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pepusalt 16.06.2021 15:58

Selbst wenn sich nicht alle Chat-Teilnehmer aktiv an der Verbreitung strafrechtlich relevanter Inhalte beteiligt haben, sie haben es aber gesehen toleriert und geduldet.

Ich würde das sehr bedenkliche passive Unterstützung der strafrechtlich relevanten Inhalte (Hakenkreuze vermutlich, etc.) durch die restlichen polizeilichen Chat-Teilnehmer nennen.

Man stelle sich mal hier bewusst gepostete Hakenkreuze oder Goebbelszitate von ein paar Teilnehmern vor...

noam 16.06.2021 16:34

Zitat:

Zitat von pepusalt (Beitrag 1606731)
Selbst wenn sich nicht alle Chat-Teilnehmer aktiv an der Verbreitung strafrechtlich relevanter Inhalte beteiligt haben, sie haben es aber gesehen toleriert und geduldet.

Ich würde das sehr bedenkliche passive Unterstützung der strafrechtlich relevanten Inhalte (Hakenkreuze vermutlich, etc.) durch die restlichen polizeilichen Chat-Teilnehmer nennen.

Man stelle sich mal hier bewusst gepostete Hakenkreuze oder Goebbelszitate von ein paar Teilnehmern vor...

Abwarten , was es am Ende für Inhalte waren. In NRW wurde bekanntlich im Zuge der rechtsextremen Chats eine Polizistin suspendiert, weil sie eine Parodie auf Hilter gepostet hatte.

Ich warte gespannt auf die diesbezügliche Studie. Vor allem die Frage, ob der Polizeidienst durch viele negative Erfahrungen mit bestimmen Gruppen die aus Teilen bestimmter Bevölkerungsgruppen oder Ethnien bestehen jemanden „rechts“ werden lassen, oder ob der Polizist schon vor seiner Polizeilaufbahn „rechts“ ist.

Ich glaube beides nicht und halte das Rassismusproblem der Polizei für ein mediales und politisches.

Steff1702 21.06.2021 16:17

Wurde wohl gerade nochmal so die rechte Machtergreifung verhindert:

„ TE konnte die Dokumente der Tatvorwürfe zum großen Teil einsehen. Wir werden sie nicht veröffentlichen. Die Ermittlungen gelten als „Dienstgeheimnisse“. Würden Zitate rückverfolgt wäre die „Entfernung aus dem Beamterverhältnis nach hessischen Disziplinargesetz“ die Konsequenz, die materielle Vernichtung würde auf die soziale folgen.

Einige Beispiele müssen genügen. So sprechen mehrere Beamte in den Chats von „Zigeunern“, gelegentlich von „Sinti und Roma“, oder verwenden andere Begriffe zur Kennzeichnung wie „Nafris“. Das ist eine Abkürzung für „Nordafrikanische Intensivtäter“. So wurden Täter von der Kölner Polizei noch in einem Tweet im Zusammenhang mit den sexuellen Übergriffen auf rund 650 Frauen in der Kölner Silvesternacht von 2016 benannt; erst danach wurde jede gängige Gruppenbezeichnung als angebliches „Racial Profiling“ strikt untersagt; „Mann“ ist die letzte erlaubte konkrete Täterbeschreibung. Die von Beuth zitierten angeblichen rechtsextremen Zitate aber sind alle älter als vier Jahre und stammen aus der aufgewühlten Zeit nach den Kölner Übergriffen.“


https://www.tichyseinblick.de/tichys...innenminister/

Stefan 21.06.2021 16:30

Zitat:

Zitat von Steff1702 (Beitrag 1607349)
www.tichyseinblick....

Der frühere Chefredakteur der Wirtschaftswoche, Roland Tichy, hat am Stuttgarter Landgericht eine Niederlage gegen die Grünen-Politikerin Claudia Roth erlitten.
Roth hatte Tichys Portal Tichys Einblick als eine von mehreren "neurechten Plattformen" benannt, "deren Geschäftsmodell auf Hetze und Falschbehauptungen" beruhten.
Quelle: https://www.sueddeutsche.de/medien/t...icht-1.4806343

Flow 21.06.2021 20:25

Zitat:

Zitat von Stefan (Beitrag 1607353)
Der frühere Chefredakteur der Wirtschaftswoche, Roland Tichy, hat am Stuttgarter Landgericht eine Niederlage gegen die Grünen-Politikerin Claudia Roth erlitten.
Roth hatte Tichys Portal Tichys Einblick als eine von mehreren "neurechten Plattformen" benannt, "deren Geschäftsmodell auf Hetze und Falschbehauptungen" beruhten.
Quelle: https://www.sueddeutsche.de/medien/t...icht-1.4806343

Aus dem SZ-Artikel :
Zitat:

Das Gericht stellte indessen fest, es handle sich um eine Meinungsäußerung, die so unkonkret gehalten sei, dass ein Wahrheitsbeweis nicht zu erbringen sei. Selbst wenn Roths Äußerung überspitzt sei, müsse sich Tichy diese gefallen lassen.
Die Angelegenheit sagt damit nichts über "Tichys Einblick" aus, wie du hier anscheinend gerne suggerieren möchtest. Lediglich, daß Claudia Roth unkonkrete Meinungsäußerungen von sich geben darf, wie es ihr beliebt.

Grüße ... :Huhu:

Stefan 22.06.2021 06:14

Zitat:

Zitat von Flow (Beitrag 1607374)
Aus dem SZ-Artikel :
Die Angelegenheit sagt damit nichts über "Tichys Einblick" aus, wie du hier anscheinend gerne suggerieren möchtest.

Grüße ... :Huhu:

Vielleicht habe ich nicht den optimalen Artikel verlinkt, aber wenn Du willst reiche ich Dir weitere Artikel nach.

deralexxx 22.06.2021 07:20

Zitat:

Zitat von Flow (Beitrag 1607374)
Aus dem SZ-Artikel :
Die Angelegenheit sagt damit nichts über "Tichys Einblick" aus, wie du hier anscheinend gerne suggerieren möchtest. Lediglich, daß Claudia Roth unkonkrete Meinungsäußerungen von sich geben darf, wie es ihr beliebt.

Grüße ... :Huhu:

Wie würdest du denn TE als Medium einordnen?

Flow 22.06.2021 11:59

Zitat:

Zitat von Stefan (Beitrag 1607417)
Vielleicht habe ich nicht den optimalen Artikel verlinkt, aber wenn Du willst reiche ich Dir weitere Artikel nach.

Was wolltest du uns denn sagen ?

Wir haben soweit gelernt, daß ein Gericht die Meinungsfreiheit deckt, insbesondere wenn sie ausreichend unkonkret gehalten wird, und daß Claudia Roth womöglich kein Fan von Tichys Einblick ist.


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