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Aber zur Stützung meiner These, dass die UV-Bestrahlung eine Rolle bei den Blut-Merkwürdigkeiten spielen könnte, zitiere ich noch mal Prof. Perikles Simon (auch wenn ich den wegen der verkorksten Ironman-Doping-Befragung heftigst kritisiert habe): Zitat:
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Die roten Blutkörperchen sind nicht auf irgendeine, sondern auf eine ganz bestimmte Weise beschädigt, die genau zur Diagnose passt. Herr Simon soll die Zeitung lesen. Zum Beispiel die FAZ:
"Nach dem Urteil mit zweijähriger Sperre wurde Claudia Pechstein bei Andreas Weimann, Arzt und Biochemiker an der Charité in Berlin, weiter untersucht. Mit neuen Verfahren wurden ein funktioneller Membrandefekt belegt, für hereditäre Sphärozytosen typische Retikulozytenverteilungen gemessen und die Hämolyse nach körperlicher Belastung belegt." Es ist nicht auszuschließen, aber es wäre doch ein merkwürdiger Zufall, wenn die Bestrahlung mit UV-Licht ausgerechnet diejenigen Defekte mit sich bringen würde, wie eine hereditären Sphärozytose, und sämtliche Experten darauf hereinfallen. Und auf dieser Basis soll dann Recht gesprochen werden? Langsam wird’s albern. |
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Leute, die die UV-Methode bei irgendwelchen Heilpraktikern durchführen lassen, sollte es reichlich geben. Deren Blut müsste sich nur mal jemand anschauen, der sich damit auskennt. Und wie war das eigentlich noch mit Eislaufkolleginnen, die ähnliche Anomalien wie Pechstein haben sollen? Ich finde dafür gerade leider keine Quelle - hat die noch jemand zur Hand? Aber wenn es da tatsächlich eine auffällige Häufung gäbe, wäre die durch die gleiche Behandlung deutlich besser zu erklären als durch eine recht seltene Krankheit ... |
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Ich glaube nach meiner dienstlichen Erfahrung mit diversen Richtern, dass viele sich zwar Mühe geben, aber als höchstens belesene Laien irgendwelchen Gutachtern ausgeliefert sind. Und es ist durchaus nicht unüblich (auch im Strafrecht) dass auf Gutachter versucht wird Einfluss zu nehmen um das mögliche Gutachten in eine bestimmte Richtung zu bewegen. Ich finde der Fall Pechstein zeigt sehr gut auf wie anfällig ein Rechtssystem ist, da man in manchen Fällen halt einfach nie eindeutig eine Sachlage be- oder widerlegen kann. Und dann muss man sich als Gesellschaft fragen, welches Risiko einer Fehlverurteilung wir bereit sind in Kauf zu nehmen. Dies Problem tritt immer wieder in reinen Indizienprozessen auf. |
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in D urteilen wenigstens richter, bewandert mit der materie oder nicht haben sie aber zumindest einen gewissen bildungsgrad. in den usa urteilen geschworene, wo es nur auf befangen oder unbefangen ankommt. wissen zum thema oder bildung spielt dort keine rolle. |
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Falls also die von der Norm abweichende Retikulozytenzahl Pechsteins auf die Bestrahlung zurückzuführen wäre (was ich bezweifle), hätte das für mein Verständnis die gleiche entlastende Wirkung wie die Diagnose einer Kugelzellenanämie. Man mag sich dagegen sträuben, aber beide Erklärungen würden den Blutwert plausibel machen, und keine Sperre zur Folge haben. Insofern können wir uns meiner Meinung nach diese Bestrahlungsgeschichte sparen, da sie keine Relevanz für den Fall hat. Grüße, Arne |
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Grit Hartmann: Fragen zum “Morbus Pechstein” Dort gibt Fritz Sörgel einige Hinweise darauf, dass die UV-Bestrahlung tatsächlich für Pechsteins Blutanomalien verantwortlich sein könnte, und dass die Methode schon in der DDR zu Dopingzwecken eingesetzt wurde. Damit wäre das CAS UV-Urteil genau so falsch wie das CAS-Pechstein-Urteil, womit letzteres dann möglicherweise im Ergebnis doch wieder richtig und nur in der Begründung falsch wäre. Weischwasichmein? |
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