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Meine Aussage "für Hochprofil-Vorderräder gilt natürlich das Selbe" war sicher etwas zu knapp gehalten. Ich wollte sagen, daß bei wirklich extremen Windbedingungen, selbst die unvernünftigsten Athleten aufhören zu argumentieren. Ich gebe Hafu allerdings recht, daß die Windstärke bei der man bereits auf das Hochprofil-VR verzichtet niedriger ist, als die bei der ich die Scheibe zu hause lasse. |
Ich habe nochmals bei der DTU nachgefragt. Es wurde klargestellt:
"...Von Seiten der Kampfrichter soll lediglich eine Sensibilisierung für die Gefahr durch starke Winde ausgehen, nicht mehr und nicht weniger ... [Es ist] keine Regeländerung zum Verbot von Felgen mit einer Höhe von mehr als 75mm seitens der DTU geplant."Wie sich das mit der ursprünglichen, ebenfalls aus DTU-Kreisen stammenden Aussage "Laufräder mit hohen Felgenränder (speziell Vorderräder) sollen ähnlich zu den Scheibenrädern behandelt werden. Scheibenräder können lt. SpO vom TD / EL bei ungünstiger Witterung verboten werden."verträgt, konnte ich leider nicht in Erfahrung bringen. Grüße, Arne |
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Dank Dir! Wobei wir nach Deinem letzten Post wohl das (Nein) aus dem Fredtitel wieder löschen müssen, was? In jdem Fall wären ja Regeländerungen zu implementieren, bevor jemand hohe VR-Felgen untersagen will. Schaumama, was HaFu, der ja am Puls der Zeit sitzt, da in Zukunft so erfährt und vll. hier teilt. |
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Grüße, Arne |
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