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Was fotografiert ihr alle?
Bei privaten Schnappschüsse im Urlaub, auf der Straße oder zu Hause bleibt alles beim Alten. Da greift weiterhin die Kunstfreiheit (KUG) Bin ja ambitionierter Hobbyfotograf, all meine Bilder kann ich in Zukunft ohne Einschränkungen weiter so machen: https://www.flickr.com/photos/foto-trottel |
Der Sinn der GDPR / DSGVO ist vor allem, dass sich die Großen mit den Themen mal beschäftigen müssen und dokumentieren, welche Daten sie wie wo und wie lange aufheben.
https://nilehq.com/journal/gdpr-for-dummies/ Zitat:
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So etwas ist eher selten. Die Übergangsfrist von 2 Jahren war dazu da, ausreichend Zeit einzuräumen um das eigene Angebot datenschutzkonform anzupassen. PS: Heise hat unter DSGVO: Folterfragebogen im Selbsttest einige interessante Links und ein informatives Video-Interview mit ihrem Justiziar und Datenschutzbeauftragten. |
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https://www.fotomagazin.de/bild/kolu...che-einordnung |
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Es geht hier aber doch um die Frage der Veröffentlichung. Diese kann man nicht mehr zurück nehmen oder nachträglich heilen. Ist etwas veröffentlicht (ein Bild mit Metadaten) dann ist das für immer und ewig veröffentlicht, selbst wenn man es auf seiner HP löscht (das Netz vergisst nichts) Das ist das Wesen einer Veröffentlichung, dass es dann für immer in der Welt ist. Man kann auf verschiedenen Webseite z.b. zeitlich im Web zurück blättern und findet alles wieder, das ist nicht löschbar. |
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Und wenn Du mal das Stichwort "beschlagnahmte Schriften" heranziehst, erkennst Du, dass der Gesetzgeber sehr wohl der Meinung ist, dass sich ein Zugang zu veröffentlichtem Material eindämmen lässt. Zitat:
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