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-MAtRiX- 30.07.2014 12:02

Die Athleten sind nun von der DTU Seite verschwunden.

binderth 30.07.2014 12:37

Zitat:

Zitat von -MAtRiX- (Beitrag 1065904)
Die Athleten sind nun von der DTU Seite verschwunden.

Datenschutzverletzung allererster Güte. Frage mich nur, wann der BTV dies einsieht.

tandem65 30.07.2014 13:02

Zitat:

Zitat von binderth (Beitrag 1065921)
Datenschutzverletzung allererster Güte.

Diese Behauptung wurde schon des öfteren geschrieben. Inwiefern ist es bei Armstrong, Contador, Sachenbacher, Baumann... in Ordnung wenn Sperren veröffentlicht und bei Amateuren nicht?

binderth 30.07.2014 13:19

Zitat:

Zitat von tandem65 (Beitrag 1065929)
Diese Behauptung wurde schon des öfteren geschrieben. Inwiefern ist es bei Armstrong, Contador, Sachenbacher, Baumann... in Ordnung wenn Sperren veröffentlicht und bei Amateuren nicht?

hab ich das behauptet, dass es bei den von Dir genannten in Ordnung ist?
Es wurden auf der DTU (und werden auf der BTV) Liste personenbezogene Daten veröffentlicht. Einer Veröffentlichung habe ich nicht zugestimmt. Punkt.

Wenn jetzt das Argument kommt, dann könne ja der Veranstalter nicht prüfen, wer gesperrt sei, zwei Dinge: Aus meiner Laiensicht ist ein Veranstalter nicht in der Pflicht, dies zu prüfen (finde jedenfalls nichts dergleichen in der "Veranstalter und Ausrichterordnung". Falls er es dennoch sein sollte: mit dem Genehmigungsschreiben erhält der Ausrichter das Passwort für einen geschützten Bereich, in welchem die gesperrten Athleten sind und fertig.

monte gaga 30.07.2014 13:51

Zitat:

Zitat von tandem65 (Beitrag 1065929)
Diese Behauptung wurde schon des öfteren geschrieben. Inwiefern ist es bei Armstrong, Contador, Sachenbacher, Baumann... in Ordnung wenn Sperren veröffentlicht und bei Amateuren nicht?

Ganz einfach: Bei den oben genannten handelt es sich um "Personen des öffentlichen Lebens" und deren Dopingvergehen sind (1) mindestens nach zuvor anerkannten Kriterien / Abläufen festgestellt und (2) keinesfalls der geschützten "Intimsphäre" dieser Personen zuzurechnen.

Dies gilt definitiv nicht für einen "Normalo", der sich versehentlich nicht unter einem Künstlernamen "irgendwo" angemeldet hat und nun ohne weitere Erläuterung am Pranger der öffentlichen BTV Sperrliste stand.

Hinzu kommen die m.E. äußerst zweifelhaft investigativen Bemühungen des Verbandes in den Teilnehmer- / Ergebnislisten, die möglicherweise für sich alleine schon eine Datenschutzverletzung darstellen. Zumindest in Verbindung mit einem Abgleich mit eigenen Datenbeständen, die ja ebenfalls dem Datenschutz unterliegen.

Ich hätte mir nicht vorstellen können, mit welcher Überheblichkeit der BTV hier über das m.E. gebotene Maß der Verhältnismäßigkeit hinausschießt und hoffe, dass HaFu das Feedback der Athleten sowie hier aus dem Forum gewichtet und dort einmal zur Debatte trägt. Für eine pragmatische Lösung und in Anbetracht von Rahmenbedingungen und "der Schwere des Vergehens" hätte es sicherlich ausgereicht die Athleten zu verwarnen, oder die Sperrmitteilungen bis September in einer Schreibtischschublade der Sekretärin "zu vergessen".

Und - Wie immer bestraft der liebe Gott kleine Sünden gleich: Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich viele der nun gesperrten Athleten zukünftig noch einen Startpass ziehen werden. Wenn man nicht gerade Liga fährt, kommt man für einen geringen Aufpreis auch weiterhin mit einer Tageslizenz (nebst privater Unfallversicherung, die man gelegentlich ohnehin hat...) oder der Brauereilizenz eines anderen Verbandes über die Runden Da muss man sich auch nicht mehr ohne weitere Ansage für einen widerspenstigen Veranstalter in "Sippenhaft" nehmen lassen.

Grüße !

binderth 30.07.2014 14:07

Zitat:

Zitat von monte gaga (Beitrag 1065955)
Und - Wie immer bestraft der liebe Gott kleine Sünden gleich: Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich viele der nun gesperrten Athleten zukünftig noch einen Startpass ziehen werden. Wenn man nicht gerade Liga fährt, kommt man für einen geringen Aufpreis auch weiterhin mit einer Tageslizenz (nebst privater Unfallversicherung, die man gelegentlich ohnehin hat...) oder der Brauereilizenz eines anderen Verbandes über die Runden Da muss man sich auch nicht mehr ohne weitere Ansage für einen widerspenstigen Veranstalter in "Sippenhaft" nehmen lassen.

Grüße !

mit Tageslizenz zahlst Du ja bei bayerischen Triathlons ja insgesamt fast mehr an den Verband als mit Startpass. Aber z.B. über TEAM Erdinger Alkoholfrei kannst auch nen Startpass haben *UND* Du hast noch dazu Rabatte beim Einkauf von Material. auf dem Startpaß steht dann "BaWü TV", mit dem netten Nebeneffekt, dass diese Leute beim Tegernsee (bisher?) *nicht* gesperrt wurden.

Klugschnacker 30.07.2014 14:10

In der Anti-Doping-Ordnung der DTU ist die Vorgehensweise im Hinblick auf Veröffentlichungen geregelt. Die Disziplinarordnung scheint das IMO offen zu lassen. Falls das zutrifft, hätte der Athlet also einer Veröffentlichung nicht zugestimmt. Sehe ich das richtig?

KalleMalle 30.07.2014 14:15

Wenn Du nach dem Wortlaut der verschiedenen DTU-Ordnungen und Bedingungen gehst, dann stellern sich noch ganz andere Fragen...


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