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FelixW. 03.06.2015 14:51

Zitat:

Zitat von Hafu (Beitrag 1136360)

Was mich auch in dem Blog-Eintrag des dänischen Athleten störte und weshalb ich vermute, dass der Unfall sich nicht so zugetragen hat, wie seitens des Athleten geschildert, war der fehlende Hinweis, dass er sich nach Beendigung des Wettkampfes nach dem weiteren Schicksal der Athletin erkundigt und sie im Krankenhaus besucht hat: das ist -komplett unabhängig von einer Schuldfrage- eigentlich ein Muss, wenn man in einen Crash verwickelt war, von dem man weitere Folgen nicht mitbekommen hat.

Bei jedem Auslandsvergehen bekommt man offizielle Schreiben der Staatsanwaltschaft oder Polizei in der jeweiligen Amtssprache (und gerade in Dänemark dürfte es besonders leicht sein, sich das übersetzen zu lassen, wo vermutlich jeder zweite ohnehin gut deutsch kann).


Er hat sich bei der verletzten Athletin nicht gemeldet, die darüber einfach endtäuscht war. Ob er es getan hat, nachdem ich Ihn darauf hingewiesen habe, weiß ich nicht. Auch bei uns oder der Polizei hat er sich nach Beendigung seines Wettkampfes nicht gemeldet und die Polizei musste Ihn durch Auswertung der Zeitmatten und Bilder des Fotodienstes erst ermitteln.


Er spricht perfekt deutsch, wir haben auf deutsch telefoniert.

JENS-KLEVE 03.06.2015 15:33

In Roth ist das alles gut geregelt. Die Strecke ist abgesperrt, es gibt nur ganz selten durchgewunkene Autos (die fahren auch nur in Fahrtrichtung). Bei der Wettkampfbesprechung wird (mindestens seit 2004) exakt mit Fotos und Karten erklärt wo mit Gegenverkehr zu rechnen ist, wo man Stoppschilder überfahren kann, wo man die Linkskurve schneiden darf etc.

Es wird klar daran erinnert, dass trotz der Absperrungen immer Krankenwagen oder verwirrte Anwohner entgegenkommen könnten. Also fährt man ganz normal rechts.

Andere Veranstalter machend das genauso, und so ist es vernünftig.

Wäre im gezeigten Beispiel die Kurve ordentlich abgesperrt für Autoverkehr und der Athlet wäre rechts gefahren, dann wäre gar nichts passiert.

Neoprenmiteingriff 03.06.2015 15:38

Leben und Gesundheit aller Teilnehmet sowie der gegenseitige Respekt voreinander steht immer(!) über irgendwelchen blöden End- oder Zwischenzeiten.

Wenn es rappelt und einer braucht Hilfe dann hält man an und fragt bzw wenn keine Antwort zu bekommen ist leistet man entsprechend seiner Möglichkeiten Hilfe!

basti2108 03.06.2015 15:44

Zitat:

Zitat von JENS-KLEVE (Beitrag 1136382)
Bei der Wettkampfbesprechung wird (mindestens seit 2004) exakt mit Fotos und Karten erklärt wo mit Gegenverkehr zu rechnen ist, wo man Stoppschilder überfahren kann, wo man die Linkskurve schneiden darf etc.

Unabhängig vom Veranstalter darf man meiner Meinung nach - da ja die STVO gilt - nie Stoppschilder überfahren oder Linkskurven schneiden. Das würde ein Rennen natürlich ad absurdum führen.

STVO-Verstöße sind somit im Wettkampf vorprogrammiert. Für die Veranstalter ist es natürlich bequem auf die STVO zu verweisen und sich so der Haftung zu entledigen. Realitätsnah ist das allerdings nicht.

Ich wünsche der Ahtletin alles Gute!

MattF 03.06.2015 16:44

Zitat:

Zitat von JENS-KLEVE (Beitrag 1136382)
Bei der Wettkampfbesprechung wird (mindestens seit 2004) exakt mit Fotos und Karten erklärt wo mit Gegenverkehr zu rechnen ist, wo man Stoppschilder überfahren kann, wo man die Linkskurve schneiden darf etc.

Ich hab das Gefühl viele sparen sich die WK-Besprechung und im Rennen setzt das Rudelverhalten ein: "Ich machs einfach wie alle anderen, wenn der die linke Spur scheiden darf, wieso ich nicht?"

Das ist dann so ähnlich wie wenn man im Ausland Auto fährt und gar nicht so genau weiß, was die lokalen Besonderheiten sind, also fährt man wie die Einheimischen. Das Dumme ist nur die Einheimischen wissen wo die Blitzer stehen und machen dort langsam :Cheese:

Rhing 03.06.2015 16:47

Der alleinige Verweis des Veranstalters auf die StVO ist auch nicht ausreichend.
Zitat:

Zitat von LG Heilbronn AZ5 O 295/12 Mc, 5 O 295/12
Bei den Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht des Veranstalters eines Triathlon-Wettbewerbs können im Hinblick auf die Radstrecke nicht dieselben Maßstäbe angelegt werden wie bei einem klassischen Straßenradrennen. Insbesondere ist zu berücksichtigen, dass bei einem Triathlon - anders als bei einem Straßenradrennen - das Windschattenfahren verboten ist,

