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FinP 20.12.2013 22:50

Zitat:

Zitat von Megalodon (Beitrag 993307)
Dir fällt auch nichts anderes ein, als von meinen Beiträgen abzuschreiben. Das ist armselig. Und DU hast Dich über Guttenberg aufgeregt ??

Krass, hast Du alle Deine 1400 Posts in diesem Forum auswendig gelernt? :Cheese:

Tja, ich habe Deine Lehren mittlerweile so verinnerlicht, dass ich in mühevollster Kleinarbeit neben den Aufgaben als junger Familienvater und als....

Klugschnacker 21.12.2013 01:07

Zitat:

Zitat von Megalodon (Beitrag 993307)
Das hat Arne übrigens damals dazu geschrieben, damit Du gleich weißt, was der Chef davon hält:

Da habe ich etwas sinnvolles geschrieben – an manchen Stellen sogar ganz witzig! :Lachen2: Die Höflichkeit verlangt nun wohl von mir, dass ich ebenfalls etwas sinnvolles von Dir zitiere! Auf die schnelle habe ich leider nichts gefunden, aber ich werde über’s Wochenende mal genauer suchen.
:Blumen:

Danke jedenfalls und Grüße!
Arne

P.S.: Plausibilität reicht natürlich weiterhin nicht als Beweis. Es genügt nicht, wenn eine Story oder eine Deutung plausibel ist. Sie muss im konkreten Fall auch zutreffen. Aber egal, das ist nur etwas für Juristen oder Wissenschaftler.

Megalodon 21.12.2013 10:05

Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 993346)
Da habe ich etwas sinnvolles geschrieben – an manchen Stellen sogar ganz witzig! :Lachen2: Die Höflichkeit verlangt nun wohl von mir, dass ich ebenfalls etwas sinnvolles von Dir zitiere! Auf die schnelle habe ich leider nichts gefunden, aber ich werde über’s Wochenende mal genauer suchen.
:Blumen:

Ich hab mich in dem Forum ja auch schon als Plagiator betätigt. Ich habe nämlich in einem Thread fast wörtwortlich eine höchstrichterliche Entscheidung aus meinem Rechtsgebiet "zitiert". Ist aber keinem aufgefallen, was mich gewundert hat. Ich dachte, hier gibts noch mehr Profis.

Vielleicht versuchst Du es mal damit.* Das dürfte sinnvoll sein, was aber wahrscheinlich daran liegt, dass es eben nicht von mir ist. :Lachen2: :Blumen:

Schönes Wochenende,
Michael

*Tipp: Der Beitrag würde von einem anderen User als unsachlicher Schmarrn betitelt. Das sind dann definitiv die köstlichen und amüsanten Momente in dem Forum, die mich zum Lachen bringen. ;)

Pippo 21.12.2013 10:32

Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 993346)
Plausibilität reicht natürlich weiterhin nicht als Beweis. Es genügt nicht, wenn eine Story oder eine Deutung plausibel ist. Sie muss im konkreten Fall auch zutreffen. Aber egal, das ist nur etwas für Juristen oder Wissenschaftler.

Plausibilität kann aber ein Indiz sein. Und ein (besonders starkes) Indiz oder mehrere Indizien können als Beweis gewertet werden.

Der Umgang mit anderen Meinungen ist doch leider häufig recht ähnlich: Versucht man es (juristisch) genau, wird "Wortklauberei" vorgeworfen. Verlangt man Anstand, der über rein rechtliche Pflichten hinaus geht, schreien alle Sippenhaft oder Hetzjagd. Wie es halt gerade passt.

Es widerspricht übrigens absolut nicht der Rechtsstaatlichkeit, wenn sogar rechtliche Wertungen auch ohne Beweis vorgenommen werden, so gibt es z.B. auch eine Haftung für vermutetes Verschulden. Ginge es in diesem Thread nur um das, was sich in der üblichen Vorstellung glasklar beweisen ließe, wäre er nicht mal halb so lang.

Ich finde nicht, dass es nur was für Juristen und Wissenschaftler ist, sich die Unterschiede zwischen Vermutung, Behauptung, Indiz und Beweis klar zu machen.

sbechtel 21.12.2013 11:48

Zitat:

Zitat von Pippo (Beitrag 993380)
Ich finde nicht, dass es nur was für Juristen und Wissenschaftler ist, sich die Unterschiede zwischen Vermutung, Behauptung, Indiz und Beweis klar zu machen.

Vollste Zustimmung! :Huhu:

Klugschnacker 21.12.2013 13:02

Verdammt! Da wurde doch glatt die feine Ironie meines Postings übersehen...
:dresche
:Blumen:

Matthias75 21.12.2013 15:40

Zitat:

Zitat von Pippo (Beitrag 992629)
Die Frau hat im juristischen Sinne nach bisherigem Kenntnisstand selbstverständlich nichts gemacht. Die persönliche und berufliche Nähe zum Gesperrten sind ein Indiz, dass Sie in irgendeiner Form Bescheid wusste. Nicht mehr, nicht weniger.


Zitat:

Zitat von Pippo (Beitrag 992670)
Du solltest Dir vielleicht noch einmal den Unterschied zwischen Behauptung, Indiz und Beweis ansehen.

Lass mich das nochmal für einen Juristen verständlich formulieren:

Nach deiner ersten Aussage wußte sie über das Tun ihres Mannes Bescheid, weil sie in der gemeinsamen Praxis gearbeitet haben, denn nach deiner Formulierung folgt aus dem Indiz "gemeinsame Praxis" unmittelbar die Tatsache das ihr das Tun ihres Mannes bekannt war. Im Satz davor schreibst du aber, dass bisher nicht bekannt ist, dass sie mit der Sache was zu tun hat. Du widersprichst dir also. Richtig müsste es IMHO heißen: "Indiz, dass sie davon gewusst haben könnte".

Matthias

LidlRacer 21.12.2013 21:45

Bin gerade auf sehr umfangreiche und teils sehr interessante Statistiken der WADA gestoßen:
2012 Anti-Doping Testing Figures Report

Z.B. sieht man auf S. 16, dass ein zu hohes Testosteron/Epitestosteron-Verhältnis, was auch gerade unserem Herrn Hilsheimer zum Verhängnis wurde, mit großem Abstand das meist gefundene ist.

Auf S. 21 sind die olympischen Sportarten im Vergleich und unterschieden nach Blut/Urin sowie In Comp. / OOC.
Auffällig ist die enorm schlechte "Erfolgs"-Quote sowohl von Blut- als auch Out of Competition Tests.


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