triathlon-szene.de |  Europas aktivstes Triathlon  Forum

triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum (https://www.triathlon-szene.de/forum/index.php)
-   Politik, Religion & Gesellschaft (https://www.triathlon-szene.de/forum/forumdisplay.php?f=30)
-   -   Commerzbank - eine kriminelle Vereinigung? (https://www.triathlon-szene.de/forum/showthread.php?t=8037)

Phlip 14.04.2009 15:18

Zum Thema:
http://blogs.reuters.com/felix-salmo...nt-of-the-day/

swimslikeabike 14.04.2009 16:54

Zitat:

Zitat von LidlRacer (Beitrag 214058)
Allianz (= Commerzbanktochter)

Das tut jetzt aber schon weh.:Nee:

Volkeree 14.04.2009 18:04

[quote=LidlRacer;214058]
Zitat:

Zitat von swimslikeabike (Beitrag 214095)
Das tut jetzt aber schon weh.:Nee:

Wenn meint er es ja bestimmt andersrum :Huhu: .
Ob das aber noch so ist, also die Dresdner zum Allianz-Konzern gehört, weiß ich auch nicht.

Dat is äfer och ejal.

Volker

swimslikeabike 14.04.2009 18:29

Zitat:

Zitat von Volkeree (Beitrag 214124)

Wenn meint er es ja bestimmt andersrum :Huhu: .

Die Dresdner gehörte mal der Allianz und gehört jetzt der Commerzbank. Der Rest war dann auch nicht viel besser. Besser wieder auf die Kernkompetenzen konzentrieren!!

LidlRacer 14.04.2009 19:18

Zitat:

Zitat von swimslikeabike (Beitrag 214095)
Das tut jetzt aber schon weh.:Nee:

Ups, sorry, war wohl uterzuckert! :Maso:

Würd mich trotzdem noch interessieren, wer der Versicherer ist, und ob der irgendwie mit der Bank verbandelt ist.

swimslikeabike 14.04.2009 20:54

Zitat:

Zitat von LidlRacer (Beitrag 214164)
Ups, sorry, war wohl uterzuckert!

:Lachanfall:

Keine Ahnung mit wem die das machen. Die Coba hatte mal eine Kooperation mit AMB Generali, ob sie die heute noch haben weiss ich nicht.

DragAttack 16.04.2009 01:57

Zitat:

Zitat von dude (Beitrag 213922)
Es war muendlich womit Du zuallermindest ein Beweislastproblem haettest, einen versuchten Betrug nachzuweisen.

Die Frage war nicht, ob dargelegter Sachverhalt gerichtsfest beweisbar ist, sonder ob dargelegter Sachverhalt den 263er Tatbestand erfüllt.
Da du ungestellt auf erste Frage antwortest, darf ich davon ausgehen dass dir zu zweiter kein Gegenargument einfällt?
Zitat:

M.E. spielst Du hier den nicht muendlichen Verbraucher.
ME spiele ich den Verbraucher, der kein Bock hat sich anlügen zu lassen. Natürlich - Trommeln gehört zu Geschäft. Aber zumindest bei Sachaussagen mit eindeutig entscheitbarem Wahrheitswert (Produkt A ist billiger als Produkt B) erwarte ich nicht angelogen zu werden.

Wenn das deine Definition von unmündigkeit ist, dann werde ich kämpfen, mir diese Unmündigkeit möglichst lange zu erhalten :Huhu:

Außerdem meine ich als langjähriger Mathenachhilfelehrer das durchschnittliche Mathematische Bildungsniveau einschätzen zu können. Nach meiner einschätzung hätte eine durchschnittliche mathematische Bildung nicht gereicht, um die Tatsächlichen Kosten errechnen zu können. Diesen Wissensvorsprung derart auszunutzen und aus dem gezielt herbeigeführten Irrtum anderer Geld zumachen halte ich für Betrug im reinsten Sinne.

Zitat:

Aber fremdes Geld leihen wollen!
Zitat:

Zitat von dude (Beitrag 213953)
Ach, das Schoene ist doch, dass es freiwillig ist. Wenn man denn unbedingt Geld leihen muss... :Huhu:

Ich befinde mich auf halber Strecke des vereinbarten Disporahmens mit deutlicher Tendenz zur Null und zahle dafür die vereinbarten Zinsen. Nicht ich bin es, der einen weiteren Kredit aufnehmen wollte sondern meine "Berater"in hat unaufgefordert angerufen, versucht mir einen Kredit anzudienen - und mich bei der Gelegenheit um ein betrachtliches Sümmchen versteckter Kosten zu bescheißen.

Gruß Torsten

dude 16.04.2009 02:45

Zitat:

Zitat von DragAttack (Beitrag 214755)
Die Frage war nicht, ob dargelegter Sachverhalt gerichtsfest beweisbar ist, sonder ob dargelegter Sachverhalt den 263er Tatbestand erfüllt.
Da du ungestellt auf erste Frage antwortest, darf ich davon ausgehen dass dir zu zweiter kein Gegenargument einfällt?

Vorab: ich wuerde mich heute maximal als Schmalspurstrafrechtler bezeichnen.
Vollendung ist nicht gegeben, also kommt nur ein versuchter Betrug in Betracht. M.E. fehlt es hier aufgrund der unabdingbaren Voraussetzung der Schriftlichkeit bereits am Ansatz, weshalb auch versuchter Betrug ausscheidet. Man moege mich korrigieren.

Mein Hinweis auf die gerichtliche Feststellbarkeit hat den Hintergrund, dass dies oftmals ein Anzeichen fuer den juristischen Laien darstellen kann, dass eine Strafbarkeit ueberhaupt nicht gegeben ist. Nicht alles, was dem Einzelnen unmoralisch vorkommt, hat die Gesellschaft als strafbar bestimmt.
Ich habe dies auch gesagt, weil mir das grundlose Herumwerfen mit Straftatbestaenden zuwider ist. Zyniker denken in einem soclhen Fall im naechsten Schritt an Verleumdung, doch dann beissen wir uns von hinten und driften in die Philosophie ab.

Zitat:

Zitat von DragAttack (Beitrag 214755)
Ich befinde mich auf halber Strecke des vereinbarten Disporahmens mit deutlicher Tendenz zur Null und zahle dafür die vereinbarten Zinsen. Nicht ich bin es, der einen weiteren Kredit aufnehmen wollte sondern meine "Berater"in hat unaufgefordert angerufen, versucht mir einen Kredit anzudienen - und mich bei der Gelegenheit um ein betrachtliches Sümmchen versteckter Kosten zu bescheißen.

Es geht mich nichts an, warum Du ueberhaupt den Dispo benuetzt hast, aber wer sich wie Du exponiert, muss sich diese Frage eventuell gefallen lassen.


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 05:39 Uhr.

Powered by vBulletin Version 3.6.1 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.