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Wikipedia spuckt dies aus : Zitat:
Da Begriffe wie "Rechtspopulismus" nach meinem Empfinden zunehmend inflationär verwendet wreden, genieße ich die Einschätzung mit Vorsicht. Laut Wikipedia hat die Zivilkammer Claudia Roths Aussage über Tichys Einblick ja auch als "substanzarme Meinungsäußerung" eingeschätzt. Claudia Roths Aussage laut oben von Stefan verlinktem SZ-Artikel : Zitat:
Wie auch immer, für eine vernünftige persönliche Einordnung bräuchte ich noch etwas mehr Substanz ... ;) |
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Du erwecktest den Eindruck, selbst irgendwas "Substanzvolles" abgeben zu wollen. Vielleicht einfach deine persönliche Meinung und Einschätzung des Magazins, anstatt zu suggerieren, ein Gericht hätte irgendeine Art allgemeingültige Beurteilung des Magazins abgegeben ... ;) Zitat:
Hast du Artikel aus dem Magazin gelesen ? Wie weit sind dir die regelmäßigen Kolumnisten bekannt ? Gelingt dir spontan die Abgrenzung dieser von Gastkommentaren ? Grüße ... :Huhu: |
Wie man sieht sind selbst Claudia Roth's unkonkrete Meinungsäußerungen über den bestimmt unbescholtenen Tichy noch wesentlich unkonkreter bis gar nicht erkennbar gestaltbar. Erstaunlich. Oder auch nicht.
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Dieser Tichy: ist eine Figur in Stanislaw Lems Romanen?
Ich empfehle: - die Sterntagebücher - Fiasko - Solaris und ganz wichtig: der Schnupfen. ... :Lachen2: |
Klar muss man bei TE die Medienkompetenz besitzen direkt den rechten ( Nicht rechtsextremen) Anstrich einzukalkulieren. Das gleiche tut man ja auch, wenn man die TAZ liest oder wenn man Schlagzeilen der BILD betrachtet. Ich schaue mir trotzdem öfters Artikel dort an, weil dort oft Dinge ans Tageslicht kommen, die bei den gängigen Medien erst viel später veröffentlicht werden.
Im Forum verlinken würde ich sie trotzdem nicht, weil dort manchmal auch viel Stuss steht, und man erst im Nachhinein weiß, bei welchen Themen TE richtig lag. |
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Jetzt sind’s noch 25. Mal schauen was am Ende übrig bleibt https://www.faz.net/aktuell/rhein-ma...2.html?GEPC=s5 „ Im Fall der Vorwürfe gegen SEK-Beamte wegen mutmaßlich rechtsextremer Chats zeichnet sich ab, dass ein Teil der Beamten offenbar strafrechtlich nicht belangt werden kann. Wie das hessische Innenministerium am Dienstag mitteilte, wird derzeit das „Fehlverhalten aller beteiligten Beamten umfassend und gründlich aufgearbeitet“. Konkret nannte das Ministerium die Zahl von 25 hessischen Polizisten, davon 17 des SEK Frankfurt, die Teilnehmer der betreffenden Gruppenchats waren, in denen strafrechtlich relevante Inhalte festgestellt wurden. Laut Staatsanwaltschaft handelt es sich um volksverhetzende Inhalte und verbotene Symbole. Konkrete Beispiele nannte die Behörde wegen der laufenden Ermittlungen nicht. Dem Vernehmen nach sollen NS-verherrlichende Inhalte darunter sein.“ |
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