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Fund bei Linked in, spannende Betrachtung:
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Klar angesichts der Tatsache, dass der Bundestag alleine drüber entscheidet. Warum da noch keine bis in die letzte Gerichtsbarkeit geklagt hat, erschließt sich mir nicht. |
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Man muss noch unterscheiden, ob einfach nur falsche Entscheidungen getroffen wurden, oder ob gegen klare Regeln verstossen wurden, z.B. bei der Ausschreibung und Vergabe wie es in diversen Ministerien ja passiert sein soll.
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Die GmbH ist eine Unternehmensform mit festgelegtem Mindestkapital. Gemäß § 5 GmbHG liegt das Einlagekapital bei 25.000 Euro. § 7 (2) besagt jedoch, dass vor der Anmeldung der Gesellschaft lediglich die Hälfte davon aufzubringen ist. Eine GmbH haftet in den meisten Fällen ausschließlich mit dem Gesellschaftsvermögen. Wird jedoch eine Verletzung der Sorgfaltspflicht seitens der Geschäftsführung nachgewiesen oder kommen persönliche Kredite sowie Bürgschaften ins Spiel, kann sich die Haftung unter Umständen auf das Privatvermögen der Beteiligten ausweiten. Quelle: https://www.personio.de/hr-lexikon/u...r-haftung-gmbh Nimmst Du Geld einer Bank in Anspruch, ist es bei großen Beträgen häufig so, dass nicht die Gesellschaft das Geld bekommt, sondern der Unternehmer, der es der GmbH Zweckgebunden zur Verfügung stellen muss. |
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