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su.pa 01.12.2018 19:37

Muss man die Agressivität nicht von der gefährdenden Fahrsituation trennen?
Ich denke nicht, dass man ihm deshalb den Führerschein nehmen darf. Das wurde doch vor einiger Zeit mal von einem Politiker geforder, Führerscheinentzug, wenn man sonstwas ausgefressen hatte, aber so einfach geht das nicht.

PabT 01.12.2018 20:05

Zitat:

Zitat von su.pa (Beitrag 1422792)
Muss man die Agressivität nicht von der gefährdenden Fahrsituation trennen?
Ich denke nicht, dass man ihm deshalb den Führerschein nehmen darf. Das wurde doch vor einiger Zeit mal von einem Politiker geforder, Führerscheinentzug, wenn man sonstwas ausgefressen hatte, aber so einfach geht das nicht.

Das sind zwei Paar Schuhe. Als allgemeine Ordnungsmaßnahme, wie eine Buße für säumige Unterhaltszahler, darf die Fahrerlaubnis nicht entzogen bzw. der Führerschein nicht beschlagnahmt werden. Gleichwohl hat Gewalt im Zusammenhang mit einer Situation im Straßenverkehr sehr wohl mögliche Auswirkungen auf die Eignung zum Führen eines Kfz.

Das muss nicht einmal unmittelbar auf der Straße passieren. Wenn man beispielsweise, wie mein früherer Nachbar, aus einem anderen Grund zur MPU muss und dort die Frage des Psycho-Testers nach dem letzten häuslichen Geschlechtsverkehr nicht mit "geht dich nichts an, Arschloch", sondern mit einer Kopfnuss beantwortet und dem Prüfer die Nase bricht, kann man auch - neben 5000,- DM Geldbuße - auch zum lebenslangen Radfahrer und Fußgänger werden, ohne gerade am Steuer zu sitzen.

kullerich 01.12.2018 20:44

Zitat:

Zitat von NBer (Beitrag 1422769)
natürlich. du kannst ja niemanden ohne gerichtsurteil bestrafen.

Nunja, es gibt "Gefahr im Verzug" - aber das wird für den Kontext hier eher nicht angewandt...

gaehnforscher 01.12.2018 23:32

Zitat:

Zitat von su.pa (Beitrag 1422792)
Muss man die Agressivität nicht von der gefährdenden Fahrsituation trennen?
Ich denke nicht, dass man ihm deshalb den Führerschein nehmen darf. Das wurde doch vor einiger Zeit mal von einem Politiker geforder, Führerscheinentzug, wenn man sonstwas ausgefressen hatte, aber so einfach geht das nicht.

Doch darf man ihm lt. Aussage eines bekannten Polizisten nehmen (zumindest in meinem Fall). Mit seiner Handlung hat der Fahrer eine mangelnde geistige Eignung zum verantwortungsvollen führen eines Kraftfahrzeug nachgewiesen. In meinem Fall kam dann noch dazu, dass sich der Herr vom zuvor erfolgten Unfall einfach entfernt hat. Blöderweise für ihn nicht weit genug, sodass die Polizei ihn kurz darauf gefunden hat.

NBer 02.12.2018 09:29

Zitat:

Zitat von ricofino (Beitrag 1422778)
.......Wenn nun wie bei diesen Beispielen hier Zeugen da sind, die einen körperlichen Übergriff eines Autofahrers gegenüber einem Radfahrer gesehen haben und bezeugen, ist es doch mehr als korrekt diesen aggressiven Autofahrern den Führerschein sofort zu entziehen (Gefahr in Verzug)..

zeugen sind keine richter. mal ganz konkret gefragt: wer soll denn die entscheidung einer vorübergehenden vorrichterlichen bestrafung (führerscheinentzug, gefängnis) fällen? der geschädigte? die zeugen?

Zitat:

Zitat von ricofino (Beitrag 1422778)
........Oder wo ist die Grenze bis zum abwarten einer Verurteilung? Ohrfeige, Kieferbruch, halbtot geschlagen?

die grenze wird durch 2 dinge definiert: wie schon weiter oben geschrieben bei gefahr im verzug (bei verkehrsstreitigkeiten kaum denkbar) und bei der einschätzung der fluchtgefahr. sogar totschläger (nicht mit mördern verwechseln) sind oft/meist bis zu ihrer verurteilung freie menschen. bei "normalen" körperverletzungen bleibt der beschuldigte eigentlich immer unbehelligt bis zur gerichtsverhandlung.

eine wenigstens zeitnahe rechtsprechung wäre wünschenswert, ist aber bei der überlastung von polizei (die muss ja erst ermitteln, wozu zb auch das anhören der gegenseite gehört), staatsanwaltschaft (die muss die anklage fertig machen) und gericht (verhandlung und urteilsfindung) illusorisch.
unmittelbare urteile gibt es nur in autoritären oder anarchischen regimen, wo dann aber kein recht gesprochen wird, sondern wille umgesetzt, was zur willkür führt.

trithos 02.12.2018 15:40

Ein Link für alle, die das Thema vertiefen wollen:

https://www.bussgeldkatalog.org/vorl...fahrerlaubnis/

Lesen tut nicht weh ... und klärt vielleicht einige Fragen ;) .

Russischer Bär 02.12.2018 19:57

Zitat:

Zitat von PabT (Beitrag 1422796)
Das muss nicht einmal unmittelbar auf der Straße passieren. Wenn man beispielsweise, wie mein früherer Nachbar, aus einem anderen Grund zur MPU muss und dort die Frage des Psycho-Testers nach dem letzten häuslichen Geschlechtsverkehr nicht mit "geht dich nichts an, Arschloch", sondern mit einer Kopfnuss beantwortet und dem Prüfer die Nase bricht, kann man auch - neben 5000,- DM Geldbuße - auch zum lebenslangen Radfahrer und Fußgänger werden, ohne gerade am Steuer zu sitzen.

Genau....

habe jetzt nur quer gelesen und daher nur ne Anmerkung:

Es gibt hier verschiendene Ebenen, die nicht miteinander verwechselt werden dürfen. Die strafrechtliche Seite mit sofortigen Entzug des Führerscheins durch Beschlagnahme unter recht eng definierten Bedingungen der StPO und auf der anderen Seite das Verwaltungsrecht!

Das ist vielen gar nicht so bewußt was so möglich ist sofern man in einem Bereich lebt, wo Polizei und Straßenverkehrsamt eng und gut zusammen arbeiten.
Letztlich ist das Autofahren grundsätzlich in Deutschland verboten. Man braucht eine Erlaubnis, eben den Führerschein. Dieser kann bei charakterlicher Ungeeignetheit durch Verwaltungsrecht entzogen werden, auch wenn das eigentliche strafrechtliche Verfahren eingestellt wurde.
Zur charakterlichen Ungeeignetheit gehören z.B.Drogenmißbrauch, Alkoholmißbrauch oder auch Störungen der Impulskontrolle. Und all das muß nicht zwingend mit dem Straßenverkehr zusammenhängen. So kann und wurde der Führerschein auch schon entzogen, wenn jemand ständig am Wochenende besoffen in Schlägereien verwickelt war mit entsprechenden Anzeigen. Da hat sich dann einer mal die Mühe gemacht dies dem SVA zu melden und voila....da ist der Führerschein futsch. Bei harten Drogen reicht der einmalige Konsum. Dann wird man zum Urin/Bluttest gebeten und wird was festgestellt....futsch iss er....

Ist aber nen komplexes Thema.

felixb 03.12.2018 09:04

Zitat:

Zitat von NBer (Beitrag 1422676)
eine wissenschaftliche untersuchung zu einem problem, das jeder radfahrer schon kennt: http://www.spiegel.de/auto/aktuell/b...a-1241406.html

Deckt sich recht gut mit dem eigenen Empfinden. Ist nun natürlich nur der generelle Abstand und nicht aufgetrennt in die Situation, dass Gegenverkehr herrscht oder nicht.
Dass dann im Mittel trotzdem 56% dagegen verstoßen ist schon ziemlich übel.
Die 18% kennen wir glaube ich alle ... :Nee:

Es gibt zwar einige Hilfssheriffs & Co, aber ein erkläglicher Teil der Autofahrer dürfte den Abstand gar nicht kennen bzw. die Rechtsprechung. Abgesehen davon, dass der alte 7. Sinn im TV früher desöfteren sexistisch & Co war - aber den dürfte man gerne wieder aufleben lassen. Bspw. vor den tausenden Kochshows, Fußballspielen und den allseits beliebten Quizshows. Und für die TV-Verächter dann eben bei Netflix & Co ;).

Im Ernst: natürlich ist der Straßenverkehr gerade in Deutschland öfters "sehr belehrend", dass sagen ja auch einige Verkehrsexperten & Psychologen (letztens Beitrag dazu im TV gesehen). Ich hoffe jedoch, dass das einigen / vielen mit dem Abstand schlichtweg nicht bewusst ist oder vergessen wurde. So ganz sicher bin ich mir in der hektischen Smartphone-Zeit aber nicht.
Früher war der Verkehr ja mitunter erheblich geringer, da war das gar nicht mal so von Belang. Und bevor ich Radsport betrieben habe, habe ich das konkret auch nicht mehr im Kopf gehabt. Lag wohl auch daran, dass das gar nicht gesetzlich sondern nur von der Rechtssprechung her festgelegt wurde und die gesetzlichen Texte da sehr dehnbar waren (genügend Abstand, ausreichend ... , mit besonderer Vorsicht). Hätte eigentlich schon längst fest aufgenommen werden sollen. Immerhin ist es in Fahrschulbögen mittlerweile deutlich mehr angekommen.


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