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Antischwimmer 08.05.2018 16:33

Was fotografiert ihr alle?
Bei privaten Schnappschüsse im Urlaub, auf der Straße oder zu Hause bleibt alles beim Alten. Da greift weiterhin die Kunstfreiheit (KUG)

Bin ja ambitionierter Hobbyfotograf, all meine Bilder kann ich in Zukunft ohne Einschränkungen weiter so machen:
https://www.flickr.com/photos/foto-trottel

deralexxx 08.05.2018 16:48

Der Sinn der GDPR / DSGVO ist vor allem, dass sich die Großen mit den Themen mal beschäftigen müssen und dokumentieren, welche Daten sie wie wo und wie lange aufheben.

https://nilehq.com/journal/gdpr-for-dummies/

Zitat:

Zitat von Ulmerandy (Beitrag 1377207)
@Arne
Was bedeutet das für Dich als Betreiber von TS-Szene ?

Hust: http://www.triathlon-szene.de/forum/...ad.php?t=38165

schnodo 08.05.2018 17:14

Zitat:

Zitat von MattF (Beitrag 1377404)
Ich schon, üblicherweise gelten Gesetze nicht rückwirkend. :Huhu:

"Nicht rückwirkend" bedeutet, dass Du für Taten in der Vergangenheit, die nach dem heutigen Stand strafbar wären, nicht belangt werden kannst. Es bedeutet nicht, dass existierende Websites für alle Zeit eine Art Bestandsschutz haben, der eine permanente Duldung eines strafbaren Zustandes bedeuten würde.

So etwas ist eher selten.

Die Übergangsfrist von 2 Jahren war dazu da, ausreichend Zeit einzuräumen um das eigene Angebot datenschutzkonform anzupassen.

PS: Heise hat unter DSGVO: Folterfragebogen im Selbsttest einige interessante Links und ein informatives Video-Interview mit ihrem Justiziar und Datenschutzbeauftragten.

Stefan 08.05.2018 17:32

Zitat:

Zitat von Antischwimmer (Beitrag 1377490)
Was fotografiert ihr alle?
Bei privaten Schnappschüsse im Urlaub, auf der Straße oder zu Hause bleibt alles beim Alten. Da greift weiterhin die Kunstfreiheit (KUG)

Nein, es bleibt nicht "alles beim Alten"
https://www.fotomagazin.de/bild/kolu...che-einordnung

deralexxx 08.05.2018 19:45

Zitat:

Zitat von Stefan (Beitrag 1377495)
Nein, es bleibt nicht "alles beim Alten"
https://www.fotomagazin.de/bild/kolu...che-einordnung

Zusammenfassung: "Es kommt drauf an".

Stefan 08.05.2018 20:03

Zitat:

Zitat von deralexxx (Beitrag 1377506)
Zusammenfassung: "Es kommt drauf an".

Genau. Deshalb kann man jetzt auch nicht sagen, dass sich nichts ändert. Vielleicht läuft es darauf hinaus, dass sich für manche Personen nichts ändert, aber man kann es nicht pauschal behaupten.

MattF 09.05.2018 10:22

Zitat:

Zitat von schnodo (Beitrag 1377494)
"Nicht rückwirkend" bedeutet, dass Du für Taten in der Vergangenheit, die nach dem heutigen Stand strafbar wären, nicht belangt werden kannst. Es bedeutet nicht, dass existierende Websites für alle Zeit eine Art Bestandsschutz haben, der eine permanente Duldung eines strafbaren Zustandes bedeuten würde.


Es geht hier aber doch um die Frage der Veröffentlichung.

Diese kann man nicht mehr zurück nehmen oder nachträglich heilen.
Ist etwas veröffentlicht (ein Bild mit Metadaten) dann ist das für immer und ewig veröffentlicht, selbst wenn man es auf seiner HP löscht (das Netz vergisst nichts)

Das ist das Wesen einer Veröffentlichung, dass es dann für immer in der Welt ist.

Man kann auf verschiedenen Webseite z.b. zeitlich im Web zurück blättern und findet alles wieder, das ist nicht löschbar.

schnodo 09.05.2018 10:42

Zitat:

Zitat von MattF (Beitrag 1377577)
Diese kann man nicht mehr zurück nehmen oder nachträglich heilen.
Ist etwas veröffentlicht (ein Bild mit Metadaten) dann ist das für immer und ewig veröffentlicht, selbst wenn man es auf seiner HP löscht (das Netz vergisst nichts)

Das bedeutet aber nicht, dass das entsprechende Werk nach einer Gesetzesänderung weiterhin verfügbar gehalten werden darf. Siehe Kinderpornographie.

Und wenn Du mal das Stichwort "beschlagnahmte Schriften" heranziehst, erkennst Du, dass der Gesetzgeber sehr wohl der Meinung ist, dass sich ein Zugang zu veröffentlichtem Material eindämmen lässt.

Zitat:

Zitat von MattF (Beitrag 1377577)
Das ist das Wesen einer Veröffentlichung, dass es dann für immer in der Welt ist.

Man kann auf verschiedenen Webseite z.b. zeitlich im Web zurück blättern und findet alles wieder, das ist nicht löschbar.

Das sehen diejenigen, die das "Recht auf Vergessenwerden" erfunden haben, offenbar anders.


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