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noam 26.09.2022 16:47

Zitat:

Zitat von carolinchen (Beitrag 1682417)
Das erinnert mich hier ganz stark an diese Geschichte mit dem Musiker, der angeblich wg. einer Stern um den Hals nicht in ein Hotel durfte oder so ähnlich. Hier gibt es ganz viel Meinung zu einer Sache, die keiner von uns genau weiß.
Es offentbahrt aber ganz klar wie hier manch einer tickt und vorschnell urteilt !
Ich würde aus einem anderen Thread gerne zitieren: geht trainieren oder macht mal eine Saisonpause :Huhu:

Auch damals haben Menschen, denen beruflich des Öfteren mal Mist gebracht erzählt wird, sofort gedacht, dass die ganze Sache zum Himmel stinkt, wie sie anfangs berichtet wurde.

AndrejSchmitt 27.09.2022 09:44

Zitat:

Zitat von Flow (Beitrag 1682345)
Der wirkliche Skandal ist doch, daß Andrej hier ganz offen eine Straftat propagiert :

... und keinerlei Empörung aufkommen will !

Wirklich ein Skandal!! Da hätten meine Eltern aber damals mindestens 5 Jahre Knast bekommen müssen, mir hats nicht geschadet, und so manch anderem Kind würde es in der heutigen Zeit auch nicht schaden..

Flow 27.09.2022 10:13

Zitat:

Zitat von AndrejSchmitt (Beitrag 1682506)
Wirklich ein Skandal!! Da hätten meine Eltern aber damals mindestens 5 Jahre Knast bekommen müssen, mir hats nicht geschadet, und so manch anderem Kind würde es in der heutigen Zeit auch nicht schaden..

Here we go ... :Lachen2:


Für über fünf Jahre mußte schon ordentlich was abbekommen haben.

Erstmal sind es wohl nur bis zu fünf Jahre oder Geldstrafe. §223 StGB
Quälerei, rohe Mißhandlung und Gesundheitsschädigung Schutzbefohlener bringen dann 0,5 bis 10 Jahre. §225 StGB
Falls Hilfsmittel im Spiel waren gibt es noch den §224 StGB

Grundlage des Ganzen §1631 Abs.2 BGB :
Zitat:

§ 1631 Inhalt und Grenzen der Personensorge

(1) Die Personensorge umfasst insbesondere die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen.
(2) Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.
(3) Das Familiengericht hat die Eltern auf Antrag bei der Ausübung der Personensorge in geeigneten Fällen zu unterstützen.
(Hvm)



.

carolinchen 27.09.2022 10:14

Danke Flow!!!

kiwii 27.09.2022 10:33

Hi Andrej,

du hast ganz beiläufig bewiesen, dass es dir sehr wohl geschadet hat.

Ich weiß nicht, wo du gerade im Einsatz bist (Wagner-Truppe?), aber kannst du in einer Feuerpause Arne bitte um Löschung deines Accounts bitten?

Oder um Entschuldigung bitten und nicht weiter zu Gewalt gegen Kinder aufrufen?

Danke!

Helmut S 27.09.2022 10:36

Zitat:

Zitat von carolinchen (Beitrag 1682417)
Das erinnert mich hier ganz stark an diese Geschichte mit dem Musiker, der angeblich wg. einer Stern um den Hals nicht in ein Hotel durfte oder so ähnlich. Hier gibt es ganz viel Meinung zu einer Sache, die keiner von uns genau weiß.
Es offentbahrt aber ganz klar wie hier manch einer tickt und vorschnell urteilt !
Ich würde aus einem anderen Thread gerne zitieren: geht trainieren oder macht mal eine Saisonpause :Huhu:

Ich sehe da schon einen Unterschied. Bei Gil Ofarim wurde erstmal ermittelt - mit entsprechendem Verlauf/Folgen für Ofarim. Der Hotelmitarbeiter wurde mWn nicht festgenommen - im Gegenteil: Er hat selbst Anzeige gegen Ofarim erstattet. Die Anklage gegen den Hotelmitarbeiter wurde fallen gelassen und der Prozess gegen Ofarim beginnt auch erst.

MvdP wurde dagegen von der Polizei festgenommen und von einem Richter zu einer Geldstrafe verurteilt. Auch ist mir nicht bekannt, dass MvdP eine völlig andere Sicht auf die Dinge hat und ggf. "Gegenanzeige" erstattet hätte. Vielmehr hat er den Vorfall grundsätzlich eingeräumt.

An der Stelle von "vorschnell urteilen" zu sprechen ist deshalb m.E. nicht richtig - es sei denn ich habe dich falsch verstanden oder du möchtest das "vorschnelle Urteil" dem Richter vorwerfen.


:Blumen:

AndrejSchmitt 27.09.2022 10:38

Zitat:

Zitat von Flow (Beitrag 1682512)
Here we go ... :Lachen2:


Für über fünf Jahre mußte schon ordentlich was abbekommen haben.

Erstmal sind es wohl nur bis zu fünf Jahre oder Geldstrafe. §223 StGB
Quälerei, rohe Mißhandlung und Gesundheitsschädigung Schutzbefohlener bringen dann 0,5 bis 10 Jahre. §225 StGB
Falls Hilfsmittel im Spiel waren gibt es noch den §224 StGB

Grundlage des Ganzen §1631 Abs.2 BGB :
(Hvm)



.

Gefährliche Körperverletzung, zählt da auch dazu wenn Eltern Ihren Kindern vegane Ernährung aufzwingen oder sie die Kinder mit 4 Jahren entscheiden lassen ob sie statt männlein nicht doch lieber weiblein sein wollen? Lebt mal weiter in eurer gutmenschen Gesellschaft. Viele Kids machen doch was sie wollen, weil sie keinerlei Konsequenzen der Eltern fürchten müssen. Das nimmt ein Maß an, welches nicht mehr normal ist.

Wenn Eltern ihre Kinder nicht im Griff haben und scheinbar eine Laissez-Faire Erziehung gut heißen, heiße ich, falls es denn so stattgefunden hat, den Angriff von MvdP natürlich nicht gut, kann ihn aber nachvollziehen. Den meisten Jugendlichen fehlt es heute leider an Respekt. Erst am WE wieder im ICE erlebt. 12er Gruppe 15-18 jähriger Mädels sind mit im Abteil, schreien rum und meinen sie wären alleine in dem Zug, keiner sagt was. Als ich dann nach 2 Std mal laut wurde und meinte ob sie denn mal für 5min den Rand halten könnten werd ich noch angegangen ich könnte das auch freundlicher formulieren... Naja, Off-Topic

AndrejSchmitt 27.09.2022 10:45

Zitat:

Zitat von kiwii (Beitrag 1682518)
Hi Andrej,

du hast ganz beiläufig bewiesen, dass es dir sehr wohl geschadet hat.

Ich weiß nicht, wo du gerade im Einsatz bist (Wagner-Truppe?), aber kannst du in einer Feuerpause Arne bitte um Löschung deines Accounts bitten?

Oder um Entschuldigung bitten und nicht weiter zu Gewalt gegen Kinder aufrufen?

Danke!

Da muss ich dich leider enttäuschen. Weder kämpfe ich für die Wagner Truppe, noch sonstiges. Ich gehe, trotz meiner immensen psychischen Schädigung in der Kindheit, einem akademischen Beruf nach und führe ein glückliches Leben.

Waren das noch Zeiten, als die Welt noch nicht ein verweichlichter Ort voller verwokten war...


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