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Ich fahr im Winter RR und MTB mit ner Power LED auf dem Helm (hält übrigens auf der untersten Stufe über 8h, wenn ich mich recht entsinne - und die reicht locker zum RR fahren). Dazu ein blinkendes rotes Rücklicht, das zwar nur 5 EUR gekostet hat aber echt hell ist. Dann noch ne Leuchtweste an und dem Radtraining nach Sonnenuntergang steht nichts mehr im Weg. FuXX |
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Macht richtig hell und liegt nur wenig unter der Wilma. Auch auf scharfen Trails absolut kein Problem. Ich selbst fahre noch eine Powerled;-( |
Das sind ja Taschenlampen...
Wenn ihr auch in dem Segment sucht, dann schaut euch mal die Artikel unter www.frankonia.de an. Taschenlampen für denJagdsport von Ledwave und WALTHER Lucido und vielen mehr! Ich habe die Ledwave HID Predator mit 1274 Lumen. Super geil aber nicht zum Radfahren geeignet! LG |
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Ohne Spass: solange nix passiert, wirds mit nem Verwarnungsgeld abgehen (je nach Verhandlungsgeschick und Argumenten zw. 5-15Öre), wenn du ausser dem Gegenverkehr auch noch Flugverkehr mit dem Ding blendest, kanns bis hin zu "gefährlichem Eingriff in den Strassenverkehr" reichen, bei nem Unfall haste generell eh schlechte Karten, solange du nicht das volle Programm (Speichenrückstrahler, Klingel, zwo Rückstrahler hinten, n weisser vorne, Pedalrückstrahler usw.) am Rennrad hast;- und an allen anderen Rädern ausser halt ebensolchen unter 11kg, darfste eh kein Batterielicht verwenden sondern brauchst ne Dynamobeleuchtung. Die Realität sieht aber so aus, dass erstens keiner angehalten wird, weil er nachts ne Beleuchtung am Rad hat (ausser er blendet halt die Entgegenkommenden so brutal, dass die reihenweise bei der Rennleitung anrufen) und zweitens den allerallermeisten Richtern und sonstigen Beamten klar ist, dass die Rechtslage in der Angelegenheit deutlich hinter der Technik her hinkt und sie dir den Kopf nicht runterreissen werden. Fakt ist aber auch ganz klar (egal, wie gross oder klein das Risiko sein mag), dass die meisten dieser sündteuren Beamer mit Prüfzeichen nix am Hut haben und du im Extremfall extrem im Arsc, ...äääh, Eimer bist und deine Reha selbst bezahlst. Prinzipiell kann nämlich derjenige, der dich abgeschossen hat, bzw. sein Anwalt behaupten, dass er dich gesehen und als Radfahrer wahrgenommen hätte, wenn dein Signalbild der StVZO entsprechend (und mit Prüfzeichen gesegnet) gewesen wäre. |
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Ich hätte die Möglichkeit, auf den noch helleren LED-Brenner umzusteigen, der 1:1 ins Gehäuse passt, aber mir gefällt der Kontrast und die Lichtfarbe nicht. Und wir wollen nicht vergessen, dass Schmadde IMMER NOCH mit Halogenleuchten unterwegs ist und davon trotz dem ganzen High-End-Kram ne Menge hält;- und ich unterstelle ihm mal, zu wissen, warum! |
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