er so schwere Verletzungen erleidet :-( Aber auch der schwer verletzte Radfahrer wird wohl keinen Ironman mehr bestreiten können. Auch sein Leben ist damit ein ganzes Stück anders geworden. Vll auch sein lebensmittelpunkt verloren Finde es schade, dass das kaum gesehen wird. Wünsche allen Betroffenen viel Kraft!!! |
Ich habe im Hamburger Abendblatt interessante Informationen gefunden:
Die Fahrer werden aus einer aus dem Motorrad-Gottesdienst hervorgegangenen Gruppe ausgewählt. „Zumindest diejenigen, die die von der Deutschen Triathlon-Union gestellten rund 20 Kampfrichter transportieren, müssen sich einem Auswahlprozess stellen und fahren die Strecke vorher mehrfach ab“, sagt er.*Harald Eggebrecht und Petko Beier schreiben, dass sich sich beim verstorbenen Motorradfahrer allerdings um einen erfahrenen Rennbegleiter gehandelt habe. |
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Der Veranstalter hat gewisse Pflichten. Er muss z.B. dafür sorgen, dass während der Veranstaltung weder Sportler, Helfer, Freiwillige oder Zuschauer zu Schaden kommen. Es reicht dabei nicht, sich auf die StVO (z.B. Rechtsfahrvgebot) zu berufen oder auf die Teilnahmebedingungen. Er hätte berücksichtigen müssen, dass es mit dieser großen Anzahl an Medienmotorrädern (wie man juristisch so schön sagt) "lebensfremd" ist, anzunehmen, dass in dieser beengten Situation es zu keinen Überholvorgängen bzw. Wechsel auf die Gegenfahrbahn kommt. Er muss m.E. nachweisen, dass er seiner Sorgfaltspflicht genüge getan hat (z.B. die Fahrer klar unterwiesen hat) oder das es unzumutbar war, nicht weitere Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen - z.B. die Reduzierung der Anzahl der Motorräder oder die Trennung der Fahrbahn mit Pylonen oder oder ... Kann er das nicht, ist der Veranstalter haftbar. Der Veranstalter hätte auch Wissen können, dass es bereits in den ersten 90min vor dem Unfall immer wieder zu gefährlichen Situationen gekommen ist und aktiv reagieren können. Wie sich der Veranstalter das auf den superengen 200m bei der Baustelle mit den Motorrädern vorgestellt hat, bleibt sowieso sein Geheimnis. Je nachdem in welchem vertraglichen Verhältnis die Motorradfahrer zum Veranstalter stehen, ist m.E. zu prüfen ob das Arbeitsschutzgesetz einschlägig ist. Ich gehe davon aus, dass es zumindest ein arbeitnehmerähnliches Verhältnis besteht. Eine Weisungsbefugnis des Veranstalters gegenüber den Motofahrern wäre ein Indiz dafür. Sind die Motorradfahrer juristisch vielleicht sogar nur Verrichtungsgehilfen, ist das BGB einschlägig und damit ist der Veranstalter sowieso verantwortlich für Schäden, die der Verrichtungsgehilfe anrichtet. Kann der Veranstalter aber z.B. nachweisem, dass er den Verrichtungsgehilfen sorgfältig ausgewählt und unterwiesen und ggf. überwacht hat, dann ist er an der Stelle den schwarzen Peter los. Die Verantwortlichkeit eines Veranstalters und/ober Arbeitgebers kann man sicher noch weiter durchdeklinieren. Von vorne herein freisprechen kann man ihn davon allerdings nicht, nur weil der Motoradfahrer (wohl tatsächlich?) der Unfallverursacher war. :Blumen: |
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Leider jetzt hinter einer Paywall.
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