Zitat:
Zitat von tandem65
(Beitrag 1062738)
Das sehe ich definitiv anders. Siehe §34 StVO & § 142 StGB. Auch im Wettkampf ist die StVO einzuhalten. Insofern liegt hier zumindest Fahrerflucht vor wie das unerlaubte entfernen vom Unfallort so gerne genannt wird.
Wer dann welche Schuld am Unfall trägt klären dann Versicherungen.
Insofern sollte Anja Anzeige gegen unbekannt stellen. Dann kann sie eventuell auch ihre Schäden bei der Versicherung geltend machen.
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ja das bestreitet ja keiner, aber hier gehts doch darum: xy von staffelfahrer zu fall gebracht! ich kann nicht ohne kenntnis der sítuation dem staffelfahrer verurteilen, darum gehts mir.
die stvo besagt auch, es ist ein ausreichender sicherheitsabstand einzuhalten, der überholvorgang ist anzuzeigen, nur überholen wenn gefahrlos möglich, überholen am zeitfahrlenker wäre demnach auch verboten, etc.
sorry aber hier wird keine versicherung, behörde irgendwas klären, rennunfälle passieren einfach und nicht zuwenige, bei jedem lächerlichen radmarthon brechen mehrere rahmen und knochen, das gehört dazu. nur wenn der staffelfahrer vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hätte wäre hier was zu klären, was ich aber nicht ersehen kann aus der berichterstattung.
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