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Heute kam die Antwort vom Händler, er verweist auf seine AGB in denen steht, dass die Widerrufsfrist nur zwei Wochen beträgt & wir sollen alles weitere mit seinem Inkassobüro klären, an welches er den Vorgang abgegeben hat.
Was zählt nun, AGB oder BGB? :confused: |
Zitat:
Ich glaube der Verkaeufer bewegt sich da auf ganz duennem Eis. Zitat:
Gibt's hier nen Anwalt der das genau weiss? FuXX |
Rechnung kam nur per Mail...wie will er beweisen, dass wir sie erhalten haben?
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Hab mir grad die AGB`s noch mal reingezogen:
a) Widerrufsrecht: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Sehe ich das verkehrt oder bin ich sogar laut seinen AGB im Recht? |
Ich habe es gar nicht mehr gelesen. Ich denke aber, dass es sich hier um ein Triathlonforum handelt und man es mit off topic Juraproblemen nicht übertreiben sollte.
Du hast bisher immer recht gute Hinweise, auch von mir, bekommen. Niemand hier ist aber in der Lage deine rechtlichen Probleme bis ins letzte Detail zu lösen und es dann auch noch dem Verkäufer zu erklären. Es ist alles Wesentliche gesagt worden. Dabei sollte man es belassen. Was der Verkäufer schreibt ist uninteressant. Bei weiteren Fragen, die es nicht mehr gibt, empfehle ich echt einen Rechtsanwalt - nicht micht, sondern einen vor Ort - zu raten zu ziehen. Cengiz |
@jahangir
Wenn ich im Recht bin, brauch ich doch keinen Anwalt...oder? ;) Aber ich hab verstanden worauf du hinaus willst... :Blumen: |
Zitat:
Insofern ist ein Anwalt die richtige Anlaufstelle. Bei einem Streitwert um die 100 Euro sollten die Kosten erträglich sein. |
Zitat:
Ich würde erst dann reagieren, wenn ein Mahnbescheid oder ein Klage ins Haus flattert. Da hin und her zu schreiben ist unsinng. Bei so einem Fall schreibe ich zur Abwehr maximal 2 Briefe. Dann sage ich mir 'leck mich am A..' und ignoriere den Rest, nicht aber ohne darauf hinzuweisen, dass Klage und Mahnbescheide bitteschön mir zugestellt werden. Leider halten sich nicht viele daran. |
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