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Die Infizierten aus der 2G-Gruppe haben aller Wahrscheinlichkeit nach keine schweren Verläufe, dazu sage ich: funzt sehr wohl. Was nicht funzt ist dein gesunder Menschenverstand. |
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Ich bearbeite im Moment solche Anträge, weil ich von meiner eigentlich Tätigkeit (die natürlich im Moment einfach nur liegen bleibt) abgeordnet wurde. Es kommen unglaubliche Massen an Anträgen rein. Mit den Entgeltforzahlungspflichten der Arbeitgeber kenn ich mich nicht wirklich aus, aber mit den Entschädigungen laut Infektionsschutzgesetz mittlerweile natürlich schon. Man muss Trennen zwischen dem Entgeltforzahlungspflichten des Arbeitgebers und der Entschädigung laut Infektionsschutzgesetz. Entgeltforzahlungspflichten des Arbeitgebers: Sind in einen anderem Gesetz geregelt. Sollen Verdienstausfall verhindern. Z.B. bei Krankheit, sonstiger persönlicher Verhinderung (rund vier Tage Entgeltforzahlung, außer § 616 BGB ist abgedungen) und bestimmt noch in weiteren Fällen Entschädigung laut Infektionsschutzgesetz: Bei "sonstiger persönlicher Verhinderung" (darunter fällt Quarantäne) passiert es sofort (§ 616 BGB abgedungen) oder nach 4 Tage, dass der Arbeitnehmer in die Röhre schaut und kein Entgelt bekommt (außer er ist z.B. während der Quarantäne an COVID19 arbeitsunfähig, oder anderweitig erkrankt) Hier springt das Infektionschutzgesetz ein. Man bekommt eine Entschädigung, wenn man in Quarantäne geschickt wird, weil man Ansteckungsverdächtiger (Kontaktperson I), Ausscheider (positiver Test, keine AU) oder Verdachtsperson (z.B. Symptome) ist. Der Arbeitgeber hat diese Entschädigung vorauszuzahlen und kriegt sie dann von der Behörde zurück auf Antrag. Die Entschädigung soll so hoch ausfallen, als hätte der AN ganz normal seine Sollzeit gearbeitet. Es gab in der Vergangenheit schon keine Entschädigung, wenn man z.B. ins Ausland gefahren ist mit dem Wissen, dass man bei der Rückkehr in Quarantäne muss. Gleiches wollen sie jetzt wohl machen, wenn man sich nicht impfen lässt, mit dem Wissen, dass man bei einer Einstufung als Kontaktperson in Quarantäne muss. Der Arbeitnehmer bekommt dann für die Quarantänezeit einfach kein Geld überwiesen, ausser vielleicht für 4 Tage, wenn § 616 BGB nicht abgedungen ist. |
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Zur Häufigkeit von Positiv-Tests nach Kontakt mit einem Erkrankten ein Fallbeispiel (natürlich nicht repräsentativ): meine Krankengymnastin hat Corona durchgemacht (5 Tage im Bett, als "normale" Viruserkrankung empfunden). Die Tage vor dem Fieber hat sie noch täglich je ca. 10 Patienten behandelt, darunter kleine Kinder mit Eltern dabei (Spezialität behinderte Kinder, bei denen auch überwiegend ohne Maske gearbeitet werden muß). Kein Patient oder Elternteil hat sich angesteckt, trotz großer Nähe und nennenswerter Dauer (Impfanteil natürlich unbekannt, dürfte aber statistischer Bevölkerungsdurchschnitt sein). Die Sekretärin der Praxis war die einzige positive Kontaktperson, obwohl sie mit der weniger/kürzere Kontakte hatte, als mit jedem Patienten. |
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Wer ungeimpft zur "Kontaktperson" wird, kann dieses "Kontaktperson werden" nicht verhindern. Die meisten Ungeimpften werden aber nie Kontaktperson, und müssen nie in Quarantäne. D.h., die meisten Ungeimpften haben in diesem Punkt keine Konsequenz, andere trifft es, ohne daß sie darauf direkt Einfluß nehmen könnten. Das ist also eine zufällig-selektive Bestrafung für eine Untergruppe. Ich schätze, die wichtigste Folge einer solchen Regelung (außer eine Welle von Prozessen) wird sein, daß die Leute das Meldesystem zu unterlaufen versuchen, ja im Zweifel auch Tests vermeiden, Symptome verheimlichen, um Quarantäne zu vermeiden und damit unkontrollierte Übertragungen sich häufen dürften. |
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Ich tippe auf Nein.:Cheese: |
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Die Lockerungen im Frühjahr erfolgen allerdings so schnell, dass einige keinen Grund sahen, sich impfen zu lassen. In der einen Woche musste noch überall ein Corona-Test vorgelegt werden, es gab Kontakt und Zugangsbeschränkungen, Maskenpflicht etc.. In der nächsten Woche war mit einem mal alles wieder aufgehoben. "Dummerweise" zeitlich bevor genug Impfstoff vorhanden war und sich alle impfen lassen konnten. Über die Sommer gab es wenig Gründe, sich impfen zu lassen. Innerhalb von D hatte man wenig Einschränkungen und auch Urlaub war begrenzt möglich. Wenn jetzt wieder mehr Tests vorgelegt werden müssen und es zu weiteren Einschränkungen kommt, fällt dem einen oder anderen vielleicht wieder ein, dass er sich impfen lassen wollte oder er stellt fest, dass es einfacher ist, ein Impfzertifikat auf dem Handy zu haben, als mehrmals pro Woche zum Testen zu laufen. M. |
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Und siehe da, obwohl die Impfung angeblich auch gegen Delta wirksam ist, (wenn auch etwas geringer, aber immer noch sehr gut), finden sich immer wieder neue Argumente (oder Vorwände), den letzten, von mir hervorgehobenen Teil nicht umzusetzen, bzw. die "Akzeptanz des Erkrankungsrisikos" auf die Akzeptanz gesellschaftlicher Ächtung und Ausgrenzung auszuweiten. Ist es wirklich so verwunderlich, daß es Skeptiker gibt? |
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