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Gute Besserung! Krasse Geschichte, da kommen einem die eigenen Verletzungen gleich viel weniger schlimm vor (sind sie ja auch).
Gruß Matthias |
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Bin ich Rennradler wenn ich den gleichen Weg mit dem Trekkingrad mache? Zitat:
Als Radfahrer muß ich wenn nötig auf die Fahrbahn ausweichen. Auf jeden Fall nicht auf den Gehweg. Mirko hat ja schon ein Extrembeispiel erzählt. Würde mich auch nicht so als Radfahrer verhalten. Wenn die Zwei für 3-4 Sätze zum Absprechen mal kurz nebeneinander gefahren wären, wäre doch alles in Ordnung. Zitat:
So wie ich es eben oben beschrieben habe ist dem doch auch durchaus genüge getan. Du wirst zugeben daß es bei Rücksichtslosigkeit ja schon Qualitätsunterschiede gibt. Wenn knapp überholt wird oder gar touchiert wird, egal ob mit oder ohne Radweg neben dran, ist ja nicht nur die Psyche des Radfahrers in Gefahr. |
Erstmal gute Besserung für triphil
warum wird eigentlich immer so ein großer Unterschied gemacht zwischen nebeneinander und hintereinander - laut StVO ist beim Überholen 1,50m Seitenabstand einzuhalten. Das heisst für den Autofahrer, dass er auf den allermeisten Landstraßen nur überholen kann, wenn kein Gegenverkehr kommt, egal ob hinter- oder nebeneinander gefahren wird. |
Moin,
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Das Thema StVO und deren Einhaltung durch Radfahrer taucht hier naturgemäß immer mal wieder auf. Bei diesen Diskussionen plädiere ich immer wieder dafür, diese besonders als Radfahrer einzuhalten. Man stelle sich nur mal vor, beim Crash unseres humorvollen triphils wäre die Schuldfrage wegen nicht StVo-konformer Beleuchtung oder der Nichtbenutzung eines Radweges nicht so eindeutig und es wäre auch noch schlimmer gekommen. Das wäre für die Anwälte der Haftpflicht von Eddie dem Linksabieger (geiler Name übrigens!) ein gefundenes Fressen... Die sind nämlich umso motivierter, je höher der Schaden ist. Viele Grüße, Christian |
Üble Geschichte! Ich drücke Dir die Daumen, dass alles schnell wieder nach Bauplan zusammenwächst. Gute Besserung! :Blumen:
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Ich habe an einem meiner Rennräder dauerhaft ein winziges (100%ig nicht StVO konforme) Licht an der Sattelstütze. Eigentlich hab ich das nur für den Fall der einsetzenden Dämmerung dabei, und weil ich zu faul bin, es an und abzufummeln. In die Dämmerung komme ich eigentlich nie und wenn ich das einplane, habe ich auch eine vernünftige Lampe. Meine Frage ist nun aber, was passiert, wenn ich am hellichten Tag vom Rad geholt werde. Kann mir ein findiger Anwalt einen Strick aus einem nicht StVo zulässigen Licht am Rad drehen, auch wenn zum Unfallzeitpunkt garantiert kein Licht notwendig wäre?:confused: |
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Hey triphil, erstmal das wichtigste: Sah die "Frau(Krankenschwester)" gut aus? :Cheese:
Ne, wirklich ein Horrorcrash. Deine Einstellung in der Situation ist super. Ich wünsche eine gute, schnelle und vollständige Genesung. |
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