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-   -   2PEAK erhält Patent auf Trainingsplan (https://www.triathlon-szene.de/forum/showthread.php?t=21225)

LidlRacer 09.11.2011 15:22

Zitat:

Zitat von Aquisgrana (Beitrag 668927)
Es muss sich bei 2peak um ein Computerprogramm handeln.

Natürlich. Hat jemand was anders behauptet?

Decke Pitter 09.11.2011 15:25

Zitat:

Zitat von LidlRacer (Beitrag 668932)
Natürlich. Hat jemand was anders behauptet?

Nein.

Nimm´ es einfach als sinnlose Ergänzung zu allem was schon gesagt wurde.

Megalodon 09.11.2011 15:26

Die Einwendung Dritter liest sich übrigens so:


.....

Megalodon 09.11.2011 15:32

Kleine Randbemerkung:

Es werden auch Dopingmethoden zum Patent angemeldet:

KLICK

Dazu in der Beschreibung der Patentanmeldung:


In recent years, as interest in health grows, the interest in aerobic endurance exercises such as marathon, jogging, cycling, and so on has grown. On the other hand, in the stressful society of modern age, it is also true that, many people are unable to find enough time to exercise due to long working hours and so on, lack of energy to exercise due to exhaustion from day-to-day overwork, or are unsuccessful in continuing to exercise even if they try. Moreover, every year, more school children are losing endurance as more of them become obese, which has become a serious social problem. For this reason, a method to enhance endurance easily, safely and effectively is strongly desired.
Understanding the above background, the development of food ingredients that enhance durability is underway. For instance, proanthocyanidin and lycopene (JP 2003-334022 A), an extract of Crataegus cuneata (JP H8-47381 A), and so on, cacaonib (JP 2006-282576 A), catechin (JP 2005-89384 A), olive oil (JP 2009-161459 A) and the like have been reported as ingredients that enhance durability.
Alanylglutamine is a dipeptide comprising two amino acids called alanine and glutamine ("Clinical Science," 1988, Vol. 75, No. 5, p. 438-8; "L-Alanyl-L-Glutamine," Kyowa Hakko Kogyo, 2006, p.l; WO2007/108530).


Ohne Worte ... :Nee: :Nee:

FuXX 09.11.2011 15:37

Zitat:

Zitat von Megalodon (Beitrag 668775)
In der Tat. Neun Monate hatten die Zeit. Und wenn ich das richtig sehe, ist da nichts passiert.

Das heisst ja nicht, dass das alles mitbekommen haben.

Wie ist das denn, wenn 2PEAK jetzt einen verklagt und der Beklagte beweisen kann, dass er das schon lange vor dem Patent gemacht hat? Ist es nicht so, dass der Beklagte dann fein raus ist und vll sogar geprueft wird, wer da von wem abgekupfter hat?

Matthias75 09.11.2011 15:38

Zitat:

Zitat von Aquisgrana (Beitrag 668927)
Es muss sich bei 2peak um ein Computerprogramm handeln.

Patentrechtliche Spitzfindigkeiten:

Ein Programm als solches ist nicht patentierbar. Ein Verfahren, das von einem Programm genutzt werden kann, ist dagegen patentierbar. Das Programm ist nur das Werkzeug, um das Verfahren nutzen zu können. Im Endeffekt kommt das gleiche raus, hat aber einen anderen Namen

Zitat:

Zitat von Aquisgrana (Beitrag 668927)
Mal ein Beispiel:
Ich hatte heute Mittag Schwimmen im Plan. Insgesamt 60 min. Überwiegend GA 1 mit 4 x 100 m GA2 und 8 Sprints. Mache ich stattdessen nur 45 min. und lasse auch noch GA2 und die Sprints weg (bin ja etwas schlapp heute), gebe unmittelbar nach dem Training die Daten ein, wird ein komplett neuer Plan bis zum Wettkampftag errechnet.

Kann also sein, dass, je nach Erfüllung der Vorgaben, der Plan für 30, 40 oder 80 Tage sofort neu berechnet wird.

Das kann meines Erachtens in der Kürze der Zeit nur ein Programm, oder?

Grüße

Problem ist, dass sich Patente selten so richtig einfach lesen. :Huhu: Du machst ein paar Annahmen, die nachvollziehbar sind, aber so nicht im Patent stehen.

Es steht beispielsweise nirgends, dass das Ergebnis nach x Sekunden berechnet sein muss.

Wie komplex der Trainingsplan ist, steht auch nirgends.

Im einfachsten Fall könnte das Programm z.B. zum Abnehmen genutzt werden, Eingabeparameter wären dann vielleicht einfach Kalorien und Zeit (über Pulsmesser oder manuell) und raus kommt, dass ich für mein Abnehmeziel in 6 Wochen im Schnitt x Minuten pro Tag mehr trainieren muss. Könnte auch ein Röhrenrechner oder ein Rechenschieber ausrechnen :Cheese:

Dass bei komplexeren Plänen ein Rechner hilfreich ist, steht außer Frage, aber wie gesagt, das Patent beansprucht nur das Verfahren...

Matthias

Matthias75 09.11.2011 15:50

Zitat:

Zitat von FuXX (Beitrag 668940)
Das heisst ja nicht, dass das alles mitbekommen haben.

Die gewerblichen Konkurrenten beobachten sich da normalerweise sehr genau. Gibt da sehr umfangsreiche Möglichkeiten, nicht zuletzt durch die Patentämter selbst, zu reherchieren, welche Patente die Konkurrenz angemeldet hat. Wenn auch immer mit 18 Monaten Verzögerung, da Patentanmeldung erst nach diesem Zeitraum veröffentlicht werden, um den Patenanmelder einen gewissen Vorsprung zu verschaffen.

Zitat:

Zitat von FuXX (Beitrag 668940)
Wie ist das denn, wenn 2PEAK jetzt einen verklagt und der Beklagte beweisen kann, dass er das schon lange vor dem Patent gemacht hat? Ist es nicht so, dass der Beklagte dann fein raus ist und vll sogar geprueft wird, wer da von wem abgekupfter hat?

Nichtigkeitsklage, siehe z.B. http://www.ipwiki.de/patentrecht:ver...s_klagepatents

Wenn der Verklagte selbst ein Patent in dem Bereich hat, könnte es lustig werden. Wenn nicht, hat nachher keiner ein Patent und beide dürften produzieren. Für die Nichtigkeitsklage ist kein eigenes Patent erforderlich, man muss nur nachweisen, dass das Patent nicht hätte erteilt werdne dürfen, beispielsweise weil der Gegenstand des Patents vorher bereits in Benutzung war.

Matthias

CarbonMaus 09.11.2011 16:04

Zitat:

Zitat von Megalodon (Beitrag 668934)
Die Einwendung Dritter liest sich übrigens so:
.....

Na hoffentlich liest hier keiner aus der Rechtsabteilung des EPA mit:

http://www.epo.org/footer/terms.html#Copyright

Auch die Espacenet-Datenbanken, wenn auch frei zugänglich, sind kein rechtsfreier Raum.....solltest Du eigentlich wissen ;-)


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