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BunterHund 05.10.2012 10:42

Zitat:

Zitat von Matthias75 (Beitrag 812271)
Wieso muss man irgendjemand überzeugen? /.../ Die Argumentation, dass man nur für aktive, regelmäßige Wettkampfteilnehmer Gebühren abführt ist schon etwas seltsam....
Matthias

Man muss nicht überzeugen, der BTV kann ja auch seine offensichtliche Politik weiterverfolgen und den Vereinen auch in Zukunft signalisieren "Es reicht uns, wenn ihr die aktiven Mitglieder mit Startpass meldet" ("Es wird bestätigt, dass zumindest die Startpassinhaber als Mitglieder auch beim Bayerischen Landessportverband unter der Sparte Triathlon gemeldet sind."; etwas interpretiert, siehe Meldeformular des BTV).
In dem Fall müsste der BTV dann die Differenz (DOSB-Zahl 12.000-BTV-Aktivmeldung 6.000=6.000 Rest) von den Startpassinhabern erheben, sprich ca. 6,00€ um alleine den DTU-Mitgliedbeitrag zahlen - ohne eigene "Betriebskosten" zu decken. Das wäre aus meiner Sicht die schlechteste Lösung.

Ein sportverband ist auch Dienstleister der Vereine und Mitglieder - diese wollen aber auch Leistungen und Gegenleistungen kennen - etwas was der BTV vielleicht in der Vergangenheit vergessen hat zu verdeutlichen.

Matthias75 05.10.2012 10:54

Zitat:

Zitat von BunterHund (Beitrag 812309)
Man muss nicht überzeugen, der BTV kann ja auch seine offensichtliche Politik weiterverfolgen und den Vereinen auch in Zukunft signalisieren "Es reicht uns, wenn ihr die aktiven Mitglieder mit Startpass meldet" ("Es wird bestätigt, dass zumindest die Startpassinhaber als Mitglieder auch beim Bayerischen Landessportverband unter der Sparte Triathlon gemeldet sind."; etwas interpretiert, siehe Meldeformular des BTV).
In dem Fall müsste der BTV dann die Differenz (DOSB-Zahl 12.000-BTV-Aktivmeldung 6.000=6.000 Rest) von den Startpassinhabern erheben, sprich ca. 6,00€ um alleine den DTU-Mitgliedbeitrag zahlen - ohne eigene "Betriebskosten" zu decken. Das wäre aus meiner Sicht die schlechteste Lösung.

Ein sportverband ist auch Dienstleister der Vereine und Mitglieder - diese wollen aber auch Leistungen und Gegenleistungen kennen - etwas was der BTV vielleicht in der Vergangenheit vergessen hat zu verdeutlichen.

Jetzt wird's aber seltsam, oder?

Der BTV will, dass man ihm alle Mitglieder meldet, siehe:

"Folgende Triathlon oder Ausdauerwettkampfsport treibende Vereinsmitglieder werden dem BTV von folgendem Verein gemeldet:"

aber dem BLSV nur zwingend die Startpassinhaber. Zumindest interpretiere ich den Satz

"Es wird bestätigt, dass zumindest die Startpassinhaber als Mitglieder auch beim Bayerischen Landessportverband unter der Sparte Triathlon gemeldet sind."

so, dass Nicht-Startpassinhaber nicht an dem BLSV gemeldet werden müssen.

Das heißt, die Zahlen des BLSV müßten eigentlich niedriger oder maximal gleich hoch sien, wie die BTV-Zahlen.

Matthias

Pfeffer und Salz 05.10.2012 12:00

Zitat:

Zitat von Matthias75 (Beitrag 812314)
Das heißt, die Zahlen des BLSV müßten eigentlich niedriger oder maximal gleich hoch sien, wie die BTV-Zahlen.

eigentlich (nach Deinen Zitaten)

eigentlich sollten sie aber gleich sein. weil beide Meldezahlen alle Triathlon ausübenden sein sollten und nicht die Startpaßinhaber.

wurde bisher aber meist andersherum gemacht (früher ja auch in den anderen Landesverbänden). Muss man halt einsehen, dass das nicht geht.

Zumindest mein Verein hat die gleiche Anzahl an den Georg-Brauchle-Ring gemeldet.

tandem65 05.10.2012 13:57

Hi BunterHund,

Zitat:

Zitat von BunterHund (Beitrag 811923)
Nur zu den darin "nicht abgebildeten Warheiten"*:

danke für die Arbeit, die Du hier leistest. Klar ist, daß wenn ich nicht vorbereitet wäre in einer solchen Situation, rieselten die Informationen der Vortragenden in mich rein und ich bräuchte wohl zu lange um Darstellungen zu widerlegen. Ich hoffe die Sportsfreunde aus Bayern fahren nächsten Samstag mit viel Mut & gut gerüstet zum Verbandstag.

TriMartin 05.10.2012 14:16

Zitat:

Zitat von BunterHund (Beitrag 812210)
.... dann könnte der Mitgliedbeitrag sogar deutlich unter 5
wenn der BTV Ernst gemacht hat (davon gehe ich fast aus) und bereits 2009 nicht mehr lt. DTU-Abgabenordnung den der DTU zustehenden Ausrichter-Abgaben-Anteil (5%+Anteil Tageslizenzen) ordnungsgemäß gezahlt haben, dann müsste die Kasse des BTV bei den zahlreichen Veranstaltungen und Startern sehr gut gefüllt sein und die Begleichung des rechtlich unstrittigen ´Mitgliedsbeitrages kein Problem darstellen.
[/[/u]

Das klingt ja nicht nur nach vollen Kassen des BTV, sondern auch so, als ob in den BTV Kassen noch mehr Geld liegt, das eigentlich der DTU gehört. Man fragt sich nun, wieso wird das nicht thematisiert?
Vielleicht ist die Vehemenz, mit der die notwendige und berechtigte Auseinandersetzung mit dem BTV, die sich offiziell nur um einen Punkt dreht, gleichzeitig ein grosses Ablenkungsmanöver anderer LVs.
Manche Dinge sollen scheinbar nicht zur Sprache kommen.

Pfeffer und Salz 05.10.2012 14:36

auch per Mail und anderweitig läuft schon Austausch über die nicht abgebildeten Wahrheiten. ;)
Werd' mir mal 'n dicken Ordner zulegen :Lachen2: und ihn gut gefüllt und sortiert am 13. Oktober mitnehmen.

bittalilli 07.10.2012 14:26

Ich hab da mal eine Frage ??
Wer ist denn am 13. 10 eigentlich stimmberechtigt bei den Wahlen-
Was muss zur Stimmmberechtigung erfüllt werden und wie wird sie nachgewiesen ?

in der Einladung steht

TOP 20
Feststellen der stimmberechtigten Mitglieder (Delegierte) und der Beschlussfähigkeit, Ausgabe der Wahlunterlagen.

tandem65 07.10.2012 14:56

Zitat:

Zitat von bittalilli (Beitrag 813094)
Ich hab da mal eine Frage ??
Wer ist denn am 13. 10 eigentlich stimmberechtigt bei den Wahlen-
Was muss zur Stimmmberechtigung erfüllt werden und wie wird sie nachgewiesen ?

in der Einladung steht

TOP 20
Feststellen der stimmberechtigten Mitglieder (Delegierte) und der Beschlussfähigkeit, Ausgabe der Wahlunterlagen.

Tante google findet die Satzung des BTV eigentlich ganz schnell. ;)

Satzung BTV

Dort findet sich in §12:

Zitat:

§ 12 Der Verbandstag
...
(4) Jeder anwesende Mitgliedsverein hat mindestens eine (1) Stimme. Vereine mit mehr als
25 Mitgliedern haben für je angefangene 25 Mitglieder eine (1) weitere Stimme. Jedes
stimmberechtigte Mitglied kann bis zu 5 Stimmen auf sich vereinigen. Bei Stimmrecht für den
vertretenen Verein gilt die Vollmacht als erteilt. Die Stimmenerrechnung ergibt sich aus der
Zahl der dem BLSV gemeldeten Mitglieder zum 30.06. des laufenden Jahres.
Mitgliedsausweis Deines Vereins wäre Punkt 1, was ich auf meiner Liste hätte. Um auf Nr. sicher zu gehen wäre eine Vollmacht Deiner Vereinsführung oder etwas entsprechendes. Mit dem Vorstand würde ich sowieso Kontakt aufnehmen, wenn ich zum Verbandstag fahren wollte. Wenn der sowieso dort ist, kann es ja sein, daß er schon alle Stimmen Eures Vereins vertreten kann.


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