Matthias75 |
10.09.2021 11:38 |
Zitat:
Zitat von aequitas
(Beitrag 1622667)
Puh, das wird sicher sehr spannende juristische Diskussionen geben.
In dem zitierten Ausschnitt von Matthias sehe ich allerdings keine Begründung für das Aussetzen der Lohnfortzahlung im Fall von Corona. Ansonsten hätten wir quasi eine Grippeschutzimpfung-Pflicht, da es im Winter zwangsläufig zu Infektionen mit der Grippe kommt. Ggf. könnte man bei Corona aufgrund der pandemischen Situation anders argumentieren, jedoch gehen alle davon aus, dass dieses Virus endemisch wird.
Ich halte das für ganz schwierig und höchst problematisch, da dadurch eine wesentliche Komponente des deutschen Sozialstaats ausgehebelt wird.
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Wenn ich das richtig sehe, geht es um die Lohnfortzahlung bei Quarantäne, nicht beim Krankheit. Ersteres ist im Infektionsschutzgesetz geregelt, letzteres in anderen Gesetzen.
Es geht also nicht darum, wer eine Erkrankung hätte vermeiden können, sondern darum, wer eine Quarantäne, die auch zum Schutz einer weiteren Ausbreitung ausgesprochen werden kann, hätte vermeiden können.
Das dürfte auch der Unterschied z.B. zu einer Grippeschutzimpfung sein. Für Grippe gibt es keine Quarantäne (Und die Impfung ist erst ab 60 und für Risikogruppen empfohlen).
Da wird die Sache natürlich nicht einfacher machen: Quarantäne und nicht infiziert - keine Lohnfortzahlung; Quarantäne und krank - Lohnfortzahlung?
M.
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