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SORRY, aber ich kapiere es wirklich nicht. Da gehen Leute auf die Straße, weil sie fremden Leuten ihre Privatssphäre nicht gönnen. Sie gehen nicht auf die Straße, weil (gerade in Paris!!!) die Mieten explodieren, weil es andere soziale Probleme gibt. NEIN... sie demonstrieren gegen die Homoehe. Sie demonstrieren gegen einen Vertrag, den zwei Menschen miteinander schließen, um sich im Fall der Fälle gegenseitig abzusichern. Allein für die Liebe braucht man nicht heiraten. Wogegen gehen denn die Leute als nächstes auf die Straße? Singles? Kinderlose Paare? Unverheiratete Paare? Das entspricht schließlich auch nicht dem gesellschaftlichen Bild einer Familie... Es fällt mir ehrlich verdammt schwer, dafür irgendein Verständnis aufzubringen. Ich toleriere (kopfschüttelnd), dass es in der Demokratie erlaubt ist, dafür auf die Straße zu gehen. |
#keko, ich denke wir müssen erstmal definieren was normal ist
für mich: normal = Mensch für Dich?: deutsch, weiss, heterosexuell, geboren auf dem geografischen Gebiet des Deutschland in den Grenzen von nach 1990, carnivor ? |
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In dem Moment in dem der neue Vater ihn adoptiert hat, ist das keineswegs mehr so. Der neue Vater hat alle Rechte und Pflichten des genetischen Vaters. MfG Matthias |
Zum Thema passt vielleicht dieser Beitrag gestern auf Arte:
Homosexualität: Comeback des Hasses "Die Zeit des Hasses ist zurück: Das Massaker in Orlando bestätigt das. Wie kann ein Mann unschuldige Homosexuelle im Namen des Islam ermorden? Bei "Square Idee" diskutieren der mit einem Mann verheiratete Imam und Anthropologe Ludovic Mohamed Zahed und der Historiker Robert Beachy den interessanten Vergleich zwischen zwei Niederlagen der Demokratie." |
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Dass Menschen anderen manchmal nichts gönnen, ist aber keine neue Erkenntnis. |
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Es geht aus meiner Sicht bei der Demo in Paris nicht um Meinungen. Ich denke, man macht es sich zu leicht, wenn man das als Konflikt unterschiedlicher Meinungen abtut. Zur Verdeutlichung ein Beispiel:
Frauen sind in Deutschland knapp in der Mehrheit gegenüber den Männern. Stellen wir uns rein fiktiv vor, die deutschen Frauen würden mit Unterstützung einiger Männer versuchen, per Abstimmung den Männern das Wahlrecht zu entziehen. Falls sich also der demokratische Volkswille dahingehend ausdrückt, den Männern das Wahlrecht zu entziehen, muss man das als Demokrat akzeptieren. Oder?Grundrechte sind nicht Gegenstand demokratischer Auseinandersetzung. Denn die Demokratie ist selbst ein Grundrecht neben anderen, aber nicht das alles dominierende Grundrecht, hinter dem andere Grundrechte zurückzustehen hätten. Die Menschenrechte als Ganzes empfinde ich als grundlegender als die politische Herrschaftsform und die Art der politischen Willensbildung. Der Grundsatz von der Gleichberechtigung aller Menschen ist nicht durch Abstimmungen angreifbar. Eine Gesellschaft, die via Mehrheitsbeschluss entscheidende Menschenrechte abschafft oder stark einschränkt, erkennen wir sofort als Unrechtsregime. Entsprechend beschäftigen wir Gerichte, deren Urteil der politischen Willensbildung Grenzen setzen. |
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Zum einen kann selbstverständlich auch über Grundrechte eine freie Meinungsäußerung stattfinden und dafür und dagegen demonstriert werden. Zum anderen kann auch unser Grundgesetz mit wenigen Ausnahmen auf demokratischen Weg (zwei-Drittel-Mehrheit) geändert werden. |
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Wahlrecht ist ein Grund- und Menschenrecht. Rechtsstaatlich zu heiraten nicht. Das hatten wir schon. Es wird nicht richtiger, wenn mans immer wieder schreibt. Niemand hat in Deutschland einen Rechtsanspruch auf die staatliche Ehe (und den damit verbundenen Pflichten/Rechten) Dass der Staat das mit einigen trotzdem macht, beschneidet die anderen nicht automatisch in ihren Grundrechten. Genauso kann der Staat morgen die rechtsstaatliche Ehe ändern, sogar abschaffen. Es ist zwar für mich nachvollziehbar, dass in deiner Gedankenwelt ein anderes Grundrechtsverständnis herrscht, (ich hab wahrscheinlich genau dasselbe) aber es ist echt schade, dass ausgerechnet du (der soviel Wert auf eine klare objektive Nachweisführung legt) hier immer wieder versuchst deine persönliche Meinung als etwas objektives darzustellen. |
