Thomas1987 |
21.11.2024 09:04 |
Zitat:
Zitat von Klugschnacker
(Beitrag 1764572)
Dass Du hier bewusst einen Begriff aus dem Nationalsozialismus aufgreifst, rechne ich zu Deinen Gunsten Deiner Unkenntnis über die Bedeutung des Führerprinzips zu.
Wikipedia erläutert:
[…] Demnach sollte Adolf Hitler nicht nur militärisch, sondern entsprechend auch in allen politischen und rechtlichen Gebieten ohne Kontrollinstanzen die oberste Befehlsgewalt haben. […] Mehrheitsentscheidungen finden nicht statt. Entscheidungen werden von einer einzelnen Person getroffen, der gegebenenfalls Berater beigeordnet sind.
Wenn im Bundestag Fraktionen geschlossen abstimmen, geht dem ein umfangreicher Prozess an Beratungen voraus, bei dem die Abgeordneten Einfluss auf die Beschlussvorlage nehmen können. Erst wenn ein entsprechender Kompromiss innerhalb einer Fraktion gefunden ist, wird möglichst geschlossen abgestimmt.
Bei wichtigen Themen gehen der Abstimmung im Bundestag interne Abstimmungen in den Fraktionen voraus. Die Beschlussvorlage wird so lange verändert, bis möglichst alle Fraktionsmitglieder ihr intern zustimmen. Bei der entscheidenden Abstimmung im Bundestag wird erwartet, dass die Fraktionsmitglieder dort ebenso votieren, wie zuvor innerhalb der Fraktion.
Der Unterschied zum Führerprinzip, wo es keinerlei Mehrheitsentscheidungen gibt, wird hoffentlich deutlich.
|
Das ist eine schöne Theorie, (die aber immer noch in krassem Gegensatz zum Grundgesetz steht.)
Und willst du ernsthaft behaupten, dass in der Realität innerhalb der Fraktionen jeder Abgeordnete gleichgestellt ist oder nicht doch eher die Partei/Fraktionsführung das Heft des Handelns in der Hand hält?
Ich bin wirklich einigermaßen schokiert wie hier ein demokratisches Grundprinzip des Grundgesetzes as nichtig angesehen wird.
Ich erinnere jetzt nur mal exemplarisch an Merkels "das muss Rückgängig gemacht werden" oder an Pofallas "Ich kann deine Fresse nicht mehr sehen" in Richtung Bosbach.
|