chris.fall |
24.02.2014 15:16 |
Moin,
Zitat:
Zitat von Hafu
(Beitrag 1017474)
Geraniumextrakt gibt (oder gab es) letzte Woche noch bei Amazon Deutschland. Beschaffungskriminalität ist dafür also nicht nötig.
Der gewerbsmäßige Handel mit Dopingmittel ist auch jetzt schon in Deutschland strafbar. Ein entsprechender Anfangsverdacht hat sich aus Sachenbachers Aussage bei der IOC- Anhörung ergeben, so dass die Staatsanwaltschaft hier tätig werden durfte ( eigentlich musste), selbst trotz fehlendem Antidopinggesetz.
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wenn ein Dopingmittel frei erwerblich und nicht verschreibungspflichtig ist, wird nicht ermittelt. Das ist ja auch sinnvoll. Hausdurchsuchungen, Abhörmaßnahmen u.ä. sind nicht rechtlich vertretbar, nur um herauszufinden, wo jemand legal einen Hustensaft gekauft hat, den er dann illegal als Dopingmittel benutzt hat.
Wenn jemand mit einem verschreibungspflichtigen Medikament dopt, ist da irgend etwas nicht mit rechten Dingen zu gegangen. Wenn die Aussage des Betroffenen dann nicht klärt, wie er widerrechtlich an das Dopingmittel gekomen ist, besteht doch immer der Verdacht auf gewerbsmäßigem Handel mit Dopingmitteln, und es kann wie in diesem Fall ja auch geschehen ermittelt werden.
Der Sinn eines extra Anti-Doping Gesetzes erschließt sich mir deswegen nicht. Denn schon bei der bestehenden Rechtslage könnte - und müsste! - immer ermittelt werden, wenn der positiv Getestete nicht plausibel darlegen kann, wie er an das Mittel gekommen ist.
Viele Grüße,
Christian
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