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Der Gleichheitsgrundsatz ist in Artikel 2 formuliert, scheint also eine gewisse Bedeutung zu haben. :Blumen: |
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Der Staat verbietet keine Homo Ehe. Jeder kann heiraten wen er will. Der Staat legt lediglich fest, dass diese Heirat nicht vor dem Staat durchgeführt wird. Ich habs jetzt nicht geprüft, bin mir aber ziemlich sicher, das zur NaziZeit ein deutscher Christ nicht vor den Traualtar mit einer Jüdin schreiten durfte. Das hat der Staat verboten. Und das widerspricht den Grundrechten. Im Gegensatz zu heute. I.m. A. machst du den Fehler, die rechtsstatliche Ehe als alleinige Möglichkeit der Heirat anzusehen. Dem ist nicht so. |
Nach meinen Verständnis (ich kann mich täuschen) dreht es sich darum, dass in Frankreich zehntausend Menschen auf die Straße gingen, um zukünftig rechtlich eine Ehe für gleichgeschlechtliche Beziehungen auszuschließen. :Blumen:
Die biologische sowie traditionelle, kulturelle Entwicklung dazu sagt: Homosexualität gibt es genauso wie Heterosexualität schon so lange wie es Säugetiere gibt, ist also völlig normal und weder auf Kulturen, die Menschheit oder eine Modeerscheinung beschränkt. Heterosexuelle Menschen finden sich in Beziehungen zusammen und heiraten, ohne dass jemand einen Nachweis fordert, ob dieser Beziehung der Wunsch zur Reproduktion zugrunde liegt oder dieser biologisch überhaupt möglich ist: Der Mikrozensus 2006 zählte 21,1 Mio Paare in Deutschland, von denen 9,7 Mio (46 %) kinderlos waren. Letzteres teilweise vorsätzlich, teilweise aus biologischen Gründen: Gem. Jahresbericht der Reproduktionsmedizin benötigt jedes sechste bis siebte Paar medizinische Unterstützung für eine Schwangerschaft. Auf zwei Eheschließungen kommt in Deutschland eine Scheidung. Das Familienbild aus der Rama-Werbung, in dem sich ein Haushalt aus Mutter, Vater und ausschließlich mit beiden genetisch verwandten Kindern zusammensetzt, gibt es - es ist biologisch und kulturell aber eher die Ausnahme als die Regel. Zeugungsfähigkeit ist genauso wie Kinderwunsch unabhängig von der sexuellen Orientierung, ergo sind auch schwule Väter und lesbische Mütter völlig normal. De facto leben in rund 10% aller gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften Deutschlands auch Kinder - unabhängig davon, ob die Beziehung "verpartnert" ist oder nicht. Das ist die Realität, das Familienrecht in Frankreich berücksichtigt all diese Fakten. Trotzdem gingen zehntausend Menschen in Paris dagegen auf die Straße. Das Familienrecht in Deutschland berücksichtigt die Realität nicht, ist hier deutlich komplizierter als das französische und voller Widersprüche, ein paar Beispiele:
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Anteil homsexueller Menschen an Weltbevölkerung ca. 3,5 % verdammt. Beides Randgruppen. Was machma jetzt mit diesen unnormalen Weissen? |
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Die Demonstranten in Paris wandten sich gegen die staatliche Ehe unter gleichgeschlechtlichen Paaren. Hätten sie lediglich für die Regeln innerhalb ihrer Glaubensgemeinschaft demonstriert, würden wir hier wohl kaum diskutieren. :Blumen: |
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Weniger die Ehe als solches, sondern die Rechte und Vorteile die der Staat mit der Ehe automatisch vergibt. Jeder Bürger hat ein Recht auf Ehe. Das wird im auch gewährt. Aber hat jeder Bürger auch ein Grundrecht auf wirtschaftliche Bevorzugung. Und hat jeder Bürger ein Recht auf Kinder grossziehen? |
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Diese (rassistisch wirkende) Note hast du eingeführt |
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Ich mag mich täuschen, aber in diesem Thread geht es exakt darum, ob der französische Staat ein solches Eheverbot zukünftig für gleichgeschlechtliche Beziehungen aussprechen will. :Blumen: |
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Selbst das Bundesverfassungsgericht fordert eine Angleichung der Adoptionsregeln hierzulande für gleichgeschlechtliche Paare.
