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Meine Meinung dazu:
Für eine ganze Menge Normalfahrer (Familien beim Sonntagsausflug, Schulkinder, Senioren) die nicht mit dem Rennrad unterwegs sind, sind selbst schlechte Radwege u.U. sicherer, als auf der Straße zu fahren. Daher kann ich die Forderung "Radwege generell weg" nicht uneingeschränkt teilen. Solange die meisten Autofahrer davon ausgehen, daß alle Arten von Radfahrern von der Strraße wegmüssen oder sollen, sobald ein geeignet erscheinender Weg irgendwie parallel verläuft (und sei er nur 100 Meter lang) wird sich für uns nix ändern - Benutzungspflicht hin oder her. Einzig interessant ist für mich daher die Frage: Wie ist die Rechtslage, wenn ich einen ausgeschilderten Radweg nicht benutze (weil er mir ungeeignet, unsicher oder unzumutbar erscheint) und auf der Staße über den Haufen gefahren werde. Habe ich dann grundsätzlich eine Schuld/Mitschuld ? |
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Wenn dich einer von hinten über den Haufen fährt, ist er schuld, weil er auf dich Rücksicht nehmen muss, wenn du da bist. Da du allerdings gar nicht da sein dürftest, halt die Mitschuld. |
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Desweiteren wäre eine Aufhebung der Benutzungspflicht keine Aufhebung des Benutzungsrechts. Wer meint auf einem schlechten Radweg sicherer unterwegs zu sein, der darf dies gerne tun. Ich möchte dann aber die Freiheit haben, für mich selbst die geeignete Wahl zu treffen. |
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Ein mit Schlaglöchern & Co. durchsetzter Weg ist ab einem gewissen Grad natürlich nix mehr. Aber einer, der um jeden Baum nen riesen Bogen macht und bei dem ich an jeder Kreuzung etliche Meter Umweg fahren und auf die Grünphase für Fußgänger waren muß (was mir auf dem Rennrad natürlich viel zu blöd ist weils den Schnitt versaut) usw. ist mir für Kinder lieber als garnix. Und das Blaue Schild hat in diesem Fall den "Vorteil", daß Autofahrer wenigstens in der Pflicht sind, Rücksicht zu nehmen - und manche wissen das sogar. Ist glaub' ich anders, wenn ich auf dem geteerten Feldweg nebendranfahre und der Autofahrer biegt ab. Odere stimmt das nicht ? |
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Wenn die Dame noch die Blitzverntile im Hinterkopf hatte, sollte sie sich jobmässig mal deutlich weiterbilden. Was die Verwarnung angeht: ich würde mich an den örtlichen ADFC wenden. Die kennen sich normal am besten aus und wissen, wo man fahren muss und kann (und zahlen...) Zitat:
Im Urteil gehts ja um nen Radler, der gegen die stadt Regensburg geklagt hat. Ich freue mich ungeheuer, dass die mal eine auf die Nuss gekriegt haben. Die Radwege hier sind lebensgefährlich und der Radverkehr auch. Wir haben vorm Laden ne vierspurige Strasse mit Radwegen beiderseits und wenn ich ne Probefahrt mache, ausm Laden rausfahr und nur nach links gucke, ob jemand angeradelt kommt, kann ich in einem von drei Fällen sicher sein, dass mich von rechts jemand umpumpt. Die Situation wird erschwert, weil Fahrrad- und Fussgängerstreifen durch nen Längsabsatz voneinander getrennt sind. Da mit Kindern längszuradeln, die um Fussgänger und entgegenkommende Radler zirkeln müssen, ist lebensgefährlich. Den ADFC habens ausm Planungsgremium rausgeworfen, weil die von denen eingebrachten Verbesserungen als Lobbyarbeit abgetan werden und die Cops sichern zwar vorbildlich den Bahnhof hier gegen terrorgefahr ab, stellen sich aber lieber an Fussgängerbrücken, um Radler abzuzocken, die drüberfahren statt zu schieben, als die wirklich gefährlichen Aktionen zu verwarnen. Hier ne Stunde um Sechs abends im Dunkeln mit 4 Kollegen an ne Kreuzung und der Rubel rollt, aber wahrscheinlich iss das zu aufwendig im Gegensatz zum Rumstehen am Brückenkopf... War gestern n paar Kilometer quer durch die Stadt mitm Rad unterwegs;- da hat man das Totenhemd an...:Nee: Zitat:
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Wobei die Benutzung von Radwegen links sogar verpflichtend ist, wenn es nur einen Radweg gibt und der entsprechend ausgeschildert ist. Das halte ich für hochgradig gefährlich und deshalb fahre ich da (innerorts) nie, auch nicht mit'm Cityrad/MTB, mit denen ich die Radwege öfter als mit dem Rennrad nutze.
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