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Rhing 22.05.2014 04:25

Zitat:

Zitat von noam (Beitrag 1043325)
?.. Und das Recht auf informelle Selbstbestimmung wird ja auch immer nur vorgeschoben, wenns gegen den Staat geht, der ja nun mit Sicherheit deutlich weniger Schindluder mit diesen Daten treibt, als viele Privatunternehmen, die deutlich mehr Interesse haben Daten zu erheben und auszuwerten.

Also ich kann für mein Umwelt sprechen, wenn ich sage, dass die Polizei überhaupt kein Interesse an Bewegungsprofilen von Unverdächtigen oder sonst irgendwas hat. Und spätestens im Status des Verdächtigen, darf die Polizei eh die erforderlichen Daten erheben, speichern und auswerten. ....

Das liegt einfach daran, dass es Wesen der Grundrechte ist, gegen den Staat und dessen Willkür zu schützen. Und deshalb sind Eingriffe - pauschal - nur aufgrund eines Gesetzes zulässig. Gegen Google schützen die Grundrechte erst mal nicht.

Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist ein Grundrecht, dass das Bundesverfassungsgericht aus Art 2 GG entwickelt hat. Natürlich kann in dieses Grundrecht eingegriffen werden, aber eben nur aufgrund eines Gesetzes mit den vom BVerfG festgelegten Grenzen, an die sich der Staat zu halten hat. Ich wüsste nicht, was daran "vorgeschoben" ist.

Joerg aus Hattingen 22.05.2014 09:16

Zitat:

Zitat von noam (Beitrag 1043250)
Kleiner Exkurs warum der Datenschutz bei der Polizei nicht so angesehen ist:
.

Schon mal daran gedacht, dass Einträge in einer Datenbank fehlerhaft sein können?
In dem von Dir geschilderten Fall könnte z.Bsp. ein verdrecktes Nummerschild zu einer falschen Erfassung führen. Insbesondere dort, wo Algorithmen Profile bewerten, können und werden Fehler entstehen. Wer schützt dann die Betroffenen davor?
Zudem sind Berechtigungen für den Zugriff auf eine Datenbank, so sie denn erstmal existiert, schnell vergeben.

Maris 22.05.2014 10:00

Zitat:

Zitat von qbz (Beitrag 1043272)
Der wesentliche Unterschied einer gläsernen Patientenkarte und einer DB RISKID liegt darin, dass die Karte dem Patienten gehört, er im Besitz der Daten ist (wie eine ausgehändigte Patientenakte, Röntgenbild), während er über die Daten in der RISKID nicht verfügen kann.

Das ist sicherlich richtig, dass die Daten der gläsernen Patientenkarte nicht zentral gesammelt werden können. Diese Karte (wie auch Röntgenbefunde und Patientenakten) gehören aber nicht dem Patienten, sondern dem Hersteller. Der Patient verfügt nur darüber.
Es wäre sicherlich auffällig, wenn nach jeder Behandlung eines Kindes die Karte "zufällig" verloren geht und eine neue beantragt werden muss.

Praktisch könnte man sich vorstellen, dass die Daten auf der Karte bei jedem hausärztlichem Besuch in einer Datei beim Hausarzt abgespeichert werden. Dann gehen die erhobenen Daten auch bei Verlustigkeit der Karte nicht verloren.

Oli68 22.05.2014 14:18

Done!


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