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DocTom 06.07.2023 14:28

Fund bei Linked in, spannende Betrachtung:

Zitat:

Mirko Novakovic
Angel Investor at New Forge

💰 Elterngeld und Bundeshaushalt als Startup betrachtet: Gross Margin zu gering.

Aktuell wird viel über den neuen Bundeshaushalt diskutiert - insbesondere über Kürzungen, z.B. beim Elterngeld für besser verdienende Eltern mit Einkommen über 150.000€ im Jahr.

Habe mir den Bundeshaushalt mal wie ein Startup CEO angeschaut und ein wenig analysiert.

Erst einmal fällt auf, dass die Cost Of Good Sold (COGS) sehr hoch sind und damit die Gross Margin sehr niedrig.

Von 476 Milliarden "Revenue" (Bundes Steuereinnahmen), übrigens ein Umsatzrekord für die Bundesrepublik, gehen alleine 121 Milliarden direkt in die Rentenversicherung. Dazu haben wir aber auch in anderen Ministerien Renten-Positionen, z.B. im Finanzministerium 10 Milliarden für die Post-Pensionen oder 10 Milliarden für den Aufbau eines Kapitalstocks für die Renten. Ungefähr 1/3 unseres Umsatz geben wir also für Renten aus - Tendenz steigend.

50 Milliarden für Soziales. 20 Milliarden für die Gesetzliche Krankenkassen und 10 Milliarden für Eltern- und Kindergeld (alles gerundet), ergeben noch eimal 80 Milliarden.

Also ca. 50% unseres Umsatz geben wir für Renten, Kranken und Sozialbeiträge aus.

10% des Umsatzes gehen in Zinsen. (40 Milliarden - Tendenz steigend)

25% des Umsatzes gehen in die Löhne der Bundes-Beamten (110 Milliarden).

Grosszügig gerechnet komme ich auf eine Gross Margin von 10-15%.

Unser Problem ist also nicht unbedingt ein "Ausgabenproblem", sondern eher ein Gross Margin Problem.

Renten und Besoldung für Beamten wurden beide übrigens gerade um über 5% erhöht - COGS steigt also deutlich.

Jetzt geht man an einen relativ kleinen Teil der COGS, das Elterngeld (8 Milliarden) an und möchte es kürzen. Warum? Weil es keine Lobby hat und relativ wenig Wähler trifft (knapp 450.000 im Vergleich zu 21 Mio Rentnern oder 5 Mio Beamten, damit stellen Rentner und Beamte fast 50% der Wahlberechtigten in Deutschland).

Wenn ich also nicht von Wählern abhängig wäre, dann würde ich als CEO die COGS senken, damit ich mehr Spielraum habe, mein Unternehmen für die Zukunft auszustellen.

Eltern würde ich übrigens eher fördern, weil Kinder mein zukünftiger Umsatz sind - Land&Expand ;-)

Genussläufer 06.07.2023 14:58

Zitat:

Zitat von DocTom (Beitrag 1715002)
Fund bei Linked in, spannende Betrachtung:

Lustig, ich habe gestern auch exakt diese Betrachtung gemacht. Insbesondere die Betrachtung auf der Rentenseite. Die Zinsen sind aktuell niedrig eingelogged. Diese werden bei Ablauf der Anleihen steigen. Was ich völlig anders sehe, ist das Elterngeld. Auch das ist nicht investiv. Es ist rein konsumptiv und fällt m.E. in die gleiche Kategorie wie Renten. Wenn man sich die Rechnung anschaut, sieht man klar, wo man ansetzen muss. Und es greift niemand auf.

Bleierpel 06.07.2023 17:24

Zitat:

Zitat von Mr. Brot (Beitrag 1714976)
Ich frag mich grade, welchen Anteil der Kosten er wohl tragen wird:dresche

Leider kann ich mir das Ergebnis bereits ausrechnen:(

Petitionen, daß Politiker persönlich haften, sind bislang alle erfolglos geblieben.
Klar angesichts der Tatsache, dass der Bundestag alleine drüber entscheidet.
Warum da noch keine bis in die letzte Gerichtsbarkeit geklagt hat, erschließt sich mir nicht.

