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Matthias75 17.07.2015 11:03

Zitat:

Zitat von hanse987 (Beitrag 1148138)
Wo steht eigenlich das Beambikes erlaubt sind? Ich hab bei der DTU und bei der ITU nichts gefunden, dass diese erlaubt sind. Oder zählt her wieder der sehr schwammig formulierte Punkt 40.7 Sportordnung?

Aus meiner Sicht:

Was nicht explizit verboten ist, ist erlaubt. §47 regelt z.B. die Rahmenform für Windschattenrennen, §39.7 das Verbot von Liegerädern und ´Rädern ohne Freilauf (wusste ich auch nicht, dass das nicht erlaubt ist). Alles andere ist erlaubt. Wenn "außergewöhnliche" Ausrüstung nach §40.7 verboten wird, muss es dafür IMHO zumindest eine Begründung geben, z.B. Gefährdung anderer.

M.

Neoprenmiteingriff 17.07.2015 11:05

Blöde frage hafu: die zipps haben doch in der Carbon Struktur selbst eine entsprechende Bezeichnung "handmade USA zipp firecrest" warum stellt man dich denn da an, wenn du Label weg sind

Hafu 17.07.2015 11:24

Zitat:

Zitat von Neoprenmiteingriff (Beitrag 1148206)
Blöde frage hafu: die zipps haben doch in der Carbon Struktur selbst eine entsprechende Bezeichnung "handmade USA zipp firecrest" warum stellt man dich denn da an, wenn du Label weg sind

kann ich dir auf den konkreten Fall bezogen nicht sagen, aber die Zipp404 gibt es ja auch in älteren, "Nicht-firecrest-Versionen", denen vermutlich der Aufdruck in der Carbonstruktur fehlt.

Triabolo82 17.07.2015 19:39

gelöscht, wohl falsch gelesen, gilt ja nur bei "Elite-Rennen"

Ansonsten hääte die Kari bei meinen 50/82 Planet X wohl hundertfach ihren Jo nicht gemacht und mich starten lassen, obwohl ich nicht hätte starten dürfen

GrrIngo 17.07.2015 19:50

Zitat:

Zitat von Triabolo82 (Beitrag 1148371)

Aber ich würde mich schon auf die Diskussion freuen, mal sehen wie Regel und Gesetzesfest der Junge dann ist, meine Frau ist es berufsbedingt sehr, und da er die Gesetze ja da hat......

Viel Erfolg - die Räder haben keine UCI-Zertifizierung, sind damit bei UCI-Regelwerk nicht zulässig (potentiell sicherheitsgefährdend - ein Auto darf ja auch nicht ohne bestandene Typ- oder Einzelfallprüfung auf der Straße bewegt werden - Sicherheitskonformität kann ja jeder behaupten). Wenn also das UCI-Regelwerk herangezogen wird - dann ist der Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.

Triabolo82 18.07.2015 12:37

Wir brauchen doch keine UCI Zulassung, diese Regelen gelten nur für Welt/Europacups vll noch Bundesligen nach ETU/ITU MIT Windschattenfreigabe. Daher habe ich meinen Text gelöscht.

Für uns Amateure inkl Windschattenverbot und Einzelzeitfahren gelten die DTU/ETU/ITU Regeln und die sind da recht eindeutig. Ausser explizit verbotenen Rahmen und Laufrädern ist dort alles erlaubt.

Sonst würden etwa 90% aller Rahmen bei jedem Wettkampf aussortiert werden.

DeRosa_ITA 18.07.2015 14:25

Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 1148005)
Bei Mountainbikemarathons starten teilweise mehrere tausend Sportler in Massen- und Blockstarts, alle mit Scheibenbremsen.

und bei Triathlonwettkämpfen sollte man sich ja nicht näher als +- 10 m kommen von dem her dürfte da nichts passieren ;) oder doch? hahaha

JENS-KLEVE 20.07.2015 00:09

Es stand jedenfalls ein Rad mit Spinergy Vorderrad drin. Aber meinen Lenker (Syntace C6) haben sie kritisch begutachtet.:Lachen2:


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