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-   -   Radbeleuchtung - Stand 2009 (https://www.triathlon-szene.de/forum/showthread.php?t=10552)

FuXX 15.09.2009 21:51

Zitat:

Zitat von Helmut S (Beitrag 275563)
Sind die aufgezählten Lampen alle mit StVO Zulassung oder sind das auch nur so StVO-Funzeln, damit man als Autofahrer wenigstens zum Schluß sieht wo man einen überfahren hat?

Also bei meiner Power LED denke ich eher, dass die nicht erlaubt ist, da ich auf der höchsten Stufe mit dem Fernlicht der Autos konkurrieren kann ;)

Ich fahr im Winter RR und MTB mit ner Power LED auf dem Helm (hält übrigens auf der untersten Stufe über 8h, wenn ich mich recht entsinne - und die reicht locker zum RR fahren). Dazu ein blinkendes rotes Rücklicht, das zwar nur 5 EUR gekostet hat aber echt hell ist. Dann noch ne Leuchtweste an und dem Radtraining nach Sonnenuntergang steht nichts mehr im Weg.

FuXX

Nextdoor 15.09.2009 21:55

Zitat:

Zitat von Skunkworks (Beitrag 276119)
Ich find das Ding interessant. -Auf den zweiten Helm packen und fertig. Ob es jetzt Wilma, etc. rankommt oder die von sybenwurz beschriebenen Brenner ist fraglich aber heller als ne Sigma PowerLed wirds allemal sein und die reicht für Schotter Wege schon aus (Keine Trails).

SW

Kenne zwei Leute die mit der Lampe unterwegs sind.
Macht richtig hell und liegt nur wenig unter der Wilma.
Auch auf scharfen Trails absolut kein Problem.
Ich selbst fahre noch eine Powerled;-(

Sram_Black 15.09.2009 21:55

Das sind ja Taschenlampen...

Wenn ihr auch in dem Segment sucht, dann schaut euch mal die Artikel unter www.frankonia.de an.

Taschenlampen für denJagdsport von Ledwave und WALTHER Lucido und vielen mehr!
Ich habe die Ledwave HID Predator mit 1274 Lumen.
Super geil aber nicht zum Radfahren geeignet!

LG

sybenwurz 15.09.2009 22:06

Zitat:

Zitat von neonhelm (Beitrag 277922)
Hatten wir eigentlich die hier schon? Wurden mir an anderer Stelle empfohlen...

LED LENSER

Hm, hat mir mein Dad heut unter die Nase gehalten (irgendeine der "David"s ) und gemeint "sauhell, aber man sieht nix damit", als wir uns über Winterlampen fürs Bike unterhalten haben.

neonhelm 15.09.2009 22:14

Zitat:

Zitat von Sram_Red (Beitrag 277928)
Das sind ja Taschenlampen...

Zitat:

Zitat von sybenwurz (Beitrag 277933)
Hm, hat mir mein Dad heut unter die Nase gehalten (irgendeine der "David"s ) und gemeint "sauhell, aber man sieht nix damit", als wir uns über Winterlampen fürs Bike unterhalten haben.

B7 - Warum sieht man damit nix? :confused:

sybenwurz 15.09.2009 22:21

Zitat:

Zitat von kaiche82 (Beitrag 277883)
Hallo,

Mit welchen rechtlichen Folgen ist zu rechnen wenn ich nen Licht fahre, dass nicht für den Straßenverkehr zugelassen ist?

Man wird dich in Ketten legenund in den Kerker werfen, wo du jämmerlich verreckst!

Ohne Spass: solange nix passiert, wirds mit nem Verwarnungsgeld abgehen (je nach Verhandlungsgeschick und Argumenten zw. 5-15Öre), wenn du ausser dem Gegenverkehr auch noch Flugverkehr mit dem Ding blendest, kanns bis hin zu "gefährlichem Eingriff in den Strassenverkehr" reichen, bei nem Unfall haste generell eh schlechte Karten, solange du nicht das volle Programm (Speichenrückstrahler, Klingel, zwo Rückstrahler hinten, n weisser vorne, Pedalrückstrahler usw.) am Rennrad hast;- und an allen anderen Rädern ausser halt ebensolchen unter 11kg, darfste eh kein Batterielicht verwenden sondern brauchst ne Dynamobeleuchtung.

Die Realität sieht aber so aus, dass erstens keiner angehalten wird, weil er nachts ne Beleuchtung am Rad hat (ausser er blendet halt die Entgegenkommenden so brutal, dass die reihenweise bei der Rennleitung anrufen) und zweitens den allerallermeisten Richtern und sonstigen Beamten klar ist, dass die Rechtslage in der Angelegenheit deutlich hinter der Technik her hinkt und sie dir den Kopf nicht runterreissen werden.

Fakt ist aber auch ganz klar (egal, wie gross oder klein das Risiko sein mag), dass die meisten dieser sündteuren Beamer mit Prüfzeichen nix am Hut haben und du im Extremfall extrem im Arsc, ...äääh, Eimer bist und deine Reha selbst bezahlst.
Prinzipiell kann nämlich derjenige, der dich abgeschossen hat, bzw. sein Anwalt behaupten, dass er dich gesehen und als Radfahrer wahrgenommen hätte, wenn dein Signalbild der StVZO entsprechend (und mit Prüfzeichen gesegnet) gewesen wäre.

sybenwurz 15.09.2009 22:27

Zitat:

Zitat von neonhelm (Beitrag 277937)
B7 - Warum sieht man damit nix? :confused:

Weissischnidd;- er hat mir, wie geschrieben, ne David unter die Nase gehalten und ich interessiere mich nicht oder nur wenig dafür, weil ich mit einer der hellsten Lampen die es gibt, unterwegs bin.
Ich hätte die Möglichkeit, auf den noch helleren LED-Brenner umzusteigen, der 1:1 ins Gehäuse passt, aber mir gefällt der Kontrast und die Lichtfarbe nicht.
Und wir wollen nicht vergessen, dass Schmadde IMMER NOCH mit Halogenleuchten unterwegs ist und davon trotz dem ganzen High-End-Kram ne Menge hält;- und ich unterstelle ihm mal, zu wissen, warum!

kaiche82 17.09.2009 10:41

Zitat:

Zitat von sybenwurz (Beitrag 277942)
Man wird dich in Ketten legenund in den Kerker werfen, wo du jämmerlich verreckst!

Oje:Nee: bin froh, dass ich noch studiere und meistens im Hellen fahren kann. Wenn ich mal Arbeit, werd ich mir die Reha dann eher leisten können..:Cheese:


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