triathlon-szene.de |  Europas aktivstes Triathlon  Forum

triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum (https://www.triathlon-szene.de/forum/index.php)
-   Material: Bike (https://www.triathlon-szene.de/forum/forumdisplay.php?f=45)
-   -   Beleuchtungspflicht am Rad erfüllt mit Stirnleuchte? (https://www.triathlon-szene.de/forum/showthread.php?t=29440)

tandem65 18.08.2013 19:17

Zitat:

Zitat von stuartog (Beitrag 941953)
Ich habe eine Stirnlampe die ein Prüfzeichen vom KBA hat ;)

Und das ist welche Stirnlampe?

tandem65 18.08.2013 19:38

Zitat:

Zitat von alessandro_gato (Beitrag 942494)
Hie haben die Zulassung aber meines Wissens nur deswegen nicht, weil sie 3 Modi haben. Schaltest du sie runter in Modi 1 dann ist das schon okay, also gemäß "STVO Laissez Faire" :Cheese:

Nein, das hat sicher nichts mit der Helligkeit zu tun. Das Lichtbild ist hier das entscheidende.

tandem65 18.08.2013 20:05

Zitat:

Zitat von alessandro_gato (Beitrag 942506)
Licht-Streuung ?

Jepp,

Helligkeitsabnahme nach oben. Sprich Blendung des Gegenverkehrs.

tandem65 18.08.2013 20:09

Zitat:

Zitat von Mirko (Beitrag 942177)
Ja, hab meine auch so eingestellt, dass sie nicht wirklich blendet.

Wenn sie wirklich so eingestellt ist, dann hast Du aber nicht wirklich gute Ausleuchtung nach vorne. Zudem ist Dein Kopf ja von der Neigung eher nicht fixiert. Insofern teile ich Deine Einschätzung nicht.

voi_nam 18.08.2013 20:14

Wieso musst du auf dem Werksgelände gem. StVO ne Beleuchtung am Rad haben? :Gruebeln:
Das ist doch Privatgelände!:Huhu:

Triathletin007 18.08.2013 20:18

Hat zwar nicht die beste Lichtausnutzung, aber man kann hier Frontlicht mit Helmlicht kombinieren und ist dazu noch STVO- zugelassen.

http://www.bumm.de/produkte/akku-sch...-iq-speed.html

tandem65 18.08.2013 20:18

Zitat:

Zitat von voi_nam (Beitrag 942526)
Wieso musst du auf dem Werksgelände gem. StVO ne Beleuchtung am Rad haben? :Gruebeln:
Das ist doch Privatgelände!:Huhu:

Wenn da am Werkstor das Schild steht gilt die StVO und der Eigentümer darf das ja auch frei entscheiden. Ansonsten muß er sich übrigens selbst Regeln für den Verkehr auf dem Gelände ausdenken. Das ist also nachvollziehbare Bequemlickeit. :Huhu:

tandem65 18.08.2013 20:22

Zitat:

Zitat von Triathletin007 (Beitrag 942529)
Hat zwar nicht die beste Lichtausnutzung, aber man kann hier Frontlicht mit Helmlicht kombinieren und ist dazu noch STVO- zugelassen.

Nö, das hat das Prüfzeichen vom KBA, am Helm ist es aber nicht fest mit dem Rad verbunden und somit nicht konform mit §67f StVZO. :Huhu:


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 04:47 Uhr.

Powered by vBulletin Version 3.6.1 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.