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lonerunner 21.04.2020 10:07

Zitat:

Zitat von Trillerpfeife (Beitrag 1526543)
die hatten bei uns nur die ganz Verwegenen am Bonanzarad. Es ging das Gerücht, dass diese "Sturmklingel" verboten sei und die Polizei gnadenlos Jagd macht.

ich hatte keine am Rad. :o





Ist unterwegs. Über die STVO Zulassung hab ich auch nix gefunden. Vermutlich ist deine Frau dann ähnlich verwegen unterwegs wie du damals.

Aber besser als mich ans Trikot gebunden. (Mördergag) :cool:

Habe ich mir auch soeben bestellt.:)

sybenwurz 21.04.2020 10:10

Zitat:

Zitat von Siebenschwein (Beitrag 1526517)

Hatte mein Exchef. Die Luft hält nur für einmal tüchtig tröten.

Viel effektiver ist ne elektronische Sirene aus einem dieser chinesischen Warenhäuser.
Laut, grell, weckt Tote auf.
Und da elektronisch, per Knopfdruck, ggf. auch an den Lenker verlegt, zu bedienen.


Zitat:

Zitat von Trillerpfeife (Beitrag 1526543)
die hatten bei uns nur die ganz Verwegenen am Bonanzarad. Es ging das Gerücht, dass diese "Sturmklingel" verboten sei und die Polizei gnadenlos Jagd macht.

Kein Gerücht. In der damaligen DIN war sogar namentlich erwähnt, dass Radlaufglocken nicht erlaubt seien.


Die richtige Stosskraft hat eh nur ein Lokomotivenhorn

LidlRacer 21.04.2020 10:51

Zitat:

Zitat von sybenwurz (Beitrag 1526573)
In der damaligen DIN war sogar namentlich erwähnt, dass Radlaufglocken nicht erlaubt seien.

DIN?

Es steht bis heute in der StVZO, §64a:
"Fahrräder und Schlitten müssen mit mindestens einer helltönenden Glocke ausgerüstet sein; ausgenommen sind Handschlitten. Andere Einrichtungen für Schallzeichen dürfen an diesen Fahrzeugen nicht angebracht sein. An Fahrrädern sind auch Radlaufglocken nicht zulässig."

Demnach ist dieses Elektronikdings offiziell nicht zulässig - auch nicht zusätzlich.

Trillerpfeife 21.04.2020 10:59

DIN = Deutsche Industrie Norm. Später ISO Norm.


wieso nicht zulässig. Das Elektronikdinges ist eindeutig "eine helltönende Glocke" :Cheese:

Bunde 21.04.2020 17:21

Das wär auch noch was. Klingel mit Klett zum befestigen am Finger. Könnte man vermutlich auch irgendwie an den STI tüddeln.

https://www.pearl.de/a-NC1247-4029.shtml;jsessionid=j496E5DB3476582C0973A1458A21 6D526?vid=917&wa_id=40&wa_num=1103&utm_source=goog leps&utm_medium=cpc&gclid=Cj0KCQjws_r0BRCwARIsAMxf DRjru9c0GPVb3hHOjgnxmKJPf1b4qrWhLeAKXraBboyxYfzCG5 cLKAMaAvcZEALw_wcB

yb75 21.04.2020 17:50

Mich nervten viel mehr die Autos, die Fahrradklingeln eh nicht hören, daher musste schon was "anständigeres" hin. Und voila: https://fr.aliexpress.com/item/40004...archweb201603_
Sau-laut und sau günstig :)

sybenwurz 21.04.2020 20:56

Zitat:

Zitat von LidlRacer (Beitrag 1526588)
Demnach ist dieses Elektronikdings offiziell nicht zulässig - auch nicht zusätzlich.

Das hat ja niemand behauptet.
Natürlich ist das elektronische Zeug nicht zugelassen.
Dafür hört mans halt...

Zitat:

Zitat von yb75 (Beitrag 1526757)
Mich nervten viel mehr die Autos, die Fahrradklingeln eh nicht hören, daher musste schon was "anständigeres" hin. Und voila: https://fr.aliexpress.com/item/40004...archweb201603_
Sau-laut und sau günstig :)


Ha!
Genau das Ding meinte ich oben. Kumpel hat das, der pendelt 7km durch den Randbezirk der Stadt, das hört jede/r! Brutal laut und durchdringend!

ironmansub10h 21.04.2020 22:19

Zitat:

Zitat von LidlRacer (Beitrag 1526588)
DIN?

Es steht bis heute in der StVZO, §64a:
"Fahrräder und Schlitten müssen mit mindestens einer helltönenden Glocke ausgerüstet sein; ausgenommen sind Handschlitten. Andere Einrichtungen für Schallzeichen dürfen an diesen Fahrzeugen nicht angebracht sein. An Fahrrädern sind auch Radlaufglocken nicht zulässig."

Demnach ist dieses Elektronikdings offiziell nicht zulässig - auch nicht zusätzlich.

Wenn den das "Sportgerät" unter 11kg, wie bei der Beleuchtung ebenso bei der Art der Klingel andere Maßstäbe zulässt. Wurde noch nie vor Gericht darüber debattiert.


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