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Andreundseinkombi 21.12.2023 11:48

Gibt bereits ein neues Angebot auf meinen Hinweis möglicherweise weitere rechtliche Schritte einzuleiten: Nachzahlung von 1.500€ zu dem bereits gezahlten Betrag. Damit kann ich/können wir sehr gut leben, nehmen das Angebot an und ersparen uns alles weitere.

tandem65 21.12.2023 12:10

Zitat:

Zitat von Andreundseinkombi (Beitrag 1732943)
Gibt bereits ein neues Angebot auf meinen Hinweis möglicherweise weitere rechtliche Schritte einzuleiten: Nachzahlung von 1.500€ zu dem bereits gezahlten Betrag. Damit kann ich/können wir sehr gut leben, nehmen das Angebot an und ersparen uns alles weitere.

Damit kann sicherlich auch der Verkäufer noch sehr gut leben.;)

DocTom 21.12.2023 18:33

Zitat:

Zitat von Andreundseinkombi (Beitrag 1732943)
Gibt ... Damit kann ich/können wir sehr gut leben, nehmen das Angebot an und ersparen uns alles weitere.

Glückwunsch, André...

Helmut S 22.12.2023 08:58

Zitat:

Zitat von Andreundseinkombi (Beitrag 1732444)
​​​​Mich würde mal eure Meinung zu folgendem Sachverhalt interessieren:

Es is wie immer: Es kommt drauf an.

Grundlage is immer, dass ein Kaufvertrag durch ein Angebot und Annahme zustande kommt.

Zitat:

Zitat von Andreundseinkombi (Beitrag 1732444)
Der Vertrag kommt vorbehaltlich der Regelung in Absatz 4 (Auskunft Bonität) zustande, sobald der Verbraucher das Angebot angenommen hat und die darin angegebenen Bedingungen erfüllt sind.

Das mag da schon stehen, Papier ist geduldig. Die Frage ist, ob das überhaupt einschlägig ist. Es ist nicht zwingend, dass überhaupt ein Angebot mit Rechtsbindungswille vorliegt. Es könnte sein, dass der ausgezeichnete Preis nur eine Aufforderung an dich ist, ein Angebot abzugeben. Das ist zuerst zu prüfen.

Es könnte sich bei dem Angebot in einem Onlineshop um eine "Aufforderung zur Abgabe eines Angebots" (inviteo ad offerendum) handeln.

Das is ggf. im Internetshop nicht anders als im Kaufhaus: Die mit Preis ausgezeichneten Waren beim Discounter sind kein Angebot mit Rechtsbindungswillen. Wenn du an die Kasse gehst, machst du der Kassiererin das Angebot, die Waren zum ausgezeichneten Preis zu kaufen. Sie ist befugt, dieses Angebot anzunehmen (oder halt auch nicht) und so entsteht erst ein Kaufvertrag.

Eine Bestellbestätigung ist keine Auftragsbestätigung bzw. keine Annahme eines Angebotes.

Verstehe mich nicht falsch: Ich sage nicht, dass es so is. Aber ich sage, dass is wichtig zu prüfen ob tatsächlich ein Angebot vorliegt, denn die Dinge sind nicht immer so wie sie scheinen.

Es müsste idealerweise halt wo stehen.


Edit sagt noch: Oh! Jetzt erst gesehen, dass sich das Thema erledigt hat.

:Blumen:

mamoarmin 22.12.2023 10:29

Zitat:

Zitat von Andreundseinkombi (Beitrag 1732943)
Gibt bereits ein neues Angebot auf meinen Hinweis möglicherweise weitere rechtliche Schritte einzuleiten: Nachzahlung von 1.500€ zu dem bereits gezahlten Betrag. Damit kann ich/können wir sehr gut leben, nehmen das Angebot an und ersparen uns alles weitere.

Sehr schön....weihnachtlich gelöst..

ViRuZ 24.12.2023 03:04

Ich hatte 2000 mal einen ähnlichen Fall.
Habe eine SCSI Festplatte für 300DM gekauft und der Marktpreis lag bei 1250DM. Nachdem ich nachgefragt hatte, hieß es das es Restposten sind. Gekauft und dann kam die Mail das es ein Fehler war und es 1300DM sein müssen. Ich habe es dann gelassen und es war ok für mich.
Dann wurde es aber wild. Circa 5 Jahre später bekam ich einen Brief vom Staatsanwalt, dass ich die Festplatte zurückgeben soll oder die Differenz von den 300DM zum damaligen Strassenpreis zahlen soll, da die Festplatte geklaut war.
Ich konnte dann beweisen, dass ich vom Kauf zurückgetreten bin.
Aber das war schon ziemlich heftig für mich damals.


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