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Kurzer Erfhährungsbericht aus Roth letztes Jahr:
Meinem Kumpel und mir (beide bei zwei verschiedenen Eingängen zum Bike Check in) wurde das Tape zwischen den Aufliegern verboten. Wir mussten es abmachen. Grund: ABE des Lenkers erlischt. Über die Sinnhaftigkeit des Grundes im Vergleich zu selbst 3D-gedruckten Aufliegern kann man streiten, aber war eben so. |
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Da hab ich mit meinen Cockpit wohl keine Chance. :Lachanfall: |
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Konsens war, dass alles, was ausschließlich der Verbesserung der Aerodynamik dient, nicht wettkampfkonform ist. Speziell genannt wurden - Flasche bzw. Trinkblasen im Oberteil - Verkleidungen, auch explizit solche durch Tape am Rad oder auch Lenker! - „Entenbuerzel“ am Rahmen Diskutiert wurden - bspw Jan Frodeno, welcher am Sattel einen solchen Fortsatz hatte (jetzt verboten), diesen jedoch als Halterung für eine Trinkflasche verwendet hat ( ohne Ergebnis ) - Werkzeugboxen und aerodynamische Flaschen und trinksysteme ( hier mit dem Ergebnis dass diese auch weiterhin erlaubt sind, da der primäre Zweck ein anderer ist) Dein Cockpit würde damit definitiv rausfallen, ebenso das mal von Arne im Video präsentierte verkleidete Cockpit. Edit: was aber auch bedeutet, dass ein 700€ Cockpit mit kompletten verkleideten Armschalen erlaubt ist, da der primäre Zweck die Auflage des Unterarmes ist. |
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Legt man übrigens das Reglement von Ironman komplett strikt aus, ist alles das den Windwiderstand reduziert, egal ob mit oder ohne Funktion, verboten. Das würde aber im Prinzip bedeuten, dass nur noch Rundrohrrahmen erlaubt sind. Sicherlich so nicht beabsichtigt, aber man sieht wieder, dass Regeln schreiben gar nicht so einfach ist. Bei allen DTU Events sind im Übrigen aerodynamische Verkleidungen (ohne weitere Funktion) bereits seit Anfang 2022 verboten. |
Ich finde die Regel insgesamt schwierig, da sie viel zu viel Interpretationsspielraum lässt.
Das Cover meiner Vorderradbremse ist ja auch primär wegen der Aerodynamic am Rad. Ist halt ab Werk montiert. Das ist dann noch erlaubt? :-(( |
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