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			| Nordexpress | 19.12.2012 15:48 |  
 
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					Zitat von sybenwurz
					(Beitrag 847217)
				 In jeder anderen Hinsicht scheints zu funktionieren, dass eine Leistung nicht nur fürs Bereitstellen bezahlt werden muss, nur die Öffentlich-Rechtlichen melken via Generalverdacht.Glaubste, Arne oder Jörn würden sowas fürs MacTV oder Tria-Szene-TV dürfen können?
 
 |  Der Vergleich hinkt in der Größenordnung dann doch etwas. 
Vom Grundprinzip hast Du sicher recht, dass man etwas mitbezahlt, was man nicht nutzen möchte. Aber vermutlich ist es in der Gesamtbetrachtung (Verwaltung, Kontrolle) so deutlich einfacher und günstiger. "Einzelschicksale" gehen da unter. Und vermutlich lebt nur eine sehr kleine Minderheit in Deutschland ohne öffentlich-rechtlichen Fernsehkonsum. 
 
Aber ärgerlich ist's schon, ich hab auch ein Zwangsupgrade von Radio auf Vollversion...
 
	Zitat: 
	
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					Zitat von sybenwurz
					(Beitrag 846891)
				 Die Knöse nicht abdrücken, iss zunächst mal nur ne Ordnungswidrigkeit. Davon begeh ich bis zu mehrere täglich...:Cheese: Da sollense dann erstmal hübsch klagen und dann seh ich weiter...
 
 |  Da biste glaub ich auf dem falschen Dampfer. Da wird nicht geklagt, sondern gemahnt und dann ein Mahnbescheid erwirkt, sprich Pfändung. Ein Schufaeintrag rundet das Bild dann ab. |