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slo-down 08.10.2012 17:04

So und was ist eine Ausdauersportabteilung ?

Pfeffer und Salz 08.10.2012 17:05

Zitat:

Zitat von BunterHund (Beitrag 813504)
Liebe BTV-User dieses Forums, leider finde ich keine Abgaben- und Gebührenordnung des BTV auf der offiziellen Seite, denke aber, dass es so etwas wohl geben muss.
Wer dieses Dokument hat, möge es mal hier abbilden, hochladen - vielen Dank!

Spricht auch für sich, keine aktuelle Abgaben- und Gebührenordnung als Download etc. bereit zu stellen - klickt man auf andere LV-Homepages, wird man eindeutig transparenter informiert ...

K.A. ob es so eine Ordnung als Dokument an sich gibt, ich vermute nicht, gesehen habe ich sowas jedenfalls noch nicht. Lt. §9 der Satzung müssten die Gebühren 'nur' auf einem Verbandstag beschlossen worden sein (also hoffentlich nicht vom Präsidium eigenmächtig :cool: ). Ich bin erst seit 2 Jahren 'drin', so dass ich nur BTV-Meldeliste und BTV-Beitrittserklärung kenne mit 3,-/34,-(17,-) .
Wäre auch gespannt auf den letzten gültigen Beitragsbeschluss.

Wenn jetzt der Verbandstag aufgrund solcher 'Schattenvereine' ohne aktive Sportler das bisherige Präsidium wiederwählt, wäre das allerdings ein, äh... (jetzt muss ich aufpassen, das nicht wieder Abmahnungen an Arne ergibt) 'hinterfragungswürdiger' Vorgang. :Huhu:

Hoffentlich wird am Samstag eine Kehrtwende vollzogen.

HeinB 08.10.2012 17:14

Zitat:

Zitat von Matthias75 (Beitrag 813529)
Es wird unterschieden zwischen reinen Triathlonvereinen und Triathlonabteilungen großer Sportvereine (zumindest lese ich das so).

Das lese ich auch so, hab mich geirrt bzw. war zu schnell. Mein Beitrag ist schon korrigiert.

In jedem Fall ist die Mitgliedschaft im BTV nicht an die Beitragspflicht gekoppelt. Stimmrecht nach Mitgliedschaft bzw. Köpfen ist für einen Verein (BTV e.V.) meines Wissens ein konstituierendes Kennzeichen, sprich wenn man denkt da müsse irgend etwas geändert werden an der Satzung, dann muss man an dem Punkt Mitgliedschaft ansetzen. Da man auch ohne Startpass Triathlet sein kann, und an die Zahl der Startpässe oft auch andere Verpflichtungen des Vereins gekoppelt sind (Schiedsrichter), ist die derzeitige Regelung hinsichtlich des Stimmrechts vielleicht nicht die Schlechteste.

Matthias75 08.10.2012 17:33

Zitat:

Zitat von HeinB (Beitrag 813535)
Das lese ich auch so, hab mich geirrt bzw. war zu schnell. Mein Beitrag ist schon korrigiert.

In jedem Fall ist die Mitgliedschaft im BTV nicht an die Beitragspflicht gekoppelt. Stimmrecht nach Mitgliedschaft bzw. Köpfen ist für einen Verein (BTV e.V.) meines Wissens ein konstituierendes Kennzeichen, sprich wenn man denkt da müsse irgend etwas geändert werden an der Satzung, dann muss man an dem Punkt Mitgliedschaft ansetzen. Da man auch ohne Startpass Triathlet sein kann, und an die Zahl der Startpässe oft auch andere Verpflichtungen des Vereins gekoppelt sind (Schiedsrichter), ist die derzeitige Regelung hinsichtlich des Stimmrechts vielleicht nicht die Schlechteste.

Wenn dem so ist, dass alle gemeldeten bzw. stimmberechtigten Mitglieder zahlen, passt das meiner Meinung nach auch. Zumindest kenne ich das auch so von anderen Vereinen.

Ich fand die Frage z.B. aus folgenden Aspekten interessant:

- Wenn der BTV für alle (ca. 12000) Mitglieder Beiträge erhebt, wieso hat er dann Probleme für alle Mitglieder Beiträge zu zahlen?

- Die Anzahl der zahlenden Mitglieder ist für eine eventuelle Anhebung der Abgaben bzw. die Umlegung auf die Mitglieder wichtig. Ist ein deutlicher Unterschied, wenn man das auf ca. 6000 Startpassinhaber oder ca. 12000 Mitglieder umlegt.

- Da ja die Deligiertenanzahl anhand der höheren BLSV-Zahlen berechnet wird, scheint der BTV ja diese Zahl formal als seine Mitgliederzahl anzuerkennen bzw. anzusehen und nicht die niedrigeren Startpass-Zahlen.

Matthias

TriMartin 08.10.2012 17:44

Witzig in diesem Zusammenhang ist noch folgender Ausschnitt aus der Satzung des BTV:
§6(2) Die Mitgliedschaft beim BTV endet auch durch Austritt oder Ausschluss aus dem BTV
oder BLSV oder DTU, sowie durch Auflösung des Vereines oder der Abteilung.

Frage: Ist denn der BTV noch bei sich selbst Mitglied?

tandem65 08.10.2012 18:17

Zitat:

Zitat von HeinB (Beitrag 813535)
In jedem Fall ist die Mitgliedschaft im BTV nicht an die Beitragspflicht gekoppelt. Stimmrecht nach Mitgliedschaft bzw. Köpfen ist für einen Verein (BTV e.V.) meines Wissens ein konstituierendes Kennzeichen, sprich wenn man denkt da müsse irgend etwas geändert werden an der Satzung, dann muss man an dem Punkt Mitgliedschaft ansetzen. Da man auch ohne Startpass Triathlet sein kann, und an die Zahl der Startpässe oft auch andere Verpflichtungen des Vereins gekoppelt sind (Schiedsrichter), ist die derzeitige Regelung hinsichtlich des Stimmrechts vielleicht nicht die Schlechteste.

Vollkommen korrekt. An der Mitgliedschaft muß geändert werden. Wenn der VfB Rehau für seine 500 Mitglieder auch Beiträge an den BTV abführt ist ja alles korrekt. Andersherum könnte nun jeder Verein in Bayern alle Mitglieder des Stammvereins beim BLSV als Mitglieder im BTV melden oder gar Mitglieder erfinden und bekommt entsprechende Stimmen bei der Landesversammlung. Daß das nicht im Sinne des Vereinsrechtes sein kann liegt für mich auf der Hand. Insofern halte ich die Erhebung eines Beitrages für Mitglieder für obligatorisch.

LidlRacer 08.10.2012 18:49

Zitat:

Zitat von tandem65 (Beitrag 813559)
Wenn der VfB Rehau für seine 500 Mitglieder auch Beiträge an den BTV abführt ist ja alles korrekt.

Scheint mir sehr unwahrscheinlich, dass die für ihre geschätzt 2 bis 10 Triathleten 556 * 3 = 1668 € zahlen. Falls doch, gehört da jemand mit dem Klammerbeutel gepudert.

Thorsten 08.10.2012 20:17

Sonst kommt irgendwann noch der FC Bayern auf die Idee, seine gesamten 185.000 Mitglieder beim BLSV anzumelden. Dann gäbe es nur noch einen Kuchen und gan viele Krümel.


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