DocTom 06.07.2023 20:18

Zitat:

Zitat von Bleierpel (Beitrag 1715018)
Petitionen, daß Politiker persönlich haften, sind bislang alle erfolglos geblieben.
Klar angesichts der Tatsache, dass der Bundestag alleine drüber entscheidet.
Warum da noch keine bis in die letzte Gerichtsbarkeit geklagt hat, erschließt sich mir nicht.

Wie war das noch mit den Krähen und den Augen?:Maso:

Genussläufer 06.07.2023 21:35

Zitat:

Zitat von DocTom (Beitrag 1715034)
Wie war das noch mit den Krähen und den Augen?:Maso:

Ich bin bei dem Thema hin- und hergerissen. Ein Unternehmer haftet in der Regel auch nur mit seinem Eigenkapital. Zumindest gilt das für Kapitalgesellschaften. Damit verlierst Du natürlch "Skin in the game". Auf der anderen Seite vermeidet man auch zu großes Zögern. Angenommen Du bist in eine Entscheiderposition in der Politik. Dann wirst Du an Erfolgen nicht partizipieren. Aber für Verluste sollst Du nun einstehen. Das führt dazu, daß gar keine Entscheidungen mehr getroffen werden. Du kannst dann nur verlieren. Und was ist, wenn eine Entscheidung wirklich sauber herbeigeführt wurde, aber sich die Ausgangsbasis ändert? Das ist alles nicht so einfach und so sinnvoll wie es auf den ersten Impuls wirken mag :Blumen:

dr_big 06.07.2023 21:51

Man muss noch unterscheiden, ob einfach nur falsche Entscheidungen getroffen wurden, oder ob gegen klare Regeln verstossen wurden, z.B. bei der Ausschreibung und Vergabe wie es in diversen Ministerien ja passiert sein soll.

Genussläufer 06.07.2023 22:36

Zitat:

Zitat von dr_big (Beitrag 1715048)
Man muss noch unterscheiden, ob einfach nur falsche Entscheidungen getroffen wurden, oder ob gegen klare Regeln verstossen wurden, z.B. bei der Ausschreibung und Vergabe wie es in diversen Ministerien ja passiert sein soll.

Klare Regelverletzungen sind nochmal eine ganz andere Qualität. Da bin ich voll und ganz bei Dir.

Bleierpel 07.07.2023 05:29

Zitat:

Zitat von Genussläufer (Beitrag 1715045)
…. Ein Unternehmer haftet in der Regel auch nur mit seinem Eigenkapital. Zumindest gilt das für Kapitalgesellschaften. …

Nicht richtig. Z.B. GmbH:
Die GmbH ist eine Unternehmensform mit festgelegtem Mindestkapital. Gemäß § 5 GmbHG liegt das Einlagekapital bei 25.000 Euro. § 7 (2) besagt jedoch, dass vor der Anmeldung der Gesellschaft lediglich die Hälfte davon aufzubringen ist.

Eine GmbH haftet in den meisten Fällen ausschließlich mit dem Gesellschaftsvermögen. Wird jedoch eine Verletzung der Sorgfaltspflicht seitens der Geschäftsführung nachgewiesen oder kommen persönliche Kredite sowie Bürgschaften ins Spiel, kann sich die Haftung unter Umständen auf das Privatvermögen der Beteiligten ausweiten.

Quelle: https://www.personio.de/hr-lexikon/u...r-haftung-gmbh

Nimmst Du Geld einer Bank in Anspruch, ist es bei großen Beträgen häufig so, dass nicht die Gesellschaft das Geld bekommt, sondern der Unternehmer, der es der GmbH Zweckgebunden zur Verfügung stellen muss.


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