Matthias75 |
05.09.2018 13:01 |
Zitat:
Zitat von LidlRacer
(Beitrag 1403760)
Ich finde die Disqualifikation bei Kenntnis der Umstände, die der Kampfrichter vermutlich nicht hatte, völlig absurd.
Ähnlich absurd finde ich in diesem Zusammenhang zpitzfindige Regelauslegungsversuche, da es für so einen Einzelfall natürlich keine Regel gibt und geben kann.
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Welche Infomationen hätte der Kampfrichter denn noch benötigt? „Hab‘ hier ein n Neo von einem Teilnehmer, den soll/will ich an seinen Platz legen.“ reicht nach Durchlesen des Regelwerks aus, falls dort keine Ausnahmen definiert sind. Falls der Teilnehmer gute Gründe für das Verhalten anführen will, kann er das, wenn er Einspruch gegen die Entscheidung einlegt.
Zitat:
Zitat von floehaner
(Beitrag 1403774)
Find die Regel-Interpretationsvarianten sehr gut. Es sorgt wenigstens dafür, und wenn es erst mal nur paar Leute sind, mal wieder unser extrem umfangreiches Regelwerk zu lesen.
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So umfangreich finde ich das Regelwerk gar nicht. Beim Rettungsschwimmen fand ich das Regelwerk deutlich umfangreicher, da es z.B. für verschiedene Altersklassen unterschiedliche Disziplinen gab, nicht nur verschiedene Distanzen. Und für jede Disziplin gab‘s Entsprechende Richtlinien für die Ausführung. Trotzdem kannte jeder Tennie das Regelwerk nahezu auswendig. Gut, die meisten waren auf Betreuer für die Kleineren. Aber grundsätzlich kannte jeder, der im Schwimmbad rum lief, das Regelwerk.
Bin manchmal im Triathlon erstaunt, wie viele Teilnehmer noch nicht mal die Ausschreibung komplett gelesen haben, vom allgemeinen Regelwerk mal abgesehen. Ist jetzt nicht auf den Threadersteller bezogen. Ich denke aber, dass man sich durchaus mal die Zeit nehmen sollte, das Regelwerk komplett zu lesen. Ich fände es z.B. sehr ärgerlich, bei einem IM, für den ich viel Zeit und Geld investiert habe, wegen Unkenntnis irgendeiner Regel disqualifiziert zu werden, wenn man den Fehler bei Kenntnis des Regelwerks einfach hätte vermeiden können.
M.
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