Kurz: Der Veranstalter darf nicht einfach auf die "Tempo-30-Zone" im Verlauf der Wettkampfstrecke verweisen, sondern muss auf Gefahrenpunkte hinweisen und damit rechnen, dass die Teilnehmer schneller als 30 fahren. Daraus folgt, dass die StVO und Wettkampfspezifika zu beachten sind. So kann z.B. auch der Windschattengeber (bei der Radgruppe, also ohne Windschattenverbot) nicht auf die Pflichtverletzung durch fehlenden Abstand hinweisen. Es ist ja rein zufällig so, das er nun vorn fährt. 2 km weiter wäre er hinten gewesen. Bei nem Wettkampf muss man immer damit rechnen, dass Adrenalin die Rationalität des Handelns einschränkt.
Unabhängig davon trifft jeden Beteiligten ein Wartepflicht.
Zitat:

Zitat von § 142 StGB
(1) Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er
1.zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder
2.eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne daß jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Der Verpflichtung ist der dänische Triathlet nicht nachgekommen. Das er über seine Startnr. ermittelbar ist, ist irrelevant. Über Nrn-schilder sind die Fahrzeughalter und -Fahrer auch ermittelbar. Name, Anschrift etc. müssen angegeben werden. Selbst wenn er dem Kampfrichter Angaben gemacht hat, dürfte das nicht ausreichend sein, mal abgesehen davon, dass sich da keiner dran erinnern kann.

Auch wenn die WK-Strecke überwiegend gesperrt ist, so ist sie doch für Verkehrsteilnehmer zugänglich und damit Straßenverkehr. Das gilt für Privatstraßen und Plätze, soweit sie nicht durch ein Tor oder ähnliches abgeschlossen sind.

Unabhängig davon ist es natürlich klar, dass bei einer offensichtlich schweren Verletzung wegen fahrlässiger Körperverletzung ERMITTELT wird. Das ist auch nix spezifisches der StVO und wohl in jedem Land so. Eine Wettkampfbesprechung muss nicht die StVO, das StGB und was weiß ich noch alles erklären.

In D dürfen Ordner nach meiner Kenntnis keinen Verkehr regeln. Dazu muss Polizei eingesetzt werden. In D hilft da auch kein Kurs für Ordner und die "Ernennung zum Hilfsherif". Deshalb musste in BN auf eine andere Strecke ausgewichen werden, weil nicht genügend Polizisten bereitgestellt wurden/werden können. Natürlich sollte jeder Verkehrsteilnehmer da Rücksicht nehmen. Im Falle eines Unfalls wäre ein Hinweis eines Ordners auch sicherlich bei der Frage zu berücksichtigen, ob die im Verkehr erforderliche Sorgfalt eingehalten wurde. Wenn ein Ordner sagt, das findet ein Rennen statt. muss er sicherlich mit "gewagtem Fahren" rechnen und sich im Falle eines Unfalls fahrlässiges Handeln vorwerfen lassen. Ich habe aber im Video weder Ordner noch Schilder o.ä. gesehen. Natürlich durfte der Athlet im Wettkampf nicht auf der linken Seite fahren.

sandmen 03.06.2015 17:08

Zitat:

Zitat von Hafu (Beitrag 1136315)
Was ich grundsätzlich bedauerlich finde, ist dass deinem Landsmann nicht wenigstens mitgeteilt wurde, dass alle Teilnehmer der challenge Roth über ihren Startpass oder über ihre bezahlte Tageslizenz Verkehrsrechtschutz, Haftpflicht- und Krankenversicherungsschutz über die ARAG-Sportversicherung haben. Die ARAG würde in diesem geschilderten Fall die Anwaltskosten des deutschen Anwalts und höchstwahrscheinlich, wenn es zur Zusprechung einer Schadensersatzzahlung an das Unfallopfer kommt auch diese Zahlung übernehmen (zumindest wenn das damit befasste GEricht keine grobe Fahrlässigkeit feststellt).

Nachdem ja sehr vieles dafür spricht, dass sich Kollege unerlaubt vom Unfallort entfernt hat, dürfte sich der Verkehrsrechtsschutz der ARAG wohl erledigt haben, da eine Inanspruchnahme bei vorsätzlichem Handeln sicherlich nicht in Betracht kommt.

sandmen 03.06.2015 17:20

Das Video illustriert m.E. sehr gut, dass man auch bei einem Triathlonwettkampf sein Gehirn nicht in T1 lassen sollte und sich "lactatgeschwängert" auf freie Straßen verlassen sollte, egal ob Teilsperrung einer Strecke oder nicht.

Sicherlich ist es auch fehl am Platz, hier irgendeine Verantwortung bei den Veranstaltern abzuladen. Denkt man dies zu Ende gibt es am Ende in Deutschland nur noch einige wenige hochprofessionelle Rennen auf zumindest teilweise abgesperrten Strecken für wegen aufwändiger Sicherungsmaßnahmen nach oben hin angepassten Startgeldern. Ich denke der Veranstalter trägt in erster Linie für die Ausschilderung der Strecke die Verantwortung, damit alle Athleten die Möglichkeit haben, wieder in die Wechselzone zu finden.

Eine Diskussion weg von einer erhöhten Eigenverantwortung der Triahtleten dürfte im Übrigen auch den Genehmigungsbehörden in die Hände spielen, welche in den letzten Jahren ohnehin schon zurückhaltender bei der Genehmigung von Triathlons reagieren.


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