Zitat:
Zitat von Matthias75
(Beitrag 993439)
Lass mich das nochmal für einen Juristen verständlich formulieren:
Nach deiner ersten Aussage wußte sie über das Tun ihres Mannes Bescheid, weil sie in der gemeinsamen Praxis gearbeitet haben, denn nach deiner Formulierung folgt aus dem Indiz "gemeinsame Praxis" unmittelbar die Tatsache das ihr das Tun ihres Mannes bekannt war. Im Satz davor schreibst du aber, dass bisher nicht bekannt ist, dass sie mit der Sache was zu tun hat. Du widersprichst dir also. Richtig müsste es IMHO heißen: "Indiz, dass sie davon gewusst haben könnte".
Matthias
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Danke für den Versuch, leider nur fast richtig.
In der Tat ist absolut nicht bekannt, ob sie mit der Sache zu tun hat und wird wohl auch nie bekannt werden.
Die Tatsache "gemeinsame Praxis / Sportlerbetreuung" kann als Hinweis gesehen werden, der einen Rückschluss auf eine andere (vermutete) Tatsache zulässt, nämlich irgendwie geartetes Wissen oder Tolerieren.
Ich werte die Tatsache "gemeinsame Praxis" als Indiz, Du nicht. Das ist beides erlaubt.
Ich fände es einfach anständig, alleine aufgrund der Tatsache "gemeinsame Praxis" keine Sportlerbetreuung mehr anzubieten. Das geht über rechtliche Pflichten (aus dem Doping ihres Mannes ergeben sich keine rechtlichen Pflichten für sie) hinaus. Trotzdem kein Grund "Sippenhaft" zu schreien.
Langsam wird's langweilig. Warten wir auf den nächsten Einzelfall...
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