Zitat:
Zitat von FinP
(Beitrag 1280385)
Die Kosten kann ich als haushaltsnahe Dienstleistung absetzen.
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Solange sie keine außergewohnliche Belastung i.S.d. § 33 Abs. 1 EStG darstellt::)
"Erwachsen einem Steuerpflichtigen zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstands (außergewöhnliche Belastung), so wird auf Antrag die Einkommensteuer dadurch ermäßigt, dass der Teil der Aufwendungen, der die dem Steuerpflichtigen zumutbare Belastung (Absatz 3) übersteigt, vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen wird."
Ansonsten stehe ich vor dem gleichen Problem wie Du. Kann voll und ganz mitfühlen.
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