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Mein Fahrverhalten wird sich in jedem Fall ändern. Als ehemaliger Motorradfahrer denkt ich eigentlich sowieso immer für andere mit und das hat mir in mancher Situation schon weitergeholfen. Bei parkenden Autos lasse auch immer viel Platz nach rechts und fahre, soweit möglich, Radwege. Aber meine feste Vorgabe lautet: ist ein Kind in der Nähe (und ich kann es sehen, nicht wie bei meinem Unfall) werde ich das Tempo noch weiter als bisher verlangsamen und mich nicht darauf verlassen, dass die Eltern ausreichend Kontrolle über die Situation haben. Das kommt auf einem Radweg ja schnell mal vor, dass Kinder beteiligt sind. Zudem werde ich nach meinen Erfahrungen auch ältere E-Biker, Inline-Skater und Hipster Rennradler mit Italo-Rennern, die nebeneinander quatschend auf dem Radweg entgegen kommen und nicht einen Zentimeter Platz machen, in die "Gruppe die besondere Aufmerksamkeit bedarf" hinzufügen. |
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Kinder können nunmal erst ab einer bestimmten Entwicklungsstufe unterschiedliche Verantwortungen selber übernehmen. Das regelt der Gesetzgeber. Wenn Eltern ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben, kann das Kind numal nix dafür---dafür ist es ein Kind. Ärgerlich für den Geschädigten----ist aber so und ändert sich nicht--- Die Versicherung schließt immer Kinder ein------aber nur bei Verletzung der Aufsichtspflicht. Wenn der Sturm deine Mülltonne in Nachbars Auto fliegen lässt, zahlt das auch niemand---es sei denn der Besitzer hat das zu verantworten.."Höhere Gewalt" |
Ich denke hier kann der Ersteller froh sein das dem Kleinen nichts passiert ist.
Wenn der kleine nennenswert verletzt worden wäre würde Polizei, Gesetzgeber und die Eltern ganz anders reagieren. Wenn man das schwarz / weiß auslegt ist er der Unfallverursacher da ein Kind in diesem alter für sein Handeln nicht zur Verantwortung gezogen werden kann weil es die Folgen des Handelns nicht beurteilen bzw. vorhersehen kann. Ansonsten lernt man schon in der Fahrschule dass Kinder zwischen parkenden Autos eine Gefahr darstellen und man seine Fahrweise drauf einstellen muss. Siehe auch Paragraph 1 der Straßenverkehrsordnung: (auch wenn es sehr theoretisch erscheint und manchmal schwer nachzuvollziehen ist ) § 1 Grundregeln Grundregeln § 1 StVO Straßenverkehr Verkehrsteilnehmer (1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. (2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird. Da ist die Schuldfrage immer beim Erwachsenen Rad- oder Autofahrer wenn es um Kinder geht. Grüße Michael |
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Ich würde sagen, Sollte es ein solcher Sturm geben, der Mülltonnen durch die Lüfte fliegen lassen könnte, wäre dieser im voraus angekündigt Radio / tv. Demnach steht der Eigentümer in der Pflicht sein Hab und Gut so zu positionieren/festzumachen, dass genau das nicht passiert, entsprechend haftet er sollte ein Schaden daraus resultieren. Dasselbe mit Blumentöpfen die es aufgrund von Wind vom Fensterbrett weht und dieser nicht genügend festgemacht waren. (Und beim Autoschaden durch Mülltonne infolge Sturm im schlimmsten Falle die TK des Eigentümers, tut hier aber nichts zur Sache) |
Mein Kind hat mal als Radfahranfängerin (also mit 4 oder 5) ein Auto angeschrammt, wir gingen in unmittelbarer Nähe. Wir haben den Besitzer ausfindig gemacht und angeboten, das der Schaden über unsere Haftpflichtversicherung läuft. Das hat er letztendlich gar nicht in Anspruch genommen.
Aber das wäre doch möglich, oder? Also selbst wenn das Kind nicht deliktfähig ist, den Schaden über die Versicherung laufen zu lassen, oder sehe ich das falsch? |
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