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hätest einfach gleich an xdream geschrieben wüsstest es vielleicht schon;)
und dann aus verlässlicher quelle |
Wenn es dir auf Grund von Krankheit unzumutbar ist in FFM zu starten - also wenn du dir jetzt den Arm brichst, kannst du am 6.7. noch starten...
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ich hab aber eigentlich auch gedacht, dass man mir hier diese frage schneller beantworten kann, als bei einer anfrage bei x-dreams..... schon komisch, da haben ne menge leute hier für was geld bezahlt, obwohl sie gar nicht wissen, wofür das gut ist... und ich hab schon gedacht, ich sei der einzige, der so blöd war.... |
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Der Dackel vom Nachbarn ist krank wird als Begründung für das Ziehen der Versicherung nicht reichen. Ich wollte mich ja auch nochmal für FFM anmelden. Die Versicherungsbedingungen (und dass die Vers. defaultmäßig angehakt war) waren ein weiterer Grund die Anmeldung nicht abzuschicken. Ich fand's damals so gut, dass ich das pfd mit den Versicherungsbedingungen gespeichert habe. Bei Bedarf schick mal eine Mail.
Schnipp "2.2 Versicherte Ereignisse A Die EUROPÄISCHE gewährt Versicherungsschutz, wenn die versicherte Person an der Veranstaltung nicht teilnehmen kann infolge eines der nachgenannten Ereignisse, sofern dieses nach dem Abschluss der Versicherung eingetreten ist: a) Schwere Krankheit, schwere Verletzung, schwere Schwangerschaftskomplikation oder Tod der versicherten Person, einer mitreisenden Person, einer nicht mitreisenden Person, die der versicherten Person sehr nahe steht, des Stellvertreters/der Stellvertreterin am Arbeitsplatz, so dass die Anwesenheit der versicherten Person dort unerlässlich ist; b) Schwere Beeinträchtigung des Eigentums der versicherten Person an ihrem Wohnort infolge Feuer-, Elementar-, Diebstahl- oder Wasserschadens, sodass ihre Anwesenheit zu Hause unerlässlich ist; c) Ausfall oder Verspätung infolge technischen Defektes des zu benützenden öffentlichen, konzessionierten Transportmittels zum Startort. B Fällt ein Gruppenmitglied infolge eines versicherten Ereignisses aus, so besteht für die anderen Mitglieder nur dann ein Anspruch auf Leistung, wenn sie mit ihm verwandt oder verschwägert sind. C Leidet eine versicherte Person an einer chronischen Krankheit, ohne dass deswegen die Teilnahme an der Veranstaltung bei Abschluss der Versicherung in Frage gestellt erscheint, so zahlt die EUROPÄISCHE die entstehenden versicherten Kosten, wenn die Teilnahme wegen schwerer akuter Verschlimmerung dieser Krankheit annulliert werden muss oder als Folge der chronischen Krankheit der Tod eintritt (vorbehalten Ziff. 2.1)." Schnapp. |
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Also auf Kulanz würde ich bei denen eventuell nicht hoffen. Nopogobiker |
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