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Zitat:
Ich habe nie behauptet, man solle Darwin nicht ins Handwerk pfuschen. Natürlich sind Rettungsdienst sinnvoll. Mein Ansatz ist derjenige, dass man nicht Dritte für eigene Grobfahrlässigkeit verantwortlich machen kann. Um bei deinem Beispiel zu bleiben; Ich kann die Bergwacht nicht verklagen, wenn sie mal jemanden nicht Retten kann:Nee: P.S. Dein Formal-1-Argment ist ebenfalls ein Argument für die gegenteilige Ansicht. Oder hast du je erlebt, dass ein Fahrer die FIA verklagt weil er einen Unfall hatte?? Genau das ist hier aber der Fall. |
Zitat:
1) Selbstverantwortung ist erst mal wichtig! 2) Natürlich darf der Veranstalter nicht einfach davon ausgehen, dass alle (vielen) Teilnehmer schon selbst klar kommen und muß warnen. Ob die Organisation selbst mangelhaft bis hin zur Pflichtwidrigkeit war, kann m.E. nur bei Kenntnis der Verhältnisse vor Ort beurteilt werden. Da hat es nach meiner Erinnerung auch kritisierende Berichte gegeben, die ich damals als nachvollziehbar verstanden habe. Da kann man allerdings ansetzten, schon weil die Verletzungen bei so ner Veranstaltung rein statistisch schon höher als normal sind und die Bergrettungskapazitäten an die Grenzen kommen. Ich meine nur, der Ansatz kann nicht sein, den Abbruch zu fordern bzw. den Teilnehmern die Eigenverantwortung abzunehmen. Zur Erläuterung: So, wie ich es der FR entnommen habe, hat der Veranstalter nen Strafbefehl erhalten. Der Strafbefehl ersetzt ein Urteil. Er wirkt also wie eine Verurteilung und ist keine Einstellung. Die gibt es gegen Auflage (Zahlung) bei geringer Schuld. Die Möglichkeit ist hier wohl nicht gewählt worden. |
Wieviele Prozeßtage sind afür angesetzt?
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Gegenbeispiel:
Frankfurt, 4. Juli 2010. In der Nacht zum Sonntag kühlen die Temperaturen nur noch auf 30 Grad runter. Für den Sonntag wird vorausgesagt: Wolkenlos, kein Wind, 41 Grad im Schatten, Luftfeuchtigkeit 90%. Der Wetterdienst gibt sehr hohe Ozon-Werte bekannt und empfiehlt keine körperliche Belastung! Die Wasser Temperaturen liegen bei oberen 22 Grad (es hat bis Mittwoch geregnet und es war deutlich kälter). Die Athlten (auch einige Profis) schreien nach Neopren! Starten oder nicht Starten???? Ist jeder für sich selber verantwortlich oder muß der Veranstalter die Athleten aus Ihrem Tunnelblick wachrütteln? Henry |
Zitat:
Um bei Deinem Beispiel zu bleiben: Das wäre so, wie wenn in der Formel 1 der Staatsanwalt die FIA veklagen würde, weil bei einem Rennen kein Abbruch erfolgte, obwohl Fahrzeugteile auf der Strecke lagen, was zur Folge hatte, dass ein tödlicher Unfall passierte. Hat's das schon mal gegeben? Ich glaube nicht. |
Zitat:
Völlig zu Recht hat es das noch nicht gegeben. Warum also beim Zugspitzlauf??:confused: Der Staatsanwalt ist halt auch ein Anwalt. Sein Hauptziel ist seine Visage in der Zeitung zu sehen....:Nee: |
Und warum in Deutschland?
Das war in Österreich, nur der Veranstalter war Deutscher. Hätte man den Veranstalter nicht in Österreich verklagen müssen/sollen. Sorry, ZPO und StPO hatte ich leider nicht, habe vorher aufgehört. :Blumen: |
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