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Falko 20.01.2010 17:07

Heute kam die Antwort vom Händler, er verweist auf seine AGB in denen steht, dass die Widerrufsfrist nur zwei Wochen beträgt & wir sollen alles weitere mit seinem Inkassobüro klären, an welches er den Vorgang abgegeben hat.

Was zählt nun, AGB oder BGB? :confused:

FuXX 20.01.2010 17:20

Zitat:

Zitat von Steppison (Beitrag 334590)
Ganz einfach:
Ihr habt einen Kaufvertrag abgeschlossen. Der Verkäufer ist in der Lage die Bezahlung durchzusetzen. Denn als Käufer bist du in der Pflicht, deinen Teil des Kaufvertrags zu erfüllen. Wenn die das Geld haben, sind die in der Pflicht, ihren Teil der KV zu erfüllen.
Am Einfachsten wäre es, den Artikel zu bezahlen, zu euch liefern zu lassen und dann nach 1-2 Tagen zurückzuschicken. Wenn ihr Versandkosten zahlen müsst, dann könnt ihr bei einem Warenwert über 40 Euro das kostenfrei zurückschicken.

Er hat aber nach Eingang der Ware mindestens 2 Wochen Widerrufsrecht ;)

Ich glaube der Verkaeufer bewegt sich da auf ganz duennem Eis.
Zitat:

Zitat von Falko (Beitrag 336050)
Heute kam die Antwort vom Händler, er verweist auf seine AGB in denen steht, dass die Widerrufsfrist nur zwei Wochen beträgt & wir sollen alles weitere mit seinem Inkassobüro klären, an welches er den Vorgang abgegeben hat.

Was zählt nun, AGB oder BGB? :confused:

Widerruf sollte 2 Wochen nach Rechnungsdatum sein. Rechnung bekommst du erst bei Eingang der Ware. 100% sicher bin ich mir nicht, aber ich wuerd das an deiner Stelle mal checken.

Gibt's hier nen Anwalt der das genau weiss?

FuXX

Falko 20.01.2010 17:42

Rechnung kam nur per Mail...wie will er beweisen, dass wir sie erhalten haben?

Falko 20.01.2010 17:48

Hab mir grad die AGB`s noch mal reingezogen:

a) Widerrufsrecht:
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.


Sehe ich das verkehrt oder bin ich sogar laut seinen AGB im Recht?

Jahangir 20.01.2010 17:55

Ich habe es gar nicht mehr gelesen. Ich denke aber, dass es sich hier um ein Triathlonforum handelt und man es mit off topic Juraproblemen nicht übertreiben sollte.
Du hast bisher immer recht gute Hinweise, auch von mir, bekommen. Niemand hier ist aber in der Lage deine rechtlichen Probleme bis ins letzte Detail zu lösen und es dann auch noch dem Verkäufer zu erklären. Es ist alles Wesentliche gesagt worden. Dabei sollte man es belassen. Was der Verkäufer schreibt ist uninteressant. Bei weiteren Fragen, die es nicht mehr gibt, empfehle ich echt einen Rechtsanwalt - nicht micht, sondern einen vor Ort - zu raten zu ziehen.
Cengiz

Falko 20.01.2010 18:01

@jahangir

Wenn ich im Recht bin, brauch ich doch keinen Anwalt...oder? ;)

Aber ich hab verstanden worauf du hinaus willst... :Blumen:

Joerg aus Hattingen 20.01.2010 18:40

Zitat:

Zitat von Falko (Beitrag 336075)
@jahangir

Wenn ich im Recht bin, brauch ich doch keinen Anwalt...oder? ;)

Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei, auch hier in D.
Insofern ist ein Anwalt die richtige Anlaufstelle. Bei einem Streitwert um die 100 Euro sollten die Kosten erträglich sein.

Jahangir 20.01.2010 19:31

Zitat:

Zitat von Joerg aus Hattingen (Beitrag 336093)
Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei, auch hier in D.
Insofern ist ein Anwalt die richtige Anlaufstelle. Bei einem Streitwert um die 100 Euro sollten die Kosten erträglich sein.

Naa, wenn du von dir was wollen und du bist im Recht, dann kannst du es ruhig darauf ankommen lassen. Das Inkassounternehmen blässt doch nur heiße Luft raus. Da ist nichts dahinter.
Ich würde erst dann reagieren, wenn ein Mahnbescheid oder ein Klage ins Haus flattert. Da hin und her zu schreiben ist unsinng. Bei so einem Fall schreibe ich zur Abwehr maximal 2 Briefe. Dann sage ich mir 'leck mich am A..' und ignoriere den Rest, nicht aber ohne darauf hinzuweisen, dass Klage und Mahnbescheide bitteschön mir zugestellt werden. Leider halten sich nicht viele daran.


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