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Tja das ist das wirre am Gesetz:
Wos keinen interessiert, wird mit aller Konsequenz hingehauen. Ansonsten gilt die Verhältnismäßigkeit... Ob einer mit dem Fahrrad auf nem Feldweg besoffen fährt oder mit dem Ferrari in der Innenstadt ist völlig egal. Besoffen ist halt besoffen. Wenn allerdings unsere Volksvertreter von Wahlkampf zu Wahlkampf eilen, gelten natürlich Geschwindigkeitsregeln und Ampel nicht viel. Gehen sie davon aus, daß es keinen Verlust darstellt, wenn sie der 40tonner wegreißt?:confused: |
Was Du sagst, stimmt so leider nicht. Es gelten verschiedene Alkoholgrenzen für Fahrrad und Auto.
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Das schon, trotzdem bist du den Autoschein! los, wenn du mehr als 1.3 Promille hast (falls dieser Wert wieder mal korrigiert wurde, sorry), und für uns als Landeier ist das keine Frage: zu Fuß können wir nicht nach Hause gehen...:Cheese:
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Wer mit 1,3 Promille noch anständig Rad fahren kann, dem gehört erst recht der Führerschein abgenommen.
Kein Witz, das meine ich verdammt Ernst. |
Hallo?
Wir sprechen ja nicht vom Training im Straßenverkehr, sondern von der Heimfahrt nach dem Gelage. Das geht völlig Problemlos auch mit 1,3 Promille. Ich schwöre! :Prost: |
Dann solltest Du kein Fahrzeug führen. Generell.
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:)
Ich führe ja auch nicht, ich reite es! btt |
Dann solltest Du generell kein Fahrzeug reiten dürfen. Eigentlich finde ich das nichtmal witzig.
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