URTEIL. Indem § 9 Abs. 7 des Lebenspartnerschaftsgesetzes die Möglichkeit der Annahme eines adoptierten Kindes des eingetragenen Lebenspartners durch den anderen Lebenspartner (Sukzessivadoption) verwehrt, wohingegen die Möglichkeit der Annahme eines adoptierten Kindes des Ehepartners und die Möglichkeit der Annahme eines leiblichen Kindes des eingetragenen Lebenspartners (Stiefkindadoption) eröffnet sind, werden sowohl die betroffenen Kinder als auch die betroffenen Lebenspartner in ihrem Recht auf Gleichbehandlung verletzt (Art. 3 Abs. 1 GG). In wieweit wirkt sich das denn auf unsere zukünftige Gesellschaft aus, wenn gleichgeschlechtliche Paare Kinder großziehen? |
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In der Gesellschaft sind gleichgeschlechtliche Paare mit Kindern nämlich völlig normal. In rund 10% aller gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften Deutschlands leben auch heute schon Kinder - unabhängig davon, ob die Beziehung "verpartnert" ist oder nicht. Umgekehrt leben in rund der Hälfte aller heterosexuellen Beziehungen keine Kinder. Der Unterschied ist also nicht so riesengroß. Das Problem ist die rechtliche Situation - hier sind gleichgeschlechtliche Paare zahllosen Stolpersteinen ausgesetzt - hier wäre es ein Stolperstein weniger. |
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Wo ist das Problem? Kinder werden vorurteilsfrei und unschuldig geboren. Erklärst Du Deinem Kind dann, dass dieses "spezielle" Kind unnormal ist und deshalb bitte gedisst wird? Dann würde ich Dich als Lehrerin sofort vorladen. |
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Gibt es nun eine große Anzahl Kinder von Uwes und Pauls, so wird das sicher Einfluß auf unsere Gesellschaft habe. Wie, weiß ich nicht. Vielleicht würde es sogar eine bessere Gesellschaft werden? Wer weiß das schon.... Ich kann mir aber vorstellen, dass das für viele Menschen beunruhigend ist. |
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Das Recht Homosexueller Paare auf Erziehung eines Kindes oder das Recht eines Kindes auf seine leiblichen biologischen Eltern? In dieser ganzen Diskussion wird m.E. ausgeblendet, dass Kinder möglicherweise biologisch natürlich aufwachsen wollen. |
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Ich denke, Du wirst Dir bei den wenigsten Menschen, mit denen Du kommunizierst, Gedanken über deren sexuelle Orientierung und Beziehungsstatus machen. |
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...und auch sollen. Ich kann mir nicht vorstellen das Kinder in der Schule riesig viel Spass haben, wenn rauskommt das die Eltern ein gleichgeschlechtliches Paar sind. Die bösen Sätze die dieses Kind dann an den Kopf geknallt bekommt, möchte ich mir garnicht erst vorstellen. |
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Allerdings sollten wir zur Kenntnis nehmen, dass 1. die individuelle genetische Ausrüstung (genetische Dispositionen) und die Eigenheiten der individuellen (vornehmlich vorgeburtlichen und frühen nachgeburtlichen) Hirnentwicklung ca. 50%, 2. die vorgeburtlichen und frühe nachgeburtlichen Erfahrungen ca. 30% 3. die psychosozialen Einflüsse während des Kindes- und Jugendalters ca. 20% der Persönlichkeit determinieren. Insofern und anderen Gründen ist Adoption zu Recht ein sehr komplexes und kritisch diskutierbares Thema. |
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Natürlich ist das Thema Adoption grundsätzlich ein sehr komplexes Thema. Das ist hier aber nicht Gegenstand der Diskussion. In unserem Falle zitiere ich gern mal aus dem oben genannten Urteil des Bundesverfassungsgerichts, die sich das nicht einfach so ausdenken (hier aus dem Urteil des OLG zuvor) "Es sei davon auszugehen, dass homosexuelle Erwachsene kompetente Eltern seien. Kinder gleichgeschlechtlicher Eltern seien trotz eines gewissen Risikos, soziale Diskriminierungen zu erleben, in der Regel gut sozial integriert und eher weniger psychiatrisch auffällig. Nicht selten sei bei den Kindern ein starkes Selbstbewusstsein und Selbstwertgefühl sowie ein Erlernen von Bewältigungsstrategien im offenen Umgang mit der Lebenssituation zu beobachten. 33 Eine Adoption durch den eingetragenen Lebenspartner des Adoptivelternteils sei für die Entwicklung des Kindes eher vorteilhaft. Ein fester Rahmen der Familie wirke sich auch auf interne Strukturen aus. Stabilisierend könne insbesondere die rechtliche Gleichstellung beider Elternteile innerhalb der Familie wirken, da Kinder im Alltag durchaus erfassten, wenn ein Elternteil weniger rechtliche Befugnisse habe als der andere; das gemeinsame Sorgerecht der Eltern stärke die Sicherheit der Kinder und der Eltern. Die Adoption durch den Lebenspartner könne zur Bindungssicherheit des Kindes beitragen. Weil die Umstände, die zur Erstadoption führten, für das Kind eine frühe Bedrohung der für seine Entwicklung wichtigen Bindungssicherheit darstellten, sei es wichtig, dass das Kind in seiner jetzigen Familie Annahme, emotionale Sicherheit und Stabilität erfahre. Dies bilde die Grundlage für neue Bindungserfahrung und -sicherheit. Dabei gäben insbesondere die Hauptbezugspersonen dem Kind den Rahmen für seine neuen Bindungs- und Beziehungserfahrungen; von deren sexueller Identität sei das unabhängig. Dies sollte nicht durch ungleiche rechtliche Bedingungen destabilisiert oder gar in Frage gestellt werden. Eine Adoption durch beide Elternteile würde diese auch in den Augen des Kindes gleichstellen, was die gemeinsame Erziehung erleichtere. Stehe das adoptierte Kind des Lebenspartners zu dem anderen Lebenspartner in rechtlich ungleicher Stellung, könne das Kind dies zudem als Abwehr und Ablehnung seiner Person erleben, es fühle sich unter Umständen nicht wichtig genug, um von dem Lebenspartner angenommen zu werden. Der Ausschluss der Sukzessivadoption sei für die betroffenen Kinder in unterhalts- und erbrechtlicher Hinsicht von Nachteil." BVerfG: Angesichts des Schutzzwecks des Familiengrundrechts ist auch eine aus gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern und einem Kind bestehende, dauerhaft angelegte, sozial-familiäre Gemeinschaft eine Familie im verfassungsrechtlichen Sinne. |
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Der Adoptionsprozess ist nicht Gegenstand der Diskussion. Es geht darum, ob gleichgeschlechtliche Paare adoptieren dürfen oder nicht. Selbstverständlich sind die Rechte der Kinder zu berücksichtigen. Du machst hier eine neue Baustelle auf, die für ALLE Formen der Adoption gelten - sowohl für gleichgeschlechtliche, als auch Hetero-Paare